@Eckhard11
Zunächst gilt es IMMER zu unterscheiden zwischen unverbindlicher (Erkundigung) und verbindlicher Buchungsanfrage! Das ist sehr wichtig.
Aus Sicht des Gastes: Der Gast kann mehrere unverbindliche Buchungsanfragen an verschiedene Gastgeber rausschicken, wenn er eine Unterkunft sucht. Diese unverbindliche Anfrage, kann ein Gastgeber mit einer Vorabbestätigung an den Gast zurückschicken, darauf kann der Gast buchen.
Stellt der Gast aber verbindliche Buchungsanfragen an verschiedene Gastgeber, kann es passieren, dass mehrere Gastgeber die Buchung annehmen und damit parrallel mehrere Unterkünfte gleichzeitig gebucht wurden...., ziemlich daneben, weil dann muss der Gast ja wieder einige davon stornieren...
(da also besser erstmal unverbindlich Erkundigungen starten).
Aus Sicht des Gastgebers:
Der Kalender wird nur bei einer verbindlichen Buchungsanfrage blockiert und zwar so lange, bis der Gastgeber sich entscheidet, entweder anzunehmen (dann ist der Kalender natürlich blockiert) oder abzulehnen, dann erscheint der Kalender zwar blockiert, ist aber per Hand wieder freizuschalten.
Bei einer unverbindlichen Anfrage wird kein Kalender blockiert.
Jetzt Klar?