Hallo liebe Airbnb Gemeinschaft.
Ich bin seid August diesen Jahres als Gastgeber:in in Stuttgart und vermiete ein kleines
Gästezimmer von max. 12 m2 innerhalb unserer Wohnung.
Vor 3 Wochen habe ich ein Schreiben erhalten, mich zu äußern über ein Gesetz ( in Stuttgart, vielleicht
auch in anderen Großstädten) zur Zweckentfremdung von Wohnraum. So wie ich das verstanden
habe gilt das aber erst dann, wenn man über Airbnb mehr als 50% seiner Wohnung oder eine
ganze Wohnung vermietet. Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall.
Bei Einreichung eines Antrag müssten Pläne über die Wohnung eingereicht werden,
die so nicht existent sind, da das Haus fast 200 Jahre alt ist.
Muss ich nun überhaupt etwas unternehmen da ich unter der Grenze liege? Diesbezügl. habe ich
schon bei der Stadt Stuttgart die Auskunft bekommen es im Baurechtsamt zu probieren
nach ca 100 Anrufen ( immer besetzt) komme ich einfach nicht weiter.
Kann mir jemand helfen?
Herzlichen Dank!!
Gruß Inga [...]
[Persönliche Daten zur Sicherheit entfernt]