Meine Anfrage zum Zweckentfremdungsverbot für Vermietungen in Stuttgart

Meine Anfrage zum Zweckentfremdungsverbot für Vermietungen in Stuttgart

Hallo liebe Airbnb Gemeinschaft.

 

Ich bin seid August diesen Jahres als Gastgeber:in in Stuttgart und vermiete ein kleines

Gästezimmer von max. 12 m2 innerhalb unserer Wohnung.

Vor 3 Wochen habe ich ein Schreiben erhalten, mich zu äußern über ein Gesetz ( in Stuttgart, vielleicht

auch in anderen Großstädten) zur Zweckentfremdung von Wohnraum. So wie ich das verstanden

habe gilt das aber erst dann, wenn man über Airbnb mehr als 50% seiner Wohnung oder eine

ganze Wohnung vermietet. Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall.

Bei Einreichung eines Antrag müssten Pläne über die Wohnung eingereicht werden,

die so nicht existent sind, da das Haus fast 200 Jahre alt ist.

Muss ich nun überhaupt etwas unternehmen da ich unter der Grenze liege? Diesbezügl. habe ich

schon bei der Stadt Stuttgart die Auskunft bekommen es im Baurechtsamt zu probieren

nach ca 100 Anrufen ( immer besetzt) komme ich einfach nicht weiter.

Kann mir jemand helfen?

Herzlichen Dank!!

Gruß Inga [...]

 

 

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1 Antwort 1
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Hallo @Inga188 , der Homesharing Club Baden-Württemberg hat dort die vorliegenden Infos zusammengefasst: https://hsc-bw.jimdofree.com/zweckentfremdung/baden-w%C3%BCrttemberg/

 

In der offiziellen FB-Gruppe https://www.facebook.com/groups/537514966690302 kann dir vielleicht jemand über seine Erfahrungen berichten. Rechtsauskunft können und dürfen wir jedoch keine geben.

 

(Bitte, zu deiner eigenen Sicherheit, entferne deine persönlichen Daten)

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