Meine Unterkunft als Ersatzwohnung bei Bauarbeiten

Ernst9
Level 1
Vienna, Austria

Meine Unterkunft als Ersatzwohnung bei Bauarbeiten

Hallo alle zusammen,

 

ich habe eine Anfrage erhalten, bei der eine Familie aus der Nähe eine Ersatzwohnung sucht während bei ihr die Steigleitungen erneuert werden. Zuerst war die Rede von 2 Wochen, mittlerweile meint die Dame es werden 4 Wochen anberaumt.

Meine erste Frage: Was tue ich, wenn die Bauarbeiten länger dauern als erwartet und ich aber keine Verfügbarkeit NACH der gebuchten Zeit mehr habe? Darf ich delogieren? (Wir haben schon unangenehme Dinge erlebt mit Mietnomaden, deswegen bin ich hier vorsichtig.)

Meine zweite Frage: die Vermieterin von der Familie würde bei mir buchen - aber bewohnen würde meine Unterkunft ja die Familie selbst - kann diese Diskrepanz zwischen Rechnungsträger und Mieter ein Problem darstellen?

Ich möchte auf jeden Fall abgesichert sein und keinen Fehler machen bei der Vermietung. Wenn jemand Informationen hat die mir helfen können, würde ich mich über Hilfe freuen!

Vielen Dank,

Ernst 

4 Antworten 4
Angelina0
Level 10
FÜ, Germany

Hallo @Ernst9, die Buchung endet mit dem gebuchten Zeitraum. Wenn eine Verlängerung nicht möglich ist, weil deine Wohnung nicht mehr verfügbar ist, dann ist das eben so. Meine Empfehlung ist, die Gäste zu früh wie möglich darüber zu informieren, damit sie sich in Ruhe eine andere Bleibe suchen können.

Eine Buchung über die Vermieterin würde ich nicht annehmen, da es sich dabei um eine Drittparteibuchung handelt.

[ FAQ ]
Ernst9
Level 1
Vienna, Austria

Danke für die prompte Antwort, das die Drittparteibuchung ein Problem darstellt dachte ich mir 😕

Ernst9
Level 1
Vienna, Austria

Und noch eine Frage habe ich :

Kann ich für diese eine Buchung auch meine Hausregeln ändern bzw eine Kaution verlangen oder eine wöchentliche Reinigung "erzwingen"? Die Abnutzung ist ja intensiver wenn 3 Personen ständig da wohnen als wenn ich Feriengäste beherberge die sich den Großteil des Tages die Stadt anschauen...

Martin27
Level 10
Berlin, Germany

 

Hallo @Ernst9,

 

wenn der gebuchte Zeitraum zu Ende ist, müssen die Gäste raus. Ist ganz einfach. 🙂

 

Ich habe öfter Bauarbeiter oder Gäste, die Ausweichwohnungen brauchen als Gäste. Den Mehrabnutzung habe ich so nicht gesehen. Es ist eher wahrscheinlich, dass mehrere nacheinader an- und abreisende Kurzzeitgäste irgendwelche Schäden verursachen.

Das Thema Reinigung kann man ganz einfach als Zusatzvereinbarung regeln und sollte man auch tun. Ob Ihr dafür Extrakosten verlangen könnt/ wollt, ist zu klären und bei einer bereits bestätigten Buchung aber nicht mehr ohne weiteres möglich. Nur bei der Vereinbarung der Verlängerung könnte man dies dann mit aufnehmen.

 

Thema Drittbuchung: Das liegt komplett im Ermessen des Gastgebers. Ich lasse immer den Gast, der bei Anreise vor mir sitzt, den Meldeschein usw ausfüllen. Ob dieser oder jemand anderes der Ansprechpartner bei der Buchung bei Airbnb ist, ist mir dann recht schnurz. Ich habe dann ja einen klaren Ansprechpartner, wenn was sein sollte. Bisher hatte ich damit noch nie irgendwelche Probleme.

 

Beste Grüße

 

Martin

 

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