@Gabriela627 ... nun, gemäss AGB sind Drittbuchungen nicht erlaubt (bzw. erlaubt airbnb diese, wenn man vorab denen zustimmt, z.B. wenn du dies nun erlauben würdes, das muss man aber nicht .. sowie ist auch dann nicht ganz klar, ob die Gastgebergarantie wirklich noch greift, aber die greift eh kaum, aber das ist ein anderes Thema ...)
Was mich in diesem Falle stören würde, ist, dass lediglich informiert wurde, dass anstelle ihm zwei andere kommen (war denn die Ursprungsbuchung auch für zwei? .. obwohl du hast keinen Preis für eine zweite Person drin, wohl wegen des stattlichen Grundpreises).
Drittbuchungen sind insbesondere auch deshalb problematisch, da bei Problemen es dann eigentlich doof ist, demjenigen ne schlechte Bewertung zu schreiben, der ja die Probleme nur mittelbar verursacht hat.
Ich würde ihn bitten zu stornieren und die Geschäftsführer sollen selbst buchen, aus Kulanz dann ihm eine volle Erstattung geben (da die ja die Wohnung an die Geschäftsführer vermieten kannst und so keinen Ausfall hast) .. Nachteil ist, dass er dann dennoch die airbnb Gebühren zahlen muss, aber das ist sein Problem.
Ach und noch was .. nimm deine Hausregeln zwingend ins Inserat mit auf, denn so, sind sie lediglich ein Stückchen 'Kunst' an der Wand.