Muss ich ein Gewerbe anmelden? Airbnb Arbitrage

Beantwortet!
Andrea2854
Level 2
Nuremberg, Germany

Muss ich ein Gewerbe anmelden? Airbnb Arbitrage

Hallo,

 

leider finde ich die verschiedensten Antworten und bin verzweifelt, weil ich nicht weiß was nun stimmt.

 

Ich möchte eine Mietswohnung wenn möglich das ganze Jahr an so viele Gäste und mit so viel Gewinn wie möglich untervermieten.

Hierfür habe ich genug angespart, dass ich meinen aktuellen Job kündigen möchte und mich erstmal voll und ganz darauf konzentrieren möchte (geplant sind auch weitere Unterkünfte im Ausland)

Da ich noch nicht weiß ob und wie viel Einnahmen ich mache stellt sich mir dir Frage:

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Oder zählt das zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung?

 

Vielen Dank schon mal für eure Antworten 🙂

19 Antworten 19
Christa0
Level 10
Munich, Germany

@Andrea2854, solange Du keine Nebenleistungen anbietest, musst Du in Deutschland kein Gewerbe anmelden. Wie das in anderen Ländern ist, solltest Du im jeweiligen Land klären.  Das Thema ist hier schon häufig diskutiert worden. Wenn Du hier in der Suchmaske einen Kurzbegriff wie z. B. Gewerbe oder ähnliches eingibst, kannst Du Dir die Info über die verschiedenen Diskussionen einholen. 

Unabhängig davon, solltest Du Dich auch über evtl. Zweckentfremdungsverordnungen und Vorschriften in den jeweiligen Städten, sowie den steuerlichen Aspekten informieren.  

Andrea2854
Level 2
Nuremberg, Germany

Hallo Christa,

ich habe hier bereits alle Beitrage bezüglich eines Gewerbes durchgelesen und das verwirrt mich. Einmal heißt es wie du eben erwähnt hast, solange ich keine Nebenleistungen anbiete ist es kein Gewerbe. Dann lese ich aber, sobald ich Gewinnerzielungsabsichten habe soll es gewerblich sein. 

In meiner Stadt gibt es leider das Zweckentfremdungsverbot deswegen musste ich im Umkreis nach einer Wohnung suchen.

Danke für deine Hilfe 🙂

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

@Andrea2854    als kleine Hilfestellung , auch wenn du angibst schon vieles gelesen zu haben

Suchmaske & keywordSuchmaske & keyword--> Ergebnis

x ge.JPG

Viel Erfolg    HG PW

Hallo Patricia,

danke für deine Nachricht allerdings habe ich hierzu schon alles in der Community gelesen 😊

Ute42
Level 10
Germany

.

Hallo @Andrea2854 ,

 

ich vermute in deinem Fall geht es um das Thema

 

  • Reich mit Airbnb – Mit Immobilien Geld verdienen ohne selbst welche zu besitzen

 

Die Leute die hier häufig im Community Center posten und Fragen beantworten sind relativ arme Schlucker die ein oder zwei Immobilien besitzen die sie dann ganz oder zum Teil vermieten. Du aber willst deinen Job aufgeben, hast Kapital angespart und willst die Sache international betreiben.

 

Wie man das airbnb-Geschäft im größeren Stil aufzieht und damit reich wird, damit haben wir alle keine Erfahrung. Ich gehe aber davon aus daß man für ein Millionenbusiness auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden muß, denn da braucht man ja Mitarbeiter, einen Firmensitz und so weiter. Das ist dann bestimmt keine private Vermögensverwaltung mehr.

 

Andrea2854
Level 2
Nuremberg, Germany

Hallo Ute,

 

danke für deine Nachricht 🙂

Du hast Recht. Ich würde mich damit in einer Kleinstadt erstmal langsam vertraut machen und nach und nach mehr Immobilien hinzufügen, wenn es natürlich läuft.

Ich habe nur bisschen Angst ein Gewerbe anzumelden, weil ich aktuell Euphorisch und Zuversichtlich bin, dass ich viele Gäste haben werde und am Ende kommen so wenig und ich hätte mir die "Gewerbeanmeldung" sparen können.

Theoretisch kann ich ja damit starten und erstmal in der Steuererklärung "Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung" angeben und wenn es die nächsten Monate immer besser läuft, dann kann ich ja immer noch ein Gewerbe anmelden?

Ich habe leider erst Ende des Monats ein Termin bei meiner Steuerhilfe und wollte nicht so lange warten.

Liebe Grüße 🙂

.

@Andrea2854 

 

Ich kann dir nur den guten Rat geben deinen Job erst mal nicht zu kündigen. Die Vermietung über airbnb ist eine hochriskante Sache.  Lies dir mal diese Geschichte hier durch. Dieser Gastgeber wäre fast im Ruin gelandet.

 

https://community.withairbnb.com/t5/Help/Beeing-accused-in-a-very-very-bad-way-by-a-guest-any-experi...

 

Solche Geschichten gibt es viele. Gib mal im englischen CC den Suchbegriff "delisted" ein. Da wirst du feststellen daß nichts angezeigt wird. Airbnb hat diesen Suchbegriff nämlich gesperrt damit man diese Geschichten nicht so leicht findet.

 

 

Also wenn eine komplette Wohnung anzumieten um sie dann mit erhöhter Miete weiter zu vermieten keine "Gewinnerziehlungsabsicht" ist, dann muss ich nochmal Deutsch studieren.

Es steht doch alles schon in hunderten Threads und wenn man es genauer wissen will hilft nur noch der gute Steuerberater oder zumindest das Finanzamt.

 

Warum macht sich denn jeder ins Beinkleid ein Gewerbe oder eine Selbständigkeit anzumelden wenn er denn solches betreiben will ?

Mann muss doch nicht gleich das Privatvermögen ins Firmeneigentum übergehen lassen.

 

Ich habe manchmal das Gefühl hier wird solange gefragt bis die Antwort kommt die man hören möchte... ob sie stimmt oder nicht.

Hallo Sabine,

das ist natürlich alles Neuland für mich und ich habe Angst etwas falsch zu machen.

Dafür gibt es ja die Community um Fragen zu stellen und sich auszutauschen.

 

Ich hatte bereits oben kommentiert, dass ich das gerne in einer kleinen Wohnung testen würde. Ob es dann läuft oder nicht werde ich ja sehen aber vllt ist es ja garnicht nötig zur Startphase ein Gewerbe anzumelden. Wenn es sehr gut läuft und ich viel Gewinn damit mache ist es für mich klar, dass ein Gewerbe her muss. Aber zur Startphase?

 

@Andrea2854  du kannst immer eine Selbständigkeit beginnen (mit gewissen Ausnahmen die eine Genehmigung brauchen) aber bis zum nächsten Steuertermin sollte ein stimmiges Konzept stehen.

Wenn du nur Wohnungen verwaltest brauchst du kein Gewerbe anzumelden (Gewerbe ist handwerkliche Tätigkeit) sondern nur eine Selbständigkeit....... aber mache nicht den Fehler so etwas wie du ganz oben beschrieben hast als private Vermögensverwaltung zu deklarieren.

Ich kann dir nur nochmal raten dir einen guten Steuerberater zu suchen der dir die Einzelheiten erklärt. Das ist in einer Stunde erledigt, kostet nicht viel und spart dir womöglich viel Ärger.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Andrea2854, niemand weiß wie sich die Reisebranche künftig entwickeln wird.  Ich kann nur sagen, dass  z.B. in Wien die airbnb Unterkünfte in den letzten Jahren sich vervielfacht haben und sehr viele ganze Wohnungen zu einem Spottpreis anbieten. Da kann gar keine Gewinnspanne mehr vorhanden sein.

Diese Entwicklung habe ich sehr wohl bemerkt (je mehr am Kuchen mitnaschen, desto weniger bleibt für den Einzelnen).

 

Zusätzlich gibt es immer mehr Bestrebungen von Städten und auch ganzen Tourismusregionen, private Kurzzeitvermietungen zu reglementieren.  Z.B. auf 90 oder 120 Tage im Jahr zu beschränken.

 

Wenn du in diese Branche einsteigen möchtest - egal über welche Plattform -  solltest du dich eingehendst mit Touristikern vor Ort beraten,  Nächtigungsstatistiken (Entwicklung über Jahre) , Prognosen und Einschätzungen anschauen.

 

Gäste neigen immer mehr zu späten Buchungen (abhängig von der Wetterlage) darüber klagen Tourismusbetriebe, weil sie kaum mehr wirklich gut planen können.

 

Es ist also sehr viel im Vorfeld zu überlegen um eine gute Entscheidung treffen zu können.

Vielleicht hast du das alles ohnedies bereits gemacht -  dann betrachte meine Hinweise als positive Bestätigung für dein Vorgehen.

Danke für deine Nachricht.

 

Ich wohne in einer Stadt in der es viele Messen gibt. Wir bekommen bei Hotelbuchungen unserer Monteure immer wieder mit wie schwer es ist bei Messezeiten ein Hotel in der Stadt bzw. im Umkreis zu finden. Da sind wir auch bereit 100 km ausserhalb was zu buchen und auch das 3fache zu zahlen. 

 

Mir ist es natürlich wichtig so viel Wissen und Informationen einzuholen wie nur möglich bevor ich überhaupt starte 🙂 

 

Liebe Grüße

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Andrea2854 ,

 

zurück zum Thema "Gewerbe anmelden". Wenn du beabsichtigst, eine Mietwohnung komplett über Airbnb (und/oder ähnliche Portale) zu vermieten, dann ist dies ein gewerbliche Tätigkeit.

 

Von einer Gewerbeanmeldung ausgenommen sind lediglich die freien Berufe (Akademiker wie Ärzte, Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte u.ä.), die im Gewerberecht eindeutig definiert sind. Angehörige der Tourismusbranche gehören nicht dazu. Entgegen der Meinung von @Sabine-Ingrid0 bin ich der Auffassung, dass nicht nur Handwerker ein Gewerbe anmelden müssen, sondern auch für alle anderen geschäftsmäßig betriebenen Tätigkeiten muss ein Gewerbe angemeldet werden, und sobald die freien Berufe sich als Kapitalgesellschaft (z.b. GmbH) firmieren, muss diese GmbH ebenfalls ein Gewerbe anmelden.

 

Weiterhin ausgenommen von der Gewerbeanmeldung ist die Private Vermögensverwaltung eigener Immobilien. Diese Einkünfte werden in der Einkommensteuererklärung über die Anlage Vermietung und Verpachtung erklärt. Es ist zwar möglich, auch bei einer Mietwohnung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend zu machen (also ohne Gewerbeanmeldung), das gilt aber nur für die selbst genutzte Wohnung, d.h. wenn Du beispielsweise ein Zimmer untervermietest oder Deine Mietwohnung für 3 Wochen im Jahr während Deines Urlaubs untervermietest.

 

In Deinem Fall besitzt Du weder eigene Immobilien, noch bist du als Akademikerin nur beratend tätig. Vielmehr möchtest Du, so wie ich es verstanden habe, eine komplette Wohnung (und später evtl. mehrere Wohnungen) anmieten mit der Absicht diese an Messebesucher, Kurzurlauber und ähnliche Gästegruppen gewinnbringend weiterzuvermieten.

 

Nun, dem spricht nichts entgegen, aber Du bist von Anfang an gewerblich tätig und musst meiner Ansicht nach ein Gewerbe anmelden, auch in der Startphase. Es ist wie bei einer Dönerbude, da weiß der Inhaber ja auch nicht, ob überhaupt genügend Kundschaft kommt, so dass sich die Miete trägt, etc., und er muss von Anfang an ein Gewerbe anmelden, sonst wird ihm der Laden von den Behörden gleich wieder dicht gemacht. Und wenn es dann nicht läuft, dann muss er eben wieder zu machen und das Gewerbe abmelden.

 

Bei Dir sieht es ähnlich aus, Du musst von Anfang an ein Gewerbe anmelden. Übrigens ein Gewerbe muss nicht Vollzeit ausgeübt werden, d.h. Du kannst Deinen Job ja weiterhin behalten und die Vermietungen zumindest in den ersten beiden Jahren nebenbei betreuen. Du sagtest, dass Du in einer Stadt wohnst, wo viele Messen statt finden. Ich denke, dies ist zwar eine gute Ausgangslage, aber keine Garantie dafür, dass Du gut gebucht wirst, es gehört auch jede Menge Einsatz dazu und auch die äußeren Umstände müssen passen, aber das kannst Du selber am besten einschätzen.  

 

Deshalb möchte ich Dir weder abraten, Dein Vorhaben zu realisieren, noch möchte ich Dich dazu animieren, diese Entscheidung musst du schon selber treffen.

@Ralf5  es kommt letztendlich darauf an was du beruflich bist und als was du dein Geschäft deklarierst.... @Andrea2854 Meinungen werden dir nicht weiter helfen, deshalb mein obiger Rat einen guten Steuerberater aufzusuchen.

 

Weitere freie Berufe für Selbstständige, die ohne Gewerbeanmeldung auskommen:

Steuer-, rechts- und wirtschaftsberatende Berufe:

Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Bücherrevisoren, Arbeitsvermittler, Trainer, Vermögensberater, Rentenberater, Facility Manager, IT-Berater, Leasing-Berater technische und naturwissenschaftliche Berufe:

Ingenieure, Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten, Lotsen, Handelschemiker, Vermessungsingenieure, Diplom-Bauingenieure, Diplom-Chemiker, Diplom-Biologen, Diplom-Geografen, Diplom-Informatiker, Diplom-Ingenieure, Diplom-Psychologen, Diplom-Vermessungsingenieure, Netzwerkadministratoren, Medieninformatiker, Umweltberater, Umweltauditoren, Umweltgutachter, Umweltingenieure, Restauratoren, Sachverständige.

 

Wenn du dir aber nicht sicher bist, ob dein Beruf als freier Beruf gilt oder du eine Gewerbeanmeldung benötigst, kannst du ruhig beim Finanzamt nachfragen. Schließlich entscheidet das Finanzamt, ob deine Tätigkeit die Merkmale eines freien Berufes oder eines Gewerbes hat.

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