Muss ich ein Gewerbe anmelden? Airbnb Arbitrage

Beantwortet!
Andrea2854
Level 2
Nuremberg, Germany

Muss ich ein Gewerbe anmelden? Airbnb Arbitrage

Hallo,

 

leider finde ich die verschiedensten Antworten und bin verzweifelt, weil ich nicht weiß was nun stimmt.

 

Ich möchte eine Mietswohnung wenn möglich das ganze Jahr an so viele Gäste und mit so viel Gewinn wie möglich untervermieten.

Hierfür habe ich genug angespart, dass ich meinen aktuellen Job kündigen möchte und mich erstmal voll und ganz darauf konzentrieren möchte (geplant sind auch weitere Unterkünfte im Ausland)

Da ich noch nicht weiß ob und wie viel Einnahmen ich mache stellt sich mir dir Frage:

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Oder zählt das zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung?

 

Vielen Dank schon mal für eure Antworten 🙂

19 Antworten 19

Aber wenn diese freiberuflich Definierten nicht beratend in ihrem kernkompetenzbereich wirken

sondern "gewerblich", also z. B. ein Arztneben seiner aerztlichen Behandlung Heilmittel verkauft,

ist er bei diesem Verkauf oder Vermietung eben nicht freiberuflich taetig

sondern gewerblich.

Es kommt also auf das konkrete Handeln an, nicht nur den erlernten Beruf.

Also auch nochmal den Hinweis auf kompetente Beratung ernst nehmen.

@Veronica-and-Richard0  ganz genau.., und man kann auch beides in einer Person sein. Man kann zB als Hauptberuf eine freiberufliche Tätigkeit ausüben und nebenbei ein Gewerbe.... alles kein Problem... aber man muss es richtig anmelden und spezifisch versteuern, nicht etwas zusammenwursteln und sich hinterher wundern wenns Ärger gibt.

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

@Sabine-Ingrid0: ja, bei mir trifft alles zu: nichtgewerbliche Vermietung und Verpachtung, gewerbliche Stromerzeugung aus Photovoltaik, selbstaendige freiberufliche Beratertaetigkeit und Vera ist erwerbstaetig als meine Angestellte.

@Veronica-and-Richard0  ich will in diesem Forum nicht über solche Dinge im Detail reden.. aber Du bist nicht allein 😉

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Und beim Muellentsorgen kann es zu Aenderungen kommen,

wenn man nicht mehr rein privat agiert und die Kommune (automatisch) fuer die Muellentsorgung zustaendig und verpflichtet ist

sondern man gewerblich ist und ggf den Muell privat (nicht ueber die Kommune) entsorgen muss / kann.

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