Mwst. Rechnung für das Finanzamt ausdrucken

Daniel181
Level 1
Munich, Germany

Mwst. Rechnung für das Finanzamt ausdrucken

Wie kann ich als Gastgeber die erhaltenen Transaktionen inkl. MWST ausdrucken? Wenn ich in meinen "Accounteinstellung" auf "Transaktionsverlauf" gehe, kann ich zwar z.B, Nach Monaten geordnet meine Auszahlungsbeträge ansehen und dann auch in ein Exel exportieren, jedoch kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Exel liste vom Finanzamt in irgendeiner Art und Weise anerkannt wird. Wie kann ich ordentliche Rechnungen mit Brutto und Nettobertägen und MWST downloaden.... Freue mich auf hilfreiches Feedback. Danke !!!

23 Antworten 23

@Lothar6,  wozu braucht das Finanzamt die Adresse der Gäste?  Ich gebe bei der Einkommenssteuererklärung einfach die Einnahmen an und als Ausgabe auch die Servicegebühr von airbnb und habe als "Beleg" die Buchungsbestätigung.  Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer (Mwst.) befreit, ich brauche daher auch keine Rechnung von airbnb mit Umsatzsteuer.

Und als Gast interessiert mich die Umsatzsteuer auch nicht.

@Lothar6 Die Adresse der Gäste kannst Du doch auch Deinem Meldeschein entnehmen. Airbnb gibt keine Kundendaten weiter.

Ja Prima. 😕 Und was ist, wenn man NICHT Kleinunternehmer ist? Ich bin zum Beispiel in der Lage. Ich brauche eine dokumentierbare Rechnung MIT Umsatzsteuer. AirBnB hängt da total hinterher.

@All1 am besten einfach pauschal die Einkünfte in der Steuererklärung angeben und individuell die Service-Gebühr-Rechnungen von AirBnB als Ausgaben dagegenrechnen.

Hallo @Monika--Elisabeth0 ,
ich bin gerade dabei meine Einkommenssteuererklärung zu machen!
Jetzt bin ich unschlüssig ob ich für jede meiner Buchungen eine eigens erstellte Rechnung ausstellen muss um es dem Finanzamt zu melden.
Oder reicht es tatsächlich immernoch so wie du das beschrieben hast?
Danke und liebe Grüße,
Manfred

Vadim7
Level 1
Wiesbaden, Germany

Hallo zusammen,

 

Hier ein fiktives Beispiel:

 

- Ich bekomme von Airbnb eine Auszahlung von 97 EUR

- Die auf der Webseite ausgewiesene Airbnb Service-Gebühr für Gastgeber ist 3 EUR

- Ich stelle dem Gast deshalb eine Rechnung über 100 EUR (97+3)

- Auf der Rechnung rechne ich 7% Ust aus und schreibe dem Gast, dass er für die Unterkunft 93 EUR netto und 100 EUR brutto bezahlt hat

- Meine Einkünfte fürs Finanzamt sind 100 EUR - die muss ich versteuern

- 3 EUR (Airbnb Service-Gebühr für Gastgeber) ziehe ich als Kosten von meinen Steuern ab

 

Was ist hier falsch?

Spielt es für mich eine Rolle, dass der Gast eingentlich nicht 100 EUR, sondern vielleicht 106 EUR bezahlt hat (inkl. Service-Gebür für Gäste)? Ich sehe ja diesen Betrag nirgendwo...

 

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany
Gerald139
Level 2
Salzburg, Austria

....und wie bringt man Airbnb jetzt dazu, Rechnungen für Servicegebühren nach dem Reverse-Charge System abzurechnen - also netto - wie in der EU für Dienstleistungen vorgesehen ....? Die müssten dann ja um 20% niedriger sein (zumindest in Österreich) . Ich kann die 20 % MwSt. vom Finanzamt nicht holen - zahle also um 20 % zu viel Gebühren....

 

Liest denn jemand von Airbnb auch diese Postings - oder wie kann man Kontakt herstellen, um die Frage zu lösen - habt Ihr Infos? ..

 

Vielen Dank und liebe Grüße aus Österreich

Gerald

Anna
Community Manager
Community Manager
London, United Kingdom

Hallo @Gerald139 , willkommen im Community Center! Du kannst deine Vorschläge direkt an das verantwortliche Team bei Airbnb durch diesen Link schicken 🙂 

                             

 

Vielen Dank für die gemeinsame Zeit im Community Center! Begrüßt die neue Community Managerin Juliane HIER.  Klickt HIER, um eine Unterhaltung mit anderen Mitgliedern zu beginnen. 

Edwin291
Level 2
Bad Goisern, Austria

Ich bin auch gerade am Zusammenstellen meiner Unterlagen für die Einkommensteuererklärung und meine Steuerberaterin und ich haben verzeifelt versucht eine Art MwSt Rechung (nach dem Reverse-Charge System) zu finden... Ich biete Entdeckungen an, da kann ich mir nur die CSV. Liste downloaden, dies ist aber für das Finanzamt nicht ausreichend. Bei der Vermietung von Unterkünften kriegt man ja diese Mwst Rechung, wieso bei Entdeckungen nicht?

 

PS: Wohnhaft in Österreich

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