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Hallo @Ute86 ,
wenn ich deine Geschichte richtig verstehe ist es so, daß du planst ein Zimmer in deiner Wohnung über airbnb zu vermieten. Jetzt bist du, ohne daß dich jemand dazu aufgefordert hat, aus eigenem Antrieb zu irgendwelchen Ämtern in Würzburg gegangen und hast gefragt was du machen mußt.
Ich hätte das nicht gemacht. Von Ämtern bekommt man oft Auskünfte die nicht richtig sind, aber irgend eine Auskunft bekommt man immer, denn die Amtsperson denkt, dazu muß ich was sagen, auch wenn ich dazu nichts weiß.
Ich glaube nicht, daß hier eine Nutzungsänderung erforderlich ist. Du wohnst in deiner Wohnung und nutzt sie zu Wohnzwecken. Wenn du ein Zimmer über airbnb vermietest nutzt sie der Gast ebenfalls zu Wohnzwecken. Eine Änderung der Nutzung findet also gar nicht statt. Ein Gewerbe wirst du nicht anmelden wollen und das mußt du auch nicht, 99% aller airbnb-Vermieter haben kein Gewerbe.
In dem Link den Gabi für dich gepostet hat sagt Christian Weiß von der Pressestelle Würzburg, daß es nur 20 Nutzungsänderung für Wohnungen in ganz Würzburg gibt, und zwar unabhängig von airbnb. Das können also Fälle sein, wo jemand in einer Privatwohnung ein Architekturbüro eingerichtet hat oder jemand hat in seiner Wohnung ein Taxigewerbe angemeldet.
Insgesamt scheint es in Würzburg 200 airbnb Unterkünfte zu geben, Nutzungsänderungen gibt es aber nur 20, und die haben nicht unbedingt etwas mit airbnb zu tun. Ich vermute, daß nicht ein einziger der airbnb-Vermieter eine Nutzungsänderung durchgeführt hat.
Ich würde an deiner Stelle in dieser Sache überhaupt nichts unternehmen. Ich glaube auch nicht daß die Stadt Würzburg ein Interesse an dieser Sache hat, ich glaube die fühlen sich durch deinen Vorstoß eher gestört.
Wenn du in dieser Sache absolut sicher gehen willst weil du sonst nicht schlafen kannst, dann empfehle ich dir dich bei einem Anwalt für öffentliches Recht zu erkundigen. Das kostet vielleicht 200 bis 300 Euro. Diesen Anwalt bittest du um eine schriftliche Auskunft und wenn der schreibt, du brauchst keine Nutzungsänderung, dann ist das halt so. Der Anwalt haftet für seine Auskunft und Anwälte haben auch eine Berufshaftpflichtversicherung.