Ortstaxe Bemessungsgrundlage

Florian250
Level 2
Vienna, Austria

Ortstaxe Bemessungsgrundlage

Hallo, ich habe eine Frage betreffend der Bemessungsgrundlage der Ortstaxe:

Bei einer Freudin, welche ebenfalls Airbnb Wohnungen in Wien hat, wurde eine Überprüfung der Ortstaxe angelegt. Nach dieser Überprüfung wurde ihr mitgeteilt, dass sie bei der Ortstaxe die Service Gebühre, welche von Airbnb abgezogen wird auch berücksichtigen hätte müssen. Stimmt das? Ich  bekomme diesen Betrag nicht ausbezahlt, warum müsste ich ihn also vergebühren? Danke vorab!

 

Lg Flo

8 Antworten 8
Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Florian250,  die Ortstaxe ist eine Gebühr, die grundsätzlich die Gäste zu bezahlen haben. Üblicherweise wird in vielen Gemeinden eine solche pro Nacht und pro Person  vorgeschrieben. Was in so einem Fall bedeutet, dass Gastgeber diese vor Ort von den Gästen einheben und an die Gemeinde abführen müssen. 

Jetzt hat die Stadt Wien eine sehr gute Berechnung der Ortstaxe eingeführt:  von den Einnahmen pro Monat minus einem bestimmten Prozentsatz für Auslagen und dann von der Restsumme wiederum einen bestimmten Prozentsatz als Ortstaxe.  Es ist  da also egal wieviel Personen und wievel Nächte gebucht haben.  Da die Berechnung einen Auslagenabzug vorsieht, ist natürlich die Gesamtsumme (ohne airbnb Gastgebergebühren) anzugeben.

Florian250
Level 2
Vienna, Austria

Stimmt dieses Beisspiel:

€ 70,00 Gebühr für 1 Nacht

- € 8,40 Service Gebühr Airbnb

Gesamt € 61,60

Dann gehe ich von den 61,60 für die Berechnung der Ortstaxe und nicht von den € 70,00 aus, oder?

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

@Florian250: unabhaengig vom Berechnungspreis waere zu klaeren, ob der Besuch touristisch oder geschaeftlich war,

ob evtl ein Zweitwohnsitz vorgelegen hat (wobei in bestimmten Staedten die Zweitwohnsitzsteuer nicht

gezahlt werden muss wenn der Zweitwohnsitzinhaber verheiratet ist) und

so kann die Frage nicht allgemein beantwortet werden.

Plausibel fuer mih waere, dass als Wert in diesem Fall 61,60 EUR anzusetzen waeren,

da das der Betrag ist, den der gastgeber fuer die Uebernachtung bekommt bzw

der Gast an Uebernachtungskosten hat.

Wie die Verwaltung auf die Idee kam, den Verwaltungsteil,

der ja mit der lokalen Uebernachtung nichts zu tun hat,

mit einzubeziehen ist mir raetselhaft.

Frag da mal bei der Verwaltung nach und frag die auch gleich,

ob sie mit der Ortstaxe die Touristen vergraulen will.

Sie hat hauptsächlich Urlaubsbuchungen, daher hat sie nur privaten Anfrage, nie geschäftliche. Meiner Meinung muss sie die Ortstaxe nur von den € 61,60 bezahlen, da sie ja auch nur diese Summe erhält. Ich werde mich aber telefonisch auch noch einmal erkundigen. Sie müsste laut Steuerberaterin einen großen Teil zurückbezahlen.... das finde ich aber nicht richtig.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Florian250,  NEIN -  obiges Beispiel: Gast zahlt € 70,00 und davon kannst du 11% abziehen und davon 3,2%.  ( in dem Besipiel also € 2,95) Die Gebühr  von € 8,40 ist deine, die du für das Service an airbnb zahlst und das hat mit der Ortstaxe gar nichts zu tun. Die kannst du in der Steuererklärung geltend machen.  Im übrigen brauchst du nur nach Berechnung Ortstaxe Wien googeln, da steht es ganz genau.

 

 

@Veronica-and-Richard0,  eigentlich sollte Florian wissen wie in Wien die Ortstaxe berechnet wird, er hat genügend Buchungen gehabt.

 

Um es noch einmal klar zu sagen:

Eine Ortstaxe, Nächtigungsgebühr, Kurtaxe etc. ist eine Abgabe, die der Gast für seinen touristischen Aufenthalt in einer Gemeinde zu bezahlen hat (soferne die Gemeinde eine solche einhebt).  Üblicherweise beträgt eine solche im Schnitt € 2,00 pro Nacht und Person und muss eigentlich verpflichtend vom Gast vor Ort vom Gast kassiert werden.  Einige größere Städte haben bereits Verträge mit airbnb die das dann direkt einzieht und überweist.  Diese Taxe ist dann völlig unabhäng vom Buchungsbetrag, den der Gast für seine Unterkunft zahlt.

Nur Wien berechnet diese Taxe eben anders.  D.h. für Gastgeber ist diese Berechnung viel einfacher und der Abzug von 11% verringert für den Gastgeber den Betrag noch einmal.

Annahme:

4 Personen, 1 Woche, € 700,00  (das was der Gast zahlt) - in einer Gemeinde mit € 2,00 pro Nacht und Person würde allein die Ortstaxe für diese 7 Nächte € 56,00 ausmachen, die der Gast noch zu leisten hat.

in Wien würde sie nur € 19,93 ausmachen (700 - 11% und davon 3,2%) 

 

Noch etwas dazu:  In Österreich wird in fast allen Orten, wo touristische Vermietung stattfindet eine Orts bzw. Nächtigungstaxe eingehoben.  Und auch in Bayern gib es entsprechende Richtlinien wer eine solche einheben darf.  

 

 

 

Florian250
Level 2
Vienna, Austria

Das beantwortet leider nicht meine Frage!

Martin234
Level 10
Münster, Germany

Hier in Münster sind 4,5% fällig. Also nehme ich den Preis für die Übernachtungen und die Endreinigung und davon 4,5%. Was der Gast bei AirBnb bezahlt, weiß ich doch gar nicht.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Martin234,  die Diskussion ging darum, ob man vorher seine eigene Servicegebühr abziehen darf oder nicht. Die Diskussion hat sich erledigt und so wie du es machst ist richtig.

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