Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo, ich bin seit kurzem bei Airbnb und habe da eine Frage zur polizeilichen Anmeldung der Mieter bei Ankunft in Spanien.
Stimmt es dass ich als Vermieter dafür verantwortlich bin, dass die Mieter sich innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft polizeilich melden?
Es soll da eine Vorschrift geben die das besagt, um das private Vermieten zu unterbinden und um die gewerblichen Vermieter zu stärken. Da ich selbst nicht vor Ort in Spanien bin, kann ich die polizeiliche Anmeldung nicht kontrollieren und wenn sich die Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden anmelden soll es für die Vermieter empflindliche Strafen geben.
Wer kennt das und wie verhalte ich ich jetzt richtig? Wer kann da helfen?
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Hallo ,du musst die Mieter selbst melden ,Pass fotografieren und per mail schicken Gruss Sabine
Hallo Sabine,
an der Costa Brava (Katalonien) soll das angeblich nicht ausreichend sein? Jeder Mieter muß sich selber bei den Behörden innerhalb von 24 Stunden mit seinem Ausweis melden. Kann das wirklcih sein?
Wenn Du Recht haben solltest, dann hätte ich immer noch das Problem, dass ich nicht vor Ort bin (Ferienhaus) sondern in Deutschland sitze und wenn man mir z.B. nur von 2 Personen die Ausweise schickt, statt von 4, dann soll ich als Vermieter dafür verantwortlich sein und die spanischen Behörden drohen mit "empfindlichen "Strafen für den Vermieterer.
Hallo Gerold,
unsere Ferienhaus befindet sich an der Costa Brava in Pals.
Wir haben in Österreich (auch) die Meldepflicht - theoretisch. Außer professionelle Betriebe und Hotels macht das niemand. Ich auch nicht. Theoretisch müßte ich ab einem Aufenthalt von mehr als 3 Tagen mich "melden". Vollkommener Schwachsinn und veraltetes Gesetz.
Hallo Daniela, hallo Karl,
in Österreich mag dass so sein, aber in Spanien solle es empfindliche Strafen für den Vermieter geben, wenn da etwas nicht korrekt läuft.
Aha, veraltetes Gesetz also; und das (ob es alt oder unnütz ist), bestimmen SIE ??? Oder überlassen Sie das dann doch noch dem Staat?? Danke dass wir darüber gesprochen haben
Ein Verantwortungsvoller Gastgeber sollte die lokalen Gesetze und Verordnungen befolgen. Zur Meldepflicht in D-A-CH siehe unseren Workshop. Das Ausfüllen eines Meldezettels hat Vorteile vor alle.
Hallo Jutta, hallo Till,
genau das möchte ich ja, der Meldepflicht in Spanien (nicht D-A-CH) nachkommen. Leider habe ich da unterschiedliche Aussagen zur Meldepflicht. Einmal heißt es ich, als Vermieter bin dafür zuständig und es reicht, wenn ich die Namen, Ausweis-Nr. und Anreise-/Abreisedatum melde, dann wieder dass das der Mieter vor Ort bei den Behörden selber machen muss! Da ich nicht vor Ort bin (eben ein Ferienhaus), kann ich dass alles nicht kontrolieren und wenn man mir falsche Unterlagen für Anmedlung schickt und die Behörden kontrollieren, dann soll es "empflindliche" Strafen für den Vermieter, also mich, geben.
@Reinhard5 Hm, ich war nur einmal im Urlaub in Spanien - aber ich musste mich nirgendwo anmelden gehen. Ich vermute, dass die behördliche Anmeldung durch den Gast/Mieter selbst nur bei Langzeitaufenthalten zum Tragen kommt.
@Reinhard5, ich habe auch schon gehört, dass die Behörden in Spanien sehr streng auf die Einhaltung der Meldegesetze schauen, auch bei privaten Vermietern und auch bei Kurzaufenthalten.
Ich an Deiner Stelle würde bei Deiner zuständigen Gemeinde persönlich bzw. schriftlich nachfragen und mir eine verbindliche Auskunft geben lassen.
@Anja, weißt du das was drüber?
Ich versuche grad, die wesentlichen Infos zusammenzustellen.
Bin grad auf eine Änderung für 2017 gestoßen:
"Gästedaten sind aus dem Personalausweis oder Reisepass zu entnehmen.
Vom Apartmentbetreiber muss ein Gästebuch geführt werden - libro de registro de viajeros.
Jeder Gast muss das Meldeformular unterschreiben und dieses Formular wird der Polizei innerhalb von 24 Stunden zugesendet.
Die einzelnen Meldeformulare bilden das Gästebuch, welches 3 Jahre aufbewahrt werden muss, und 500 Seiten nicht überschreiten sollte.
Nichterfüllung dieser Meldepflicht kann als leichtes Verwaltungsvergehen mit 600,00 EUR Bussgeld belegt werden."