@Ingrid29, den Gästen schreiben, dass sie auch drei Gäste angeben bzw. eine Unterkunft für drei Gäste suchen sollen. Dein genannter Auszahlungs-Preis kommt nur dann zustande, wenn lediglich eine erwachsene Person als Gast angegeben wurde. Deine maximale Gästeanzahl ist zwei, daher kann ein dreijähriges Kind als weiterer Gast gar nicht eingepreist werden, ich habe es gerade auf deinem Inserat probiert.
Was Gäste in der Anfrage schreiben und was tatsächlich gebucht wurde, unterscheidet sich nun mal mitunter.
Du kannst in solchen Fällen, wenn du das Kind akzeptierst, ein Gastgeberangebot mit dem gewünschten Preis erstellen - oder eben ablehnen.