Ich habe schon einige Male langzeit vermietet. Jedesmal habe ich bei der Buchungsanfrage direkt mitgeteilt, dass ich bei einer langfristigen Vermietung (1 Monat oder länger) auf eine Reinigung meinerseits in 14 tägigem Abstand bestehe, so habe ich legal die Möglichkeit die Wohnung in Absprache mit den Gästen zu betreten und somit auch zu gucken "wie" die Wohnung bewohnt wird. Bisher war jeder damit einverstanden und hat die Reinigungskosten anstandslos beglichen, vielleicht waren die Gäste sogar froh darüber. Als Erklärung hatte ich bei der Buchungsanfrage erzählt, dass ich einmal schlechte Erfahrungen gemacht habe und dass ich meine Ferienwohnung in einem tadellosen Zustand behalten wolle, was jedem späteren Gast natürlich zugute kommt.