Quarantäne des Partners

Maja204
Level 1
Henstedt-Ulzburg, Germany

Quarantäne des Partners

Liebe Mitglieder, 

ich habe eine Frage zwecks Quarantäne. Mein Partner besucht mich über die Feiertage aus einem Risikogebiet. Partner sind von der fünftägigen Quarantäne ausgenommen und müssen direkt am Flughafen einen Test machen und dann nur für die Zeit in Isolierung, in der man auf das Ergebnis warten muss. Ich lebe noch zuhause und möchte gerne kein Risiko eingehen, dass sich meine Eltern oder deren Arbeitskollegen anstecken. Deshalb war meine Überlegung ein AirBnB zu mieten. Mein Wohnsitz befindet sich in Schleswig-Holstein und wir würden gerne direkt in Hamburg nahe am Flughafen um wirklich jede Gefahr auszuschliessen, etwas buchen. Ich würde solange mit in Quarantäne gehen, da er sich ja nicht wirklich auskennt und auch die Sprache ein Problem werden könnte. Es handelt sich dabei ja natürlich nicht um einen touristischen Aufenthalt. Glaubt ihr das wäre erlaubt? Habe wirklich Sorge, dass ich da Probleme bekommen könnte. 
Lieben Gruß 

8 Antworten 8

@Maja204  es würde mich wundern wenn du tatsächlich ein Airbnb findest das da mitspielen will. Es ist ein rein  privater Aufenthalt (so wie du es beschreibst) und somit ist die Beherbergung verboten.

Wieso sollten private Aufenthalte verboten sein? Touristische Aufenthalte sind verboten, aber laut Armin Laschet (NRW-Ministerpräsident) sind Besuche bei Verwandten kein Tourismus, da der Besuch ja unabhängig von dem Ort ist und dort sowieso nichts mehr stattfindet, was man besuchen könne. So stand es in den "Westfälischen Nachrichten".

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Maja204,

 

was ich aus so in den Nachrichten mitbekommen haben, gibt es einzelne Bundesländer, die solche familiären Übernachtungen über die Feiertage zulassen (ich glaube Hessen, NRW und noch ein weiteres Bundesland). Andere Bundesländer bleiben auch über die Feiertage bei Ihren strikten Regeln bezüglich des torusitischen und privaten Beherbergungsverbots.

 

Aber auch dort gibt es Einzefallentscheidungen, bei welchen triftigen Gründen eine Beherbergung doch möglich sein sollte. Ich würde einfach mal beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen und veilleicht erhälst Du bzw. Dein Gastgeber ja eine Ausnahmegenehmigung.

Maja204
Level 1
Henstedt-Ulzburg, Germany

Vielen Dank für den Hinweis. 
Lieben Gruß 🙂 

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Maja204, in Wien werden die Tests am Flughafen innerhalb einiger Stunden ausgewertet.  Ist das in Hamburg nicht so?  Muss da ein zweiter Test gemacht werden?   Wenn ja, würde ich mich am Flughafen erkundigen, wo in diesem Fall Reisende ihre "Quarantänezeit" verbringen können.  Wenn eine solche behördliche Massnahme angeordnet ist, muss auch entsprechende Vorsorge dafür getroffen werden.  (Es könnte ja sein, dass jemand bei Einreise positiv getestet wird).

@Maja204  abgesehen davon, dass ich etwas geschockt bin wie wenig ernst du auch deine eigene Gesundheit nimmst (Liebe macht blind) anbei noch ein paar Informationen bzgl. Beherbergung in Hamburg.

 

Übernachtungsangebote in Hamburger Beherbergungsbetrieben, in Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und in vergleichbaren Einrichtungen dürfen nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke angeboten werden

 

quelle und neueste Meldungen :

https://www.hamburg.de/faq-reisen/#marker04

 

Maja204
Level 1
Henstedt-Ulzburg, Germany

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Werde mich da mal durch die ganzen Regeln durcharbeiten! Er besitzt bei Einreise ja bereits zwei negative Tests die nur leider nicht der 48 h Regel entsprechen , deshalb meine Frage aber da haben Sie natürlich wirklich Recht, dass es sich ja irgendwie schon um einen privaten Aufenthalt handeln würde. Nochmals Danke 🙂 
Lieben Gruß 

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Aus der Erfahrung der Vergangenheit (April 2020) kann ich die
Situation eines Freundes erzaehlen, der da aus Bangladesch zurueckkam
nach Muenchen und sich in seiner Wohnung in haeusliche Quarantaene begeben hat.


Seine Frau war nicht mitgereist sondern die ganze Zeit in Muenchen.


Das Landratsamt hat bei der Korrespondenz mit denen gesagt:
Nein, so geht das nicht, ihr habt nur ein Einraum-Appartement
und das reicht nicht fuer die Quarantaene.


Das Amt hat dann ein Hotellzimmer fuer ihr organisiert,
bezahlt und auch sein Essen dort.

 

Ob diese Aktion auch heutzutage noch so laeuft ist unklar.

 

 

Und wir (Vera und ich) leben in einem Einfamilienhaus.
Jetzt auch mit den erwachsenen Kindern zusammen.

Ich hatte beim Landratsamt (Gesundheitsamt) nachgefragt,
wie sieht denn so eine haeusliche Quarantaene aus?
Muss der in Quarantaene Befindliche seine Notdurft im Zimmer verrichten?

Das Amt sagte, nein, Essen sollte er schon dort in seinem Zimmer.
Rausgehen aus dem Haus auf keinen Fall.
Gemeinsame Raeume wie Flur, Bad ... kann er dann aber genauso wir wir
benutzen, aber nur mit Maske und Abstand und alle benutzen Flaechen
muessen dann unverzueglich desinfiziert werden.

 

Aber ob und wie das ausserhalb Bayerns aussieht sollte man mit dem lokalen Gesundheitsamt klaeren.

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