Quo vadis Airbnb

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

Quo vadis Airbnb

Nach Corona wird sich die Welt nachhaltig verändern. Eine der Dinge die jetzt von Politk angegangen wird, ist die Vorauszahlungen bei Urlaub. Betroffen sind Flugreisen, Pauschalreisen und Übernachtungen.

 

https://www.fr.de/wirtschaft/urlaub-corona-reise-buchen-vorkasse-coronavirus-reiseantritt-reisende-f...

 

Davon betroffen wäre damit auch Airbnb, die dann nicht mehr bei Buchung das Geld einziehen dürfte.

 

Wie soll dann das Geschäftsmodell weiter funktionieren. Davon betroffen ist nicht nur Airbnb sondern alle Buchungsportale. Nach dem heutigen Artikel im Mannheimer Morgen, strebt die Politik an, dass per Gesetz in Deutschland erst beim Check-in im Flughafen oder Hotel/Gästewohnung bezahlt werden muss.

 

Eines ist auf jedenfall klar, damit gibt es keine Stornierungsgebühren in Deutschland mehr @Ute42 , wie es auch in dem Artikel der FR steht, da der Kunde ja erst bezahlen muss, wenn er bei uns vor der Türe steht.

 

Eine Anzahlung wäre auch vorstellbar, wird aber von den Verbraucherzentrale, die hier schon lange Lobbiismus betreiben, abgelehnt, da bei allen anderen Waren auch das Gegenleistungsprinzip gilt, Geld gegen Ware.

 

Wie Airbnb das dann lösen möchte bin ich wirklich gespannt, da eine weitergabe der Adresse nicht mehr an die Zahlung gekoppelt werden dürfte.

7 Antworten 7
Ute42
Level 10
Germany

.

@Jörg8 

 

Ich glaube diesem Reinhold Jost hat irgend jemand [...].

 

 

[unsichtbarer Inhalt]

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Ute42, @Mika8 Bei der Verbraucherzentrale ist es Herr Klaus Müller vom Bundesverband der Druck auf die Regierung macht.

 

Grundlage ist ein Gutachten der Universität Luzern, das belegt, dass diese Umstellung für alle Beteiligten gut wirtschaftlich umsetzbar ist.

 

Laut Mannheimer Morgen steht in dem Gutachten, dass:

 

Mancher Kunde, der noch nicht bezahlt hat, wird eher noch im letzten Moment abspringen, als jemand der dadurch Geld verliert.

 

Man muss noch dazu sagen, dass der Artikel im Mannheimer Morgen mit der Insolvenz von Thomas Cook beginnt, bei dem sehr viele Urlauber ihr Geld verloren haben, und nichts (nur Flugbucher) oder nur einen Teil (Pauschalreisende) wieder bekommen haben. Dann wird Corona angesprochen, und dass die Lufthansa Monate lang versucht hat die Auszahlung zu verweigern.

 

Daher steht als Kommentar steht dazu drin,:

 

Wenn die neuen Regeln gelten, dann hat derjenige mit den solidesten Finanzen wieder einen echten Vorteil.

 

Daran ist klar zu erkennen, dass es nicht vorgesehen ist, dass Veranstalter (Fluggesellschaft, Hotel, Ferienwohnung) einen Schutz genießen sollen, es geht um den Schutz der Reisenden geht.

 

Es wird bei der Kurzzeitvermietung darauf hinauslaufen wie bei den festen Mietverträgen von Wohnungen. Der Mieter hat alle Rechte, der Vermieter keine, zur Not werden die Mietpreise gesetzlich gesenkt.

 

Was glaubt ihr, wenn TUI und Lufthansa übergangen werden, meint ihr ein kleiner Vermieter hat dann ein Chance?

 

Manchmal frage ich mich ob wir die DDR geschluckt haben oder die uns.

 

Wir müssen schon froh sein, dass wir dem Kunden keine Sicherheitsleistung überweisen müssen, damit die Wohnung auf jeden Fall freigehlten wird. Obwohl wenn Rot-Rot-Grün die Wahl gewinnt wäre ich mir noch nicht mal sicher ob dies der Fall ist. Die wollen ja auch die Berliner Immobilienbesitzer enteignen, warum dann nicht auch Deutschlands liebstes Kind, die Ferienwohnungbesitzer.

 

Ganz altrömisch dekadent, Brot und Spiele (=Urlaub) müssen erschwinglich gewährleistet sein.

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

 

Eigentlich wär das ja ein Freibrief, irgendwas zu buchen und dann - wieso auch immer - seine Meinung im letzten Moment zu ändern.

 

 

Bedeutet dies im Umkehrschluss auch, dass ich keine Leistung erbringen muss, wenn ich dafür kein Geld nehme? 

 

Dass ich sozusagen mein Ferienobjekt auf zig verschiedenen Portalen anbiete mit zig verschiedenen Inseraten (auf ein und dasselbe Objekt) .. es total überbuche und dann einfach, der erste, der an diesem Datum vor der Türe auftaucht und mir Geld gibt, kriegt dann die Loge. Die andern, die hergeflogen sind und bei mir übernachten wollten, haben dann das Nachsehen. 

 

 

Ist das so in etwa die Vorstellung wie wir miteinander funktionieren sollen??

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Jörg8,  Ware gegen Geld stimmt schon einmal gar nicht in allen Fällen. Probier einmal in einem Möbelhaus ohne Anzahlung eine Küche zu bestellen. Und fast alle online-Bestellungen funktionieren nach dem Prinzip - Geld senden und dann schicke ich die Ware.

Abgesehen davon:  Gerade bei Pauschalreisen, z.B. eine Rundreise im Ausland,  kann ich mir nicht vorstellen, dass Hotels während einer Hochsaison ohne einer kleinen Vorausleistung reservieren lassen (das sind dann ja oft  große Gruppen) ebenso Busunternehmen, wenn womöglich noch mehrere Busse benötigt werden.

Dass eine Verbrauchergruppe das gerne anders hätte, mag verständlich sein, ob so etwas innereuropäisch geregelt werden kann, da hab ich meine Zweifel.   Im Artikel wird dann ja zurückgerudert und von einem Fonds gesprochen, aus dem dann bei Absagen die Rückzahlungen erfolgen sollen. 

Fazit:  Viel Lärm um Nichts und Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht wird.

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Monika--Elisabeth0, Mir brauchst du das nicht zu erklären, aber hier geht ein Abgeordneter zusammen mit dem Bundesvorsitzenden der Verbraucherzentralen gemeinsam vor, ich sehe das nicht so gelassen wie ihr.

 

Der Artikel im Mannheimer Morgen ist deutlich größer als in der FR. Da steht dann unglaubliches drin, z.B. dass die Hotels in den Urlaubsregionen erst nach Ablauf der Saison von TUI und Konsorten endgültig honoriert werden, lange nachdem die Gäste ausgecheckt sind. Dies machen dann die Reiseveranstalter mit den Vorauszahlungen der Kunden auf Buchungen der nächsten Saison, und das soll abgestellt werden, damit nur finanzstarke übrig bleiben und Insolvenzen vermieden werden können.

 

Übrigens bei der Küche machst du eine Vorauszahlung auf eine Sachleistung, beim Urlaub auf eine Dienstleistung. Nenne mir eine Dienstleistung die du im Internet im Voraus bezahlen musst, da wird es schon schwieriger.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Jörg8, ich weiß jetzt nicht, wie schnell in Deutschland die Bundesregierung derartige Gesetze erlässt, bei uns dauern gerade Konsumentensachen schon eher lang, vor allem wenn unterschiedliche Gruppen davon betroffen sind und da haben manche mehr Lobby als andere.

Dass sich auf Sicht gesehen einiges verändern, da stimme ich dir zu.  Nur so einfach wie es jetzt gedacht ist, wird es wohl nicht gehen.  Ich hab jetzt keine Ahnung inwieweit eine von der Deutschen Regierung erlassenes Gesetz dann auch über Grenzen hinweg Wirkung haben kann.  Da wird wohl eine europäische Lösung notwendig sein. 

 

Christoph160
Level 10
Germany

@Jörg8 @Monika--Elisabeth0 

 

Im Grunde genommen ist es bei Buchungsplattformen wie Airbnb für den Gastgeber doch jetzt auch schon so. 

Wenn ein Gast bucht, muss der Gast zB 50% der Reise anzahlen, das Geld bekommt zuerst die Buchungsplattform aber der Gastgeber bekommt vorerst nichts , erst nach Anreise des Gastes würde er sein Geld bekommen.

Wenn dann der Gast kurz vor Anreise storniert zB wegen nachweislicher Erkrankung bekommt der Gast nur noch ca. 80% seines Geldes zurück (weil die Servicegebühr einbehalten wird) und der Gastgeber bekommt wiederum nichts.

 

Für jedes deutsche Gesetz gibt es eine Lücke aber wenn das wirklich so kommen sollte, sehe ich in der Zukunft einen Aufschwung von privaten Webseiten für Gastgeber die über diesen Weg dann ihre privaten Stornoregeln implementieren.

Eine adäquate Anzahlung an den Gastgeber wird dann wahrscheinlich auch im neuen Gesetz  weiterhin möglich sein aber dass Buchungsplattformen das ganze Geld einziehen, dann Insolvenz anmelden und mit dem Geld verschwinden ist ja auch nicht richtig.

Ich denke darum geht es letztendlich.

Wie @Monika--Elisabeth0  schon sagte, nichts wird so heiß gegessen.....

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