Rückerstattung bei falschem Inserat

Tatiana399
Level 2
Hamburg, Germany

Rückerstattung bei falschem Inserat

Hallo alle zusammen,

 

da ich gerade nicht ganz weiter weiß, hoffe ich hier auf etwas Rat und persönliche Meinung. Schon mal danke im Voraus, dass ihr euch die Zeit nehmt mitzulesen.

 

Ich war vergangene Woche mit meinem Freund in Amsterdam. In Almere hatten wir uns ein Airbnb für 5 Tage (4 Nächte) gebucht.

 

Von außen war die Unterkunft wie beschrieben: die Umgebung war ruhig und gut zu Fuß erreichbar.

Innen sah das Ganze allerdings anders aus: das unterste Stockwerk des Hauses (es gab insgesamt drei) wurde komplett neu renoviert. Der Boden wurde neu verlegt und die Wände neu gestrichen. Somit war weder das versprochene Wohnzimmer bewohnbar, noch der Essbereich und die Küche nutzbar. Im Laufe der Zeit dort ist uns zusätzlich aufgefallen, dass der Ofen kaputt ist und somit auch unbenutzbar ist. Von der Sauberkeit der Küche mal ganz abgesehen.

 

Als wir dann in unserem Zimmer zum Check-In eingetroffen sind ist uns aufgefallen, dass die Putzfrau noch am Werk war, obwohl wir pünktlich zum Check-in waren. Sie hat nur schnell den Bettbezug gewechselt und ist dann gegangen. Als wir das Zimmer betreten haben ist uns auf dem Nachttisch ein benutztes Buttermesser, Haare auf dem Boden und zur Krönung Silberfische im Zimmer aufgefallen. Auf die Bitte das Zimmer zu reinigen hat der Gastgeber zum Glück reagiert und es ist auch wirklich etwas passiert.

 

Nun ist meine Frage welche Summe wir als Rückerstattung anfordern können? Welche Summe würdet ihr rückerstatten?

Der Gastgeber hat 20% als Rückerstattung vorgeschlagen, schlussendlich kam diese Summe aber nicht an und ist, aufgrund der vielen Mängel, nicht ganz sinngemäß. Andere Besucher haben bis zu 30% zurückbekommen.

Für die Unterkunft haben wir 258 Euro gezahlt. Die Servicegebühr beträgt 39,60 Euro. Also insgesamt 297,60 Euro.

 

Vielen Dank Im Voraus und danke fürs Lesen!

12 Antworten 12
Gabi37
Level 10
Germany

Hallo @Tatiana399 , es ist schwierig die Situation zu beurteilen, wenn man die gebuchten Gegebenheiten nicht kennt. Stelle doch mal den Link zum Inserat ein, damit wir uns eine besseres Bild machen können.

Tatiana399
Level 2
Hamburg, Germany

@Gabi37 Es handelt sich um folgendes Inserat: https://www.airbnb.de/rooms/14849637?adults=1&children=0&infants=0&source_impression_id=p3_157114638...

 

Vielen Dank für deine Hilfe. 🙂

@Tatiana399  die Wohnung sieht im Inserat sehr gut aus aber die Putzfrau hat geschlampt. Ein Wohnzimmer ist auf den Bildern nicht zu sehen und gehörte vielleicht nicht zur Mietsache.

Eine Ermäßigung von 20% für die geringen Mängel wie du sie beschrieben hast halte ich für angemessen.

 

"Als wir das Zimmer betreten haben ist uns auf dem Nachttisch ein benutztes Buttermesser, Haare auf dem Boden und zur Krönung Silberfische im Zimmer aufgefallen."

 

Silberfischlein sind übrigens vollkommen harmlos und fast überall zu finden, sie sind sogar die Feinde der Milben und somit nützlich (solange nicht hunderte rumlaufen)... kurzum, ich finde man sollte auch nicht zu pingelig sein..

 

https://www.stern.de/gesundheit/silberfischchen--darum-sind-sie-nicht-schaedlich--sondern-sogar-nuet...

Tatiana399
Level 2
Hamburg, Germany

@Sabine-Ingrid0 mit der mangelnden Sauberkeit hättet wir uns auch abgefunden, gerade weil am nächsten Tag gründlich geputzt wurde. Uns beschäftigt viel mehr, dass eins der drei Stockwerke komplett renoviert wurde! Und das wurde uns nie in irgendeiner Form mitgeteilt, sondern wir mussten das selber erfahren beim Check-in. Dadurch waren Küche und Wohnzimmer nicht nutzbar, obwohl wir dafür bezahlt haben.

@Tatiana399  verstehe, die Küche wird auch auf den Bildern angeboten... Wie hoch schätzt du selbst die Beeinträchtigung ein ?

War die Küche denn überhaupt nicht verwendbar ?

Warum seit ihr in der Wohnung geblieben wenn es nicht der Buchung entsprach ? Wenn man selber kochen will ist das ja nicht ganz unwichtig...

Mein Freund schlägt zu den bestehenden 20% zusätzliche 40 Euro als Erstattung vor. Wenn man alle Faktoren mit einbezieht finde ich die Summe verständlich und gerechtfertigt. Schließlich entstand durch die Renovierungsarbeiten schon morgens Lärm und an einem anderen Tag konnten wir die Dusche nicht nutzen, da die Decke im Bad gestrichen wurde.

 

Soweit ich weiß war in der Küche alles funktionsfähig außer der Ofen. Trotzdem wollte man da ungern kochen, eben weil auf der Ebene renoviert wurde und die Küche dadurch einfach nicht sehr sauber war.

 

Wir hätten die Wohnung wechseln können ja, aber in der kurzen Zeit hätte sich nichts günstigeres oder besseres gefunden. Für 4 Nächste war es den Aufwand einfach nicht wert. Ich hoffe das ist verständlich.

Gabi37
Level 10
Germany

@Tatiana399 

Zur Orientierung kannst Du die Frankfurter Tabelle (googeln) heranziehen, wonach 20 % bei fehlender Ausstattung gerechtfertigt wären. Das ist natürlich nur ein Richtwert und immer Verhandlungssache zwischen Dir und dem Gastgeber.

 

Hast Du denn übers Mediationscenter bereits die Erstattung angefordert?

@Tatiana399  Die Unterkunft ist eigentlich zu günstig für ein ganzes Haus, Küche und Wohnzimmer waren wohl als Mitbenutzung gedacht und nicht zu eurer alleinigen Verfügung, den Spielraum für Verhandlungen halte ich für nicht sehr groß vor allem hättet ihr das bereits vor Ort machen sollen.

Ihr könnt es natürlich versuchen aber deine Frage war ja :

 

"Nun ist meine Frage welche Summe wir als Rückerstattung anfordern können? Welche Summe würdet ihr rückerstatten?"

 

Wie schon gesagt ich würde 20% für ok halten aber es kommen sicher noch andere Meinungen dazu.

Das stimmt auch, aber die Mitbenutzung wurde uns durch die Renovierung einfach nicht möglich gemacht. Vor Ort waren 20% vereinbart, aber selbst die haben wir nicht vollständig erhalten.

Denis-Mark0
Level 10
Lahnstein, Germany

@Tatiana399 

 

Was die Nichtnutzbarkeit der Küche beträgt,empfehle ich Euch überschlägig zusammenzurechnen, was ihr dadurch quasi unvermeidbar und zwangsläufig als auswärtige Verpflegungskosten (Frühstück, Mittag-, Abendessen) an Mehrausgaben hattet und der Preisminderung für die weiteren Beeinträchtigungen hinzuzurechnen. 

 

Von den Mehrausgaben für die Verpflegung müsstet ihr jedoch fairerweise die üblichen Kosten bei Selbstverpflegung noch in Abzug bringen, da ihr die ja in jedem Fall gehabt hättet. 

 

Ich habe auf einer Website für Studierende gelesen, dass die Lebensmittelausgaben für diese Zielgruppe in den Niederlanden etwa 6,- € pro Person und Tag betragen. (Als Anhaltspunkt)

 

Beispielrechnung:

 

Also 4 Tage x 2 Personen x 20,- € = 160,- € Auswärtsverpflegung

abzüglich 4 Tage x 2 Personen x 6,- € = 48,- € Selbstverpflegung

 

Hattet ihr also Mehrausgaben von 112,- € allein schon durch den Wegfall der Küche, welche Bestandteil der Buchung war.

 

Natürlich sind die Beträge und Tage variabel.

 

 

 

Gabi37
Level 10
Germany

@Tatiana399 

dann würde ich den fehlenden Betrag zu den 20% per Mediationscenter einfordern. Ich finde, wenn 20% vor Ort ausgemacht war, sollten sich dann auch beide Seiten daran halten.

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Tatiana399 ,

 

so wie es im Inserat zu lesen ist, können Küche und Wohnzimmer von allen Gästen genutzt werden, ebenso der Garten. Auch wenn die Etage, in der sich die Küche und das Wohnzimmer befindet, gerade komplett renoviert wurde, so war die Küche als solches bis auf den Ofen ja funktionsfähig und ich hätte mir eben ein Frühstück zubereitet und dann im Garten oder auf dem Zimmer eingenommen, oder war dies auch nicht möglich. Mich persönlich hätte ein nicht zur Verfügung stehendes Wohnzimmer nicht wirklich gestört, aber wenn es angeboten wird (auch wenn es aktuell kein Foto gibt), dann sollte man die Möglichkeit haben, sich auch mal dort aufzuhalten.

 

Dass der Gastgeber die Renovierungsarbeiten nicht vor Antritt der Reise angekündigt hat, finde ich persönlich schon schwerwiegender, aber vielleicht hätte ja alles schon fertig sein sollen und die Handwerker waren im Verzug, trotzdem hätte er dies vorher mitteilen müssen. Hat er denn von sich aus einen Nachlass angeboten oder musstet Ihr eine Erstattung erfragen?

 

In den Bewertungen wurde die Sauberkeit öfters schon bemängelt und daher finde ich es positiv, dass er das Zimmer nochmals hat reinigen lassen.

 

Wenn ansonsten Zimmer und Bad in Ordnung waren, würde es bei den 20% Rückforderung belassen.

 

Wenn Du nun mehr zurück forderst, weil Dir die Küche und das Wohnzimmer so extrem wichtig waren, dann hättet ihr von Anfang an gar nicht erst einchecken sollen, sondern sofort stornieren und etwas Neues suchen müssen. Aber wie Du selber sagst, etwas ähnlich Günstiges gab es nicht und ein Umzug war Euch zu aufwendig. Dann würde ich nun auch so konsequent sein und nicht noch weitere Beträge zurückfordern.

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