Rechnung für Gäste - Problemlösung "MEINE HOSTVOICE"

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

Rechnung für Gäste - Problemlösung "MEINE HOSTVOICE"

Nachdem ich diese Woche ebenfalls einen Vorfall hatte bei dem das System einen Fehler machte (bei mir wurden an einem Tag alle Buchungen als gelöscht angezeigt, alle Zimmer wurden als buchbar angezeigt, obwohl alle Zimmer über Airbnb gebucht waren), kontakierte ich umgehend den Airbnb support.

 

Mir wurde gesagt, dass bei Airbnb im System alle Zimmer als gebucht angezeigt würden, ich solle mir keine Sorgen machen, es können niemand buchen, sie gebe es aber an die Techniker weiter und melden sich. Kurz darauf erhielt ich eine mail, dass nach Meinung der Techniker es nicht möglich wäre, dass bei mir was anderes angezeigt wird als bei Airbnb im System selbst. Leider war keine weitere Stellungnahme der Techniker mehr gekommen nachdem ich den screenshot als Beweis gesendet habe (hätte mich auch gewundert, da ich Ihnen ja das Unmögliche vor Augen geführt habe).

 

Lange Rede kurzer Sinn, im Zuge der Unterhaltung wurde mir von der Support Mitarbeiterin geraten ich solle doch mein Anliegen in der Community schildern, die Techniker würden dort lesen und Vorschläge aufnehmen (ich habe zwar mächtig Zweifel daran seit die host voice abgeschafft wurde, aber ich tu jetzt mal so als ob ich es glauben würden und schreibe hier meinen Vorschlag in meiner eigenen host voice).

 

Hier beginnt jetzt der eigentliche Beitrag zur Überschrift:

 

Es gibt immer wieder die Diskussion wer dem Kunden eine Rechnung ausstellt, ob Airbnb oder der Gastgeber dafür verantwortlich ist.

 

Prinzipiell gilt kaufmännisch, dass der Gastgeber etwas vermietet und der Gast es bezahlt, Airbnb ist nur die Vermittlungsstelle, oder in unserem Fall die "Bank" die das Geld weiterleitet.

 

Nun liegt aber bei Airbnb das Problem vor, dass es sehr unterschiedliche Art von Gastgeber gibt:

 

1. Gewerbliche Vermieter

2 Private Gastgeber die über den Freibetrag von 17 Tausend und ein paar Zerquetschte im Jahr liegen

3 Private Gastgeber die Unterhalb des Freibetrages liegen

 

Damit liegen folgende Vorraussetzungen vor, 1 und 2 führen 7% Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, diese beiden Parteien können jedem Gast eine Rechnung ausstellen, mit ausgewiesener MwSt. Der Kunde hat einen Beleg, und kann beim Finanzamt die Vorsteuer geltend machen

 

Bei 3 sieht es hingegen ganz ander aus. Hier handelt es sich um eine private Vermietung, bei der kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, da der Gastgeber die MwSt. nicht an das Finanzamt abführt. In diesem Fall kann der Gastgeber maximal eine Quittung ausstellen, auf der ich vermerken würde "Privatvermietung kein Vorsteuerabzug möglich".

In diesem Fall hat der Kunde einen Beleg für seine Ausgabe, kann aber keine Vorsteuer geltend machen, und der Gastgeber hat die Einnahme korrekt quittiert und darauf hingewiesen, dass von Ihm keine MwSt an das Finanzamt abgeführt wird.

 

Airbnb sollt im Inserat anzeigen, ob der Gast eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. oder nur eine Quittung ohne ausgewiesene MwSt. vom Gasgeber erhält. So weiß der Gast bereits beim Buchen ob er bei seiner Geschäftsreise die Vorsteuer geltend machen kann.

 

Hierzu sollte es in der Inseratseinstellung einen Punkt geben, bei der jeder Gastgeber ankreuzt, welcher Kathegorie er zugehörig ist

 

Wenn ich zur dritten Kathegorie Gastgeber gehören würde, würde ich in den Inserattext schreiben, dass es sich hier um eine Privatunterkunft handelt bei der keine Vorsteuerabzug möglich ist, und nur eine Quittung ohne ausgewiesene MwSt. ausgestellt werden kann. So habt ihr keine eventuellen Diskussionen mit den Gästen, da ihr immer darauf verweisen könnt, dass es ja im Inserat steht, dass keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. ausgestellt wird.

14 Antworten 14
Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

@Jörg8    es stellt sich für mich die Frage , wie weiß ich im Januar ob ich zur 2. oder 3. gehöre ? Ich kann nicht abschätzen wie die Vermietung 2019 verläuft.   Also welchen Nachweis händige ich aus .?

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Patricia741, das dürfte wohl der Ausnahemfall sein, in der Regel weiß eigentlich jeder von uns die zu erwartenden Einnahmen, und ob eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt oder nicht. Da dürfte es wohl wenige geben die sich genau im Grenzbereich tummeln, und für diejenigen ist es sowieso angeraten im Zweifelsfall eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, um auf der sicheren Seite zu sein.

 

Von Kleinunternehmern wird gem. § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhoben, solange die folgenden Bedingungen erfüllt sind.

(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Jörg8 ,

 

Bei Deiner Auflistung hast Du etwas vergessen bzw. durcheinander gebracht. Ob jemand gewerblich oder privat vermietet, zielt nur auf die Einkommensteuer (bzw. Körperschaftsteuer) und Gewerbesteuer ab, die Kleinunternehmer-Grenze von 17.500 Euro betrifft jedoch ausschließlich die Umsatzsteuer. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, d.h. es gibt auch die Fälle, die zwar ein Gewerbe angemeldet haben z.B. kleine (Nebenerwerbs-) Pensionen, die Frühstück und sonstige Dienstleistungen bieten, aber aufgrund des Umsatzes unter die Kleinunternehmergrenze fallen.

 

Übrigens, die Kleinunternehmer-Regelung ist eine Kann-Regel und keine Muss-Regel. Dies bedeutet, dass ein Gastgeber zwar unter den 17.500 Euro Jahresumsatz liegt, aber es dennoch vorzieht die 7% Umsatzsteuer abzuführen, weil er beispielsweise sehr hohe monatliche Aufwendungen hat, für die er 19% Vorsteuer geltend machen kann. Dies ist dann der Fall, wenn er selbst ein Objekt von einer Immobilien-GmbH gemietet hat (19%) und dies dann an Kurzzeit-Besucher weitervermietet (7%).

 

Demnach müsste es 4 Abstufungen geben:

1) Gewerblich mit Ust

2) Gewerblich ohne Ust

3) Privat mit Ust

4) Privat ohne Ust

 

Aber selbst wenn es sich bei dem Gast um einen Geschäftsreisenden handelt, so spielt die Umsatzsteuer doch für ihn keine Rolle. Ganz einfach, wenn im Übernachtungspreis 7 % USt enthalten sind, dann kann er diese als Vorsteuer ansetzen, wenn keine USt enthalten ist, dann kann er sich folglich auch keine abziehen.

 

Generell müssten die einzelnen abzuführenden Steuern sich in den Preisen niederschlagen, d.h. der Vermieter müsste diese vorher draufschlagen, damit am Ende was übrig bleibt. Nehmen wir nur erst mal die privaten Vermieter und nehmen wir mal an, dass es sich um gleichwertige Unterkünfte zu gleichen Preisen handelt.

Vermieter 3) bietet mehrere Zimmer an und vermietet zu Messezeiten jedes Zimmer zu 100 Euro pro Nacht. Da er umsatzsteuerpflichtig ist, schlägt er die Umsatzsteuer auf seinen Preis drauf und somit kostet dieses Zimmer den Endverbraucher nun 107 Euro.

Vermieter 4) vermietet nur gelegentlich ein Zimmer zu Messezeiten und verlangt auch 100 Euro pro Nacht, nimmt aber die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch und muss keine Umsatzsteuer abführen, somit kostet dieses Zimmer den Endverbraucher nun 100 Euro.

In beiden Fällen zahlt der Geschäftsreisende, denn darauf zielst Du in Deinem Beitrag ja ab, den gleichen Netto-Betrag, nämlich 100 Euro. Bei 3) zahlt er 107 und bekommt 7 wieder vom Finanzamt zurück. Bei 4) bekommt er nichts vom Finanzamt, zahlt aber von vorne herein auch nur 100 Euro.

 

Anders bei Privatreisenden, die keine Vorsteuer absetzen können: hier ist der Kleinunternehmer leicht im Vorteil, da er seine Preise um 7% niedriger halten kann.

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Ralf5es braucht keine 4 Abstufungen, die drei verschiedenen Kathegorien habe ich nur genannt, um zu zeigen wer welche Umsatzsteuerregelungen hat.

 

Und bei der ganzen Diskussion geht es ja auch ausschließlich um die Umsatzsteuer, alle anderen Steuern sind diesbezüglich uninteressant, da diese ausschließlich die Besteuerung des Gastgebers betrifft. Bei der Umsatz-/ bzw Mehrwertsteuer jedoch sowohl Gast wie auch Gastgeber betroffen sind, und hier unterschiedliche Interessenslagen vorliegen.

 

Und dass ein Gast ein Recht auf eine Quittung oder Rechnung hat ist auch unbestreitbar (gesetzlich geregelt)

 

Das der Gastgeber für erhaltenes Geld eine Quittung ausstellen muß ist ebenso unbestreitbar (gesetzliche Regelung)

 

Es muss auch aus dem Inserat gar nicht hervor gehen welchen genauen Status der Gastgeber hat (Datenschutz)

 

Daher ist es völlig ausreichend wenn der Gastgeber die Möglichkeit hat im Inserat anzukreuzen, ob Gäste bei Ihm/Ihr ein Quittung ohne ausgewiesene MwSt oder eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt bekommt.

 

Und dies sollte groß auf der ersten Seite angezeigt werden.

 

Damit wäre für alle eine praktikable Lösung gefunden.

 

Ich meine man kann ja die ganze Sache noch weiter "träumen", dass Airbnb sowohl eine Quittung als auch eine Rechnung zum Ausdrucken zur Verfügung stellt, bei der automatisch die Daten des Gastgebers und des Gastes eingetragen werden, und das System automatisch die Variante wählt, die der Gastgeber angekreuzt hat (aber das bleibt bei Airbnb wahrscheinlich Science fiction, die schaffen es ja nicht mal das laufende System funktionstüchtig zu halten)

Uwe25
Level 10
Cova da Piedade, Portugal

@Jörg8 bei allee Wertschätzung für dieses Thema, FAKT ist, dass der Gast dir 0€ zahlt!!! Er bekommt von airbnb eine Buchungsbestätigung und einen Zahlungsbeleg. Du kannst nur eine Quittung mit 0€ ausstellen und da spielt es für mich jeune Rolle ob ich da jetzt drauf schreibe "Vorsteuer abzugsberechtigt" oder "Nicht Vorsteuer abzugsfähig".... Man kann sich das Leben auch schwerer machen als es ist .. 

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Uwe25bei aller Wertschätzung, was du erzählst ist hahnebücher Unsinn. Airbnb wirkt hier als Treuhandkonto.

 

Hier dein Inserat:

 

 

Unbenannt3.png

In diesem Inserat steht eindeutig, dass Uwe ein Zimmer für 29.- € Anbietet, hier steht nichts davon dass Airbnb dieses Zimmer anbietet.

 

Wenn ich eine Immobilie kaufe, überweise ich das Geld auf ein Treuhandkonto beim Notar, und bei Grundbucheintragung (entspricht hier Antritt der Buchung), wird das Geld an den Verkäufer weiter geleitet. Du willst doch nicht behaupten, dass der Notar das Haus kauft.

 

Airbnb ist und bleibt ein Vermittler über dessen Treuhandkonto das Geld vom Gast (Mieter) an den Gastgeber (Vermieter) weiter geleitet wird. Damit bist du EU weit verpflichtet ein Quittung auszustellen, ob es Dir gefällt oder nicht.

 

Wenn du bei e-bay oder Amazon etwas kaufst, kommt es auch immer von einem angeschlossenen Händler. Von wem bekommst du ein Quittung Rechnung, von Amazon/ebay die das Geld einziehen oder von dem Händler der Dir was verkauft.

 

Du solltest im Interesse aller nicht solche falschen Informationen verbreiten, da viele unerfahrene Menschen sich hier informieren und darauf hoffen antworten zu finden.

 

Hier Auszug aus §14 UStGes.:

 

Verweigert der Leistende die Ausstellung einer Rechnung, muss der Leistungsempfänger dies vor den ordentlichen (Zivil-)Gerichten durchsetzen. Ist die Steuerpflicht der Leistung ernstlich zweifelhaft, kann der Leistungsempfänger die Erteilung einer Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis nur verlangen, wenn die für den Leistenden zuständige Finanzbehörde den Vorgang bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat. Zur Beschleunigung kann der Leistungsempfänger beim Finanzgericht einen Antrag zur Feststellung der Steuerpflicht des strittigen Umsatzes stellen.

 

Du bist der Leistende der das Zimmer vemietet, der Gast ist der Leistungsempfänger der das Zimmer mietet.

Die Sachlage ist gesetzlich eindeutig.

 

@Uwe25  warum eine "Quittung über 0 €" ? Du hast doch Geld erhalten und das musst du auf Verlangen bestätigen (quittieren) ! Ich denke das ist auch in Portugal nicht anders.

Uwe25
Level 10
Cova da Piedade, Portugal

@Jörg8 : Danke für deine Ausführungen, jedoch dürfte dir entgangen sein, das das Insersat mit 29€ sich nicht in Deutschland befindet und ich auch von airbnb keine 29€ vom Gast erhalte.

 

Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater und jahrelanger Praxis mit Prüfungen durch das Finanzamt bin ich in meiner Aussage bestätigt.

 

Der Gast bekommt von mir nur eine Bestätigung seines Aufenthaltes mit Adresse, Datum der Buchung, netto Kosten (29€ minus airbnb fees) und geleistete Zahlung von 0€ an mich, da ich vom Gast keine Zahlung erhalten habe.

 

Ende der Geschichte ... Bei Amfrahen von Firmenbuchungen wurd mitgeteilt, dass kein Vorsteuer Abzug möglich ist... Fertig..

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

@Uwe25    neues Foto?? 

Uwe25
Level 10
Cova da Piedade, Portugal

Ja, gerade einmal 10 Tage alt .. LOL, letztes war dann schon 2 Jahre alt ...

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Patricia741, du hast per BM richtigerweise festgestellt, dass ich schon seit Monaten nichts mehr geschrieben habe.

Das liegt daran, dass ich mitlese und wenn ich ein Problem sehe dann mache ich mir Gedanken, wie man dieses für die Allgemeinheit lösen kann.

 

Früher habe ich diese Vorschläge jahrelang bei Host Voice veröffentlicht, und Airbnb hat einige davon im Portal exakt so umgestzt wie ich es vorgeschlagen habe (viele erinnern sich vielleicht noch daran als es darum ging eine cent genaue Rechnung zu erhalten, und ich habe die komplette Kommunikation, die ich mit Airbnb in Ireland geführt habe hier vollständig veröffentlicht).

 

Auf unnötige Diskussionen die nicht zielführend sind habe ich keine Lust und meine Zeit ist mir dafür zu schade. So wie hier, versuche ich Lösungen für alle zu finden, und werde keine Diskussion führen wenn Uwe25 schreibt wie sein spezieller Fall aussieht, dabei auch noch falsche Tatsachen verbreitet (der Gast zahlt an Ihn 0 €), wobei er natürlich zu Gruppe 3 gehört.

 

Auch wenn mancher denkt ich mache mir das Leben schwer, vielen Gastgebern brennt das Thema unter den Nägeln, dafür habe ich hier eine einfache Problemlösung für alle dargestellt, und ich denke diese wird wohl irgendwann von Airbnb auch in solcher oder ähnlicher Form umgesetzt werden.

 

Aber nicht weil es für uns Gastgeber einfacher wäre, sondern weil es für den Gast eine weitere Entscheidungshilfe gibt, wenn er sieht bei welchem Host er nur eine Quitung und bei wem er eine Rechnung bekommt, und alles ohne Diskussion.

Geschäftsreisende werden darauf bedacht sein eine Unterkunft zu wählen bei der sie eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. erhalten. Urlaubsreisenden wird dies hingegen egal sein.

 

Wenn ich dann keine disklussionswürdigen Beiträge zum Thema mehr bekomme, klinke ich mich wieder aus und bei mir ist wieder solange Sendepause bis ich wieder etwas sachdienliches bei der Community beitragen kann.

 

Grüße Jörg

@Uwe25 @Jörg8 @Ralf5 @Patricia741 

Ich glaube man muss das Ganze mehr aus der Sicht des Gastes sehen.

Wenn der Gast zB Selbständig ist und seine Reisekosten von der Steuer absetzten will braucht er dazu eine Rechnung.... daran lässt sich nichts rütteln (MwSt hin oder her, das spielt in diesem Beispiel keine Rolle).

Angenommen die Reise kostet ihm 500€ (ich nehme jetzt einfach nur irgendwelche Zahlen als Beispiel) die er/sie/es an Airbnb überweist,  dann bekommt er von Airbnb eine Rechnung über zB 80€..., über die restlichen 420€ stellt ihm Airbnb aber keine Rechnung aus ! weil sie das Geld eben sofort an dich weitergeleitet haben (das ist das Argument).

Alles was der Gast also hat, ist die Rechnung über 80€ plus der Buchungsbestätigung mit der Gesamtsumme .... d.h. für die restliche Summe von 420€ braucht er einen Zahlungsnachweis für das Finanzamt, denn eine Buchungsbestätigung alleine wird vom FA nicht gleichwertig zu einer Rechnung anerkannt.

Da aber der Gast das Geld nicht an mich überwiesen hat sondern an Airbnb kann ich ihm wiederum auch keine Rechnung ausstellen... sehr wohl aber eine Quittung über den Erhalt der Zahlung in seinem Namen und Buchungscode durch Airbnb. Somit bekommt die Buchungsbestätigung einen Gleichstellungswert zu einer Rechnung.

Ich wünschte Airbnb würde das anders lösen aber so ist es nun mal.

Korrekt wäre es wenn Airbnb dem Gast eine komplette Rechnung ausstellen und ich Airbnb eine Rechnung stellen würde oder wenn Ich dem Gast eine komplette Rechnung stellen würde, (der das Geld dann aber direkt an mich überweist) und Airbnb mir eine Rechnung über die gesamte Vermittlungsgebühr stellen würde....  das würde die Sache aber für die meisten Privatvermieter auch nicht wirklich einfacher machen..

 

PS.: Übrigens ist man verpflichtet darauf hinzuweisen wenn keine MwSt nach §19Abs.1UStG ausgewiesen wird.

@Ralf5 @Jörg8  ich wollte Euch aber mit meinem Beitrag nicht widersprechen (sollte das so verstanden worden sein) sondern nur hinzufügen.

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Sabine-Ingrid0 ,

 

habe ich nicht so verstanden, danke.

 

S. hierzu auch meinen Beitrag Rechnungen vom Gastgeber - Rechnungen von Airbnb unter Tipps und Tutorials, allerdings hatte ich dort das Thema Ust bewusst ausgeklammert.

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