Nachdem ich diese Woche ebenfalls einen Vorfall hatte bei dem das System einen Fehler machte (bei mir wurden an einem Tag alle Buchungen als gelöscht angezeigt, alle Zimmer wurden als buchbar angezeigt, obwohl alle Zimmer über Airbnb gebucht waren), kontakierte ich umgehend den Airbnb support.
Mir wurde gesagt, dass bei Airbnb im System alle Zimmer als gebucht angezeigt würden, ich solle mir keine Sorgen machen, es können niemand buchen, sie gebe es aber an die Techniker weiter und melden sich. Kurz darauf erhielt ich eine mail, dass nach Meinung der Techniker es nicht möglich wäre, dass bei mir was anderes angezeigt wird als bei Airbnb im System selbst. Leider war keine weitere Stellungnahme der Techniker mehr gekommen nachdem ich den screenshot als Beweis gesendet habe (hätte mich auch gewundert, da ich Ihnen ja das Unmögliche vor Augen geführt habe).
Lange Rede kurzer Sinn, im Zuge der Unterhaltung wurde mir von der Support Mitarbeiterin geraten ich solle doch mein Anliegen in der Community schildern, die Techniker würden dort lesen und Vorschläge aufnehmen (ich habe zwar mächtig Zweifel daran seit die host voice abgeschafft wurde, aber ich tu jetzt mal so als ob ich es glauben würden und schreibe hier meinen Vorschlag in meiner eigenen host voice).
Hier beginnt jetzt der eigentliche Beitrag zur Überschrift:
Es gibt immer wieder die Diskussion wer dem Kunden eine Rechnung ausstellt, ob Airbnb oder der Gastgeber dafür verantwortlich ist.
Prinzipiell gilt kaufmännisch, dass der Gastgeber etwas vermietet und der Gast es bezahlt, Airbnb ist nur die Vermittlungsstelle, oder in unserem Fall die "Bank" die das Geld weiterleitet.
Nun liegt aber bei Airbnb das Problem vor, dass es sehr unterschiedliche Art von Gastgeber gibt:
1. Gewerbliche Vermieter
2 Private Gastgeber die über den Freibetrag von 17 Tausend und ein paar Zerquetschte im Jahr liegen
3 Private Gastgeber die Unterhalb des Freibetrages liegen
Damit liegen folgende Vorraussetzungen vor, 1 und 2 führen 7% Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, diese beiden Parteien können jedem Gast eine Rechnung ausstellen, mit ausgewiesener MwSt. Der Kunde hat einen Beleg, und kann beim Finanzamt die Vorsteuer geltend machen
Bei 3 sieht es hingegen ganz ander aus. Hier handelt es sich um eine private Vermietung, bei der kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, da der Gastgeber die MwSt. nicht an das Finanzamt abführt. In diesem Fall kann der Gastgeber maximal eine Quittung ausstellen, auf der ich vermerken würde "Privatvermietung kein Vorsteuerabzug möglich".
In diesem Fall hat der Kunde einen Beleg für seine Ausgabe, kann aber keine Vorsteuer geltend machen, und der Gastgeber hat die Einnahme korrekt quittiert und darauf hingewiesen, dass von Ihm keine MwSt an das Finanzamt abgeführt wird.
Airbnb sollt im Inserat anzeigen, ob der Gast eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. oder nur eine Quittung ohne ausgewiesene MwSt. vom Gasgeber erhält. So weiß der Gast bereits beim Buchen ob er bei seiner Geschäftsreise die Vorsteuer geltend machen kann.
Hierzu sollte es in der Inseratseinstellung einen Punkt geben, bei der jeder Gastgeber ankreuzt, welcher Kathegorie er zugehörig ist
Wenn ich zur dritten Kathegorie Gastgeber gehören würde, würde ich in den Inserattext schreiben, dass es sich hier um eine Privatunterkunft handelt bei der keine Vorsteuerabzug möglich ist, und nur eine Quittung ohne ausgewiesene MwSt. ausgestellt werden kann. So habt ihr keine eventuellen Diskussionen mit den Gästen, da ihr immer darauf verweisen könnt, dass es ja im Inserat steht, dass keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. ausgestellt wird.