@Andreas473 ,
Hier meine Antwort auf den ersten Blick und sehr kurz zusammen gefasst:
1) EKST
Natürlich musst Du für alle Einküfte Steuern zahlen. Ob die Einkünfte Deine Nebenkosten überschreiten oder nicht spielt hiebei keine Rolle. Wenn Du "nur" privat vermietest und keine weiteren Nebenleistungen wie Frühstück anbietest, brauchst Du m.E. kein Gewerbe anzumelden.
Eintragung im EKST-Formular erfolgt unter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, entstandene Kosten (auch Umlagen) kannst Du absetzen.
2) UST
Kurzzeitvermietungen werden derzeit mit 7% Umsatzsteuer besteuert. Ggf. kannst Du von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machen
3) Andere Behördliche Regelungen / Zweckentfremdung
Bei manchen Gemeinden muss man sich als Vermieter registrieren, andere Gemeinden und Städte verbieten Kurzzeitvermietungen oder gewähren diese nur für eine begrenzte Anzahl von Nächten und/oder setzen eine Höchstgrenze der vermieteten Fläche im Verhältnis zur selbst bewohnten Fläche. Wieder andere Gemeinden oder Städte verlangen zur Umnutzung eine Änderung des Bauplans
Hier gibt es sehr viele unterschiedliche Regelungen auf kommunaler Ebene, deshalb rate ich Dir dringend dies am besten vorab mit Deiner Gemeinde abzuklären.
4) Eigentümergemeinschaft
Was stehr in der Teilungserklärung? Unter Umständen müssen die anderen Eigentümer der Kurzzeitvermietung zustimmen.
Alle diese Punkte wurden bereits mehrfach hier im CC ausführlichst besprochen, gib einfach mal folgende Schlagwärter ein: EKST, Steuern, UST, Kleinunternehmer, etc. und Du wirst schnell fündig werden. Es gibt auch sehr umfassende ältere Beiträge (2016, 2017) besipielsweise von Till & Jutta, die sehr übersichtlich und umfassend sind. Beachte aber bitte, dass diese nie rechtsverbindlich sind, da es immer auf die persönliche Situation und Konstellation des Steuerpflichtigen ankommt, im Zweifelsfall also besser einen Steuerberater hinzuziehen!