Liebe @Sandra3671 ,
ich hatte es auch so verstanden.
Nehmen wir mal ein Beispiel:
ich selber erziele Einnahmen aus einem Buchhaltungsservice, neben Buchhaltungstätigkeiten biete ich auch Lohn- und Gehaltsabrechnungen an. Wenn ich für letzteres nun ein Lohnbüro damit beauftrage, dann erhalte ich ein Rechnung die meinen Gewinn mindert. Ich führe diese Arbeiten aber selbst aus, also habe ich keine Rechnung, die meinen Gewinn mindern würde und muss folglich alle Einnahmen versteuern.
Genauso verhält es sich bei den Vermietungen, wenn du keine Reinigungskraft angestellt hast und auch keine externe Firma damit beauftragst, weil Du diese Nebenleistung selber erbringst, dann hast Du eben mehr Gewinn. Auch wenn Du mehr Steuern zahlen solltest, dann bist Du am Ende sicherlich finanziell besser dran. Denn wenn du tatsächlich eine Reinigungskraft einstellen würdest, dann brauchst Du entsprechend mehr Umsatz, um diese Kosten auszugleichen.
Du hättest wohl gerne den Vorteil des "von der Steuer absetzen" ohne jedoch eine Rechnung für eine externe Dienstleistung bezahlt zu haben.
Für interne Dienstleistungen gibt es keine Rechnungen.
Dein ursprünglicher Gedanke dass Du Dir selber eine Honorarnote schreiben könntest, ist zwar vom Ansatz her theoretisch denkbar, aber dies wäre dann eine Nullrechnung, weil Du diese fiktive Reinigungsrechnung an dich selber zwar einerseits gewinnmindernd als Kosten absetzen könntest, jedoch andererseits als Nebeneinkunft wieder versteuern müsstest, d.h. die Einkünfte aus den Reinigungsrechnungen würden sich gewinnerhöhend auswirken. Abgesehen davon werden alle Einkünfte einer Person vom Finanzamt zusammen gerechnet (auch in Österreich soweit ich weiß), es spielt keine Rolle, ob in Deinen Einkünften ein Reinigungs-Anteil enthalten ist oder nicht. Das Gleiche gilt für andere Nebenleistungen.
Dagegen kannst Du alle Aufwendungen (ggf. anteilmäßig), die dir entstanden sind, als Kosten gegenrechnen. Voraussetzung ist jedoch, dass du diese Kosten anhand von Rechnungen, Bescheiden für Müllgebühren etc. nachweisen kannst und diese auch tatsächlich von dir bezahlt wurden. Für einen Eigen-Aufwand gibt es weder eine Rechnung noch einen sonstigen Nachweis.
Nehmen wir einmal an, Du hättest eine private Zugehfrau, die ab und zu auch mal die Airbnb-Doppelhaushälfte putzt. Nun gibst Du dieser Zugehfrau ein paar Scheine extra "unter der Hand", hast dann in diesem Fall auch keine Rechnung und folglich kannst Du auch keine Kosten gewinnmindernd absetzen.
Wenn Du allerdings die Zugehfrau offiziell bei Dir beschäftigst und auch die Zusatzstunden offiziell abrechnest, dann hast Du ja einen Nachweis und kannst den entsprechenden Anteil für die Vermietungen gewinnmindernd ansetzen.
Ich hoffe, dass dies nun ausreichend und verständlich erklärt wurde.