STEUER: Steueridentifikationsnummer, Reinigungsgebühren, City Tax

Bettina98
Level 2
Bottmingen, CH

STEUER: Steueridentifikationsnummer, Reinigungsgebühren, City Tax

wie kann ich eingeben, dass der Gast die zusätzliche Steuer bezahlen soll?

3 Antworten 3
Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

@Bettina98   zu Reinigungsgebühr: Inserat aufrufen--> Preisgestaltung --> runterscrollen bis zu zusätzlichen Gebühren.
zu den anderen Punkten ggf .--> in der Suchmaske Fragen eingeben --> hier ein Beispiel/thread aus 2017 dazu-->https://community.withairbnb.com/t5/Hilfe/Steuern-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/m-p/524545#M233...

oder https://community.withairbnb.com/t5/Hilfe/STEUER-Steueridentifikationsnummer-Reinigungsgeb%C3%BChren...

Das Hilfecenter ist gut zum einlesen, oder hier im Forum, viel Spaß beim Lesen!

 

Hilfecenter:  https://www.airbnb.de/help

 

FAQ's hier im Forum: https://community.withairbnb.com/t5/Hilfe/Community-Hilfe-FAQs/m-p/81291/highlight/true#M2978

Kleiner Tipp stöbere mal in Tipps und Tutorial

P.S.

Adden

um xyz – Host  direkt im chat anzuschreiben, damit er deine Frage / Kommentar liest mache folgendes:

Taste @  eingeben, dann öffnet sich ein Aufklappfenster mit den derzeit beteiligten Gastgebern/Mitgliedern . Mit der Maustaste den gewünschten Namen anklicken und er erscheint dann   im Schreibfenster blau unterlegt.   So erhält derjenige eine Info, sobald er sich einloggt

Vielleicht liest du ja weiter mit und bringst dich ein. Wünsche dir viel Erfolg und nette Gäste
HH&HG Patricia

 

 

 

 

 

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Bettina98 ,

 

Airbnb hat bereits mir einigen Gemeinden Verträge zum Einziehen der Ortstaxe (Kurtaxe, Bettensteuer, Kurbeitrag, taxe de séjour, oder wie auch immer genannt) abgeschlossen, meines Wissens nach  in Frankreich und auch schon in der Schweiz. Da jedoch jede Gemeinde ihre eigene Methode zur Berechnung der Ortstaxe hat - teilweise gibt es unterschiedliche Sätze je nach Alter der Gäste oder nach dem Grund des Aufenthalts (Trainingscamp, Tourist, geschäftlich) oder auch nach Saison, etc. -  wird es wohl noch eine ganze Weile (sicherlich mehrere Jahre) dauern, bis es entsprechende Abführungsverträge mit allen Gemeinden gibt.

 

Wie von @Patricia741 beschreiben, gbit es zwar diverse Gebühren, die man in den Preiseisntellungen hinterlegen kann, jecoh passt keine so richtig für die Ortstaxe. Und solange es hierfür kein eigenes Preisfeld gibt, habe ich es für meine Inserate so geregelt, dass die Ortstaxe nicht im Airbnb Gesamtpreis enthalten ist, sondern vor Ort nach Ausfüllen des Meldezettels zu entrichten ist. Die meisten Gäste zahlen diese in Bar oder ich ziehe sie über das MediationsCenter im Nachhinein ein.

 

Dies muss natürlich im Inserat klar und deutlich, am besten an mehreren Stellen (viele Gäste lesen nicht immer alles) erwähnt werden. Bei mir steht es in den Hausregeln, unter sonstige wichtige Informationen und auch in der Beschreibung der Unterkunft.

 

Eine Einpreisung der Ortstaxe in den Übernachtungspreis oder in eine der Standardgebühren habe ich bewusst nicht vorgenommen, da erstens die Ortstaxe vom Gast an die Gemeinde geschuldet wird (und ich daher vermeiden möchte sowohl meinen Umsatz als auch die Airbnb Servicegebühren künstlich in die Höhe zu schrauben) und zweitens steht die Höhe der Ortstaxe erst fest, nachdem der Meldeschein ausgefüllt wurde (richtet sich in meiner Gemeide nach dem Alter, nach der Personengruppe und auch nach der Saison).

 

Bisher habe ich mit dieser Regelung immer gute Erfahrungen gemacht.

 

 

Thomas339
Level 10
Basel, Switzerland

Hallo @Bettina98 

 

Wenn ich es richtig im Kopf habe beträgt die Gasttaxe in Bottmingen resp. im Kanton BL 3.50 pro Nacht und Gast. 

Bevor Airbnb die Gasttaxe in Basel abführte hatte ich diesen fixen Betrag eingepreist.
Ich hatte mich für diesen Weg entschieden weil er einfacher ist. 

Dem Gast darauf aufmerksam machen er soll die Gasttaxe bezahlen kann muss aber nicht zu disskusionen führen. Bar abkassieren bedeutet auch das entsprechende Kleingeld fürs Wechselgeld zur Hand haben.


Die Argumente von @Ralf5 sind nicht von der Hand zu weisen.

 

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