Schaden durch Gast

Beantwortet!
Katja43
Level 1
Berlin, Germany

Schaden durch Gast

Hallo, 

 

nun bin ich schon gut eine Woche wieder in meiner Wohnung und habe alle meine privaten Sachen an Ort und Stelle geräumt, sodass ich mich hier nun auch darum kümmern kann, wie meine Gäste meine Wohnung verlassen haben. Leider hat eine Buchung mit etwas zu viel Wasser in der Küche handtiert, sodass meine Arbeitsplatte an der einen Stelle leicht hochkommt und somit aufgequollen ist. Nachdem ich die beiden letzten Buchungen gefragt hatte, die mir versichert haben, dass sie es nicht waren und nach der ersten Buchung es noch nicht kaputt war, wollte ich nun hier euch fragen, was ich noch machen kann. Ich habe meine Wohnung das erste mal vermietet, sodass ich hier keinerlei Erfahrung habe. 

 

ich danke euch für eure Antwort. 

LG KatjaKüchenzeile

3 Antworten 3
Axel31
Level 10
Celle, Germany

@Katja43.......    wenn Du den Schaden einem Gast nicht zuordnen kannst und ihn innerhalb von 48h gemeldet hast, wird es schwierig werden, Ansprüche geltend zu machen. Wie genau ist denn der Schaden? Bei Arbeitsplatte leicht hochgekommen läßt sich vielleicht etwas auf dem kleinen Wege richten.

Katja43
Level 1
Berlin, Germany

Hallo Alex, 

danke dir für deine schnelle Nachricht. Leider habe ich den Schaden nicht 48h später gemeldet, weil ich dachte, dass man sich erstmal mit seinen Gästen auseinandersetzen soll. Das habe ich auch getan. Leider komme ich überhaupt nicht damit klar wie ich hier ein Bild hochladen. 

Andrea1
Level 10
Frankfurt, Germany

Liebe @Katja43: da du den Schaden keinem zuordnen kannst (denn auch die erste Buchung wird dir versichern, dass sie es nicht waren), wirst du für die Kosten leider selber aufkommen müssen.

Wie @Axel31 schon geschrieben hat: Schäden, die nicht innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden, werden gar nicht mehr bearbeitet. Das bedeutet faktisch, du brauchst nach jeder Buchung jemanden, der den Zustand deiner Wohnung überprüft - und Schäden ggf. meldet.

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