Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
Letzte Antwort
Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
Letzte Antwort
Ich habe einem Gast für 1 Monat meine Wohnung vermietet und war entsetzt, als ich in meine schöne Wohnung kam! Ein Viertel einer Wand im Wohnzimmer war voller Schimmel, Schimmel im Bad, die Toilette versifft, Badewanne und Waschbecken dito. Der Kühlschrank stark verunreinigt, schmutziges Geschirr stand rum, der Boden in jedem Raum dreckig, feuchte Handtücher und Bettzeug achtlos im Schlafzimmer auf den Boden verteilt usw.. Ich habe alles fotografiert.
Ich könnte die Liste noch verlängen. Was kann ich tun, außer dem Gaste eine schlechte Bewertung zu geben?
Freue mich auf schnelle Antwort.
Bunte Herbstgrüße von Iris
siehe Hilfe-Center Was kann ich tun, wenn ein Gast etwas in meiner Unterkunft beschädigt?
@Iris100, wohnst du auch im gleichen Haus? Hast du den Gast auf die "Hinterlassenschaften" angesprochen? - Bei Langzeitmiete (über 14 Tage) habe ich bisher auch immer Zwischenreinigung angeboten, bzw. die Vermittlung einer Reinigungskraft. Da bin ich dann auf der sicheren Seite und hab Infos wie die Wohnung aussieht. Vielleicht solltest du dir für die nächste Langzeitmiete auch so etwas überlegen.
@Iris100 Bei Langzeitbuchungen ist es wichtig, dass Du dem Gast deutlich machst, dass er für die Sauberkeit während seines Aufenthalts verantwortlich ist und Du ihm alle dafür notwendigen Utensilien zur Verfügung stellst. Kein Gast kauft für 4 Wochen WC-Reiniger.
Und vielleicht das allerwichtigste: Check-out mit dem Gast zusammen machen und ihm das ein paar Tage vorher ankündigen.
Lieber Florian und Theresa,
Danke für Eure Antwort.
Putzmittel und Lappen sind natürlich vorhanden. Ich habe nicht mit Schimmel gerechnet. Leider kann ich mich nicht gut bewegen, da ich mir den Brustwirbel gebrochen habe und in einer anderen Stadt lebe. Ich darf weder Auto noch Bahn fahren, bin also auf Unterstützung angewiesen. Ich bin einfach davon ausgegangen, das man eine saubere Wohnung auch sauber verläßt. Nun, jetzt weiß ich, das dem nicht so ist. Schade!
Ich hatte gehofft eine Info zu bekommen, wie ich mit dem Gast umgehen soll und ob ich die Kaution von ihm verlangen kann und wie ich das am besten mache.
Werde die Wohnung nicht weiter vermieten und hier aussteigen.
LG Iris
Liebe Monika und Elisabeth,
Danke für eure Antwort.
Ich wohne nicht im selben Haus. Ich habe mir den BRustwirbel gebrochen und wohne bei meinem Partner, da ich mich schlecht bewegen kann. Die Wohnung sollte nur Übergangsweise vermietet werden. Putzmittel usw. sind vorhanden. Ich habe die Sauberkeit und Achtsamkeit des Mieters wohl unterschätzt. Der hat ja in dem verursachten Schimmel auch gelebt und garnicht erst versucht ihn zu beseitigen.
Wenn ich vorgehabt hätte die Wohnung langfristig zu vermieten, hätte ich das mit der Reinigungkraft auch gemacht.
Ich werde die Wohnung nicht wieder vermieten. Habe zum 31.10.17 gekündigt und steige dann hier auch aus.
LG Iris