@Oezlem0 ,
wie Du schon sagst, die meisten Gäste hinterlassen die Unterkunft in einem ordentlichen Zustand, ordentlich geht bei mir von oberflächlich drüber geputzt bis leicht verknatscht und verkrümelt.
Einige Gäste haben sogar alles tip top geputzt und andere hingegen hinterlassen einen absoluten Saustall inklusive Spaghetti-Sauce an den Wänden und auf dem Sofa, dies ist allerdings doch eher die Ausnahme und wird durch die Mehrzahl der ordentlichen Gäste ausgeglichen.
Ich verlange eine Reinigungsgebühr von 32 Euro, hauptsächlich wegen des erweiterten Reinigungsprotokoll im Zusammenhang mit Corona. Auch wenn dadurch meine Kosten für die Reinigung und Wäsche nicht ganz abgedeckt sind, so möchte ich diese nicht wesentlich erhöhen (vielleicht auf 35 ab nächstem Jahr), da befürchte, dass bei einer zu hohen Reinigungsgebühr die Gäste denken "wir zahlen ja genug für die Reinigung, also können wir auch Dreck machen",
Du berechnest 45 Euro, was für meine Meinung gerade noch so im Rahmen ist. Es gibt etliche Inserate, die 100 oder 200 Euro Reinigungsgebühr verlangen, das sind dann aber meist Luxus-Dachwohnungen oder ganze Villen. durchaus noch im Rahmen ist. Es gibt auch Gastgeber, die rechnen die Reinigungsgebühr in den Übernachtungspreis mit ein, das ist aber wohl eher bei Privatzimmern der Fall.
Bezüglich Kaution, hier habe ich 250 Euro eingestellt, aber de facto besteht diese nur auf dem Papier und hat wohl hauptsächlich abschreckende Wirkung. die Kaution wir nur fiktiv gegenüber dem Gast ausgewiesen, d.h. diese wird nicht abgebucht und danach wieder ausgezahlt. Im Falle eines Schadens hat man sehr viel Aufwand, muss alles dokumentieren und nachweisen und wenn der Gast etwas anderes behauptet, dann hat man oft schlechte Karten. Einfach so die Kaution zu belasten , geht nicht. Man muss erstmals ein Forderung übers Mediations-Center stellen, wenn der Gast diese ablehnt, dann entscheidet Airbnb, ob man eine Erstattung erhält oder nicht. Zusätzlich behält sich Airbnb das Recht vor, die Erstattung für den Schaden wieder zurück zu fordern, wenn man diesen von anderer Seite erstattet bekommt (z.B. Versicherung).