Schweiz: Airbnb-Vermieter müssen ausländische Gäste bei der Fremdenpolizei melden

Ana-Marija2
Level 1
Basel, Switzerland

Schweiz: Airbnb-Vermieter müssen ausländische Gäste bei der Fremdenpolizei melden

Guten Tag

 

Laut dieser Meldun müssen  Airbnb-Vermieter ausländische Gäste bei der Fremdenpolizei melden: http://www.srf.ch/play/radio/echo-der-zeit/audio/airbnb-vermieter-muessen-auslaendische-gaeste-melde... .

 

Wobei ein Mitarbeiter der Einwohnerdienste BS wusste nichts davon.

 

Hat jemand mehr Infos dazu? Wo soll man die Gäste melden, etc?

 

Liebe Grüsse,

Ana-Marija 

13 Antworten 13
Florian-and-Theresa0
Level 10
Mintraching, Germany
Inge0
Level 10
Gutach im Breisgau, Germany

Liebe @Ana-Marija2, schnell und unkompliziert erhälst Du sicher die Auskunft bei der Stadtverwaltung in Basel.  Warst Du mal auf der Homepage? LG

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Ana-Marija2, schweizerisches Ausländergesetz: 

  Art. 16 Meldepflicht bei gewerbsmässiger Beherbergung

Wer Ausländerinnen oder Ausländer gewerbsmässig beherbergt, muss sie der zuständigen kantonalen Behörde melden.

Jetzt sind wir wieder bei der Henne-Ei-Frage, ab wann ist eine Vermietung "gewerbsmäßig".

Nach diesem Zettel ist sie das ganz ähnlich wie in Deutschland: http://www.wkv.at/sektionen/tf/pdf/PZVInformation.pdf

 

Wo bei in Deutschland die Meldepflicht ja für eine Beherbergungsstätte gilt und nicht nur für das Beherbergungsgewerbe. Boah, sagt dreimal hintereinander "Beherbergungsgewerbe". *lol*

@Florian-and-Theresa0,  das ist das Probleme der unterschiedlichen Wortauslegungen. Im Grunde genommen ist alles, was jemand gegen Entgelt macht - gewerbsmäßig. Ob die Ausübung dieser Tätigkeit zusätzlich in eine gewerberechtliche Bestimmung fällt, ist eine andere Geschichte. Die reine Zimmervermietung in der eigenen Wohnung ist - zumindest in Österreich - eine häusliche Nebenbeschäftigung, soferne sie nicht ein bestimmtes Ausmaß übersteigt. Sie fällt damit NICHT unter die Bestimmung der Gewerbeordnung. Allerdings unter diverse andere Rechtsnormen. Wie Steuerpflicht, Abgabenpflicht, Meldepflicht etc.... und da sind dann oft die Ausführungsgesetze Bundesländersache und deswegen geht kein Weg vorbei, sich bei örtlichen Stellen, die zuständig sind, genaue Erkundigungen einzuholen.

 

@Monika--Elisabeth0 Bei uns heißt das "private Vermögensverwaltung", wobei ich persönlich das immer noch witzig finde, dass der gleiche Terminus auch gilt, wenn man in einer Mietwohnung ein Gästezimmer anbietet.

Ich fand es halt auf dem verlinkten Merkblatt interessant, dass das dort so explizit unterteilt wird, wobei ich gerade nochmal gesehen habe, dass das Merkblatt ja für Österreich ist - und nicht für die Schweiz. *lol*

Und das letztendlich alles über die Behören laufen muss versteht sich ja von selbst. 😉

Meret0
Level 3
Salmsach, CH

Da ich immer wieder unterschiedliche Angaben zu diesem Thema bekommen habe, ging ich letzte Woche auf den Polizeiposten Romanshorn , Thurgau, um mal eine handfeste Info zu kriegen. Die Antwort war ganz klar: ich bin nicht verpflichtet, meine Gäste der Polizei zu melden.  Ich kann es freiwillig tun, sozusagen zu meinem eigenen Schutz, und ich kann dazu ein eigenes Formular kreiieren oder das vom Schweizerischen Hotelier-Verband verwenden.

@Meret0: toll Dein Engagement zur Rechtssicherheit und dass Du das auch hier kommunizierst.

 

Ich muss zugeben, ich bin ein wenig verwirrt.

 

Ich sage meinen Gaesten immer die Meldepflicht basiert auf dem Schengenabkommen und nach dem muessen sie den

Meldeschein ausfuellen.

 

Schweiz ist zwar nicht EU aber im Schengenraum.

 

"Auszug aus dem Uebereinkommen zur Durchfuehrung des Uebereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985, Aktualisierung Stand 31.03.2006),"

sogenanntes Schengener Durchfuehrungsuebereinkommen,

Links:

Oesterreich: Bundesnormen und Gesetzesnummer=10006045

 

Deutschland: Schengener Durchfuehrungsuebereinkommen

 

Auszug:

 

"Artikel 45
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass
a) der Leiter einer Beherbergungsstaette oder seine Beauftragten darauf hinwirken, dass beherbergte Auslaender, einschliesslich der Angehoerigen anderer Vertragsparteien sowie anderer
Mitgliedstaaten der Europaeischen Gemeinschaften, soweit es sich nicht um mitreisende
Ehegatten und minderjaehrige Kinder sowie Teilnehmer von Reisegesellschaften handelt, Meldevordrucke eigenhaendig ausfuellen und unterschreiben und sich dabei gegenueber dem Leiter
der Beherbergungsstaette oder seinem Beauftragten durch Vorlage eines gueltigen Identitaetsdokuments ausweisen;"

 

@Veronica-and-Richard0 und @Meret0 Ich glaube, es ist ein Unterschied, ob man seine Gäste bei der Polizei anmelden muss oder einen Meldeschein ausfüllen lässt. Der Meldeschein ist wohl auch in der Schweiz Pflicht. Aber wie in Bayern müssen die Meldescheine nicht an eine Behörde weitergereicht werden.


@Florian-and-Theresa0 wrote:

@Veronica-and-Richard0 und @Meret0 Ich glaube, es ist ein Unterschied, ob man seine Gäste bei der Polizei anmelden muss oder einen Meldeschein ausfüllen lässt. Der Meldeschein ist wohl auch in der Schweiz Pflicht. Aber wie in Bayern müssen die Meldescheine nicht an eine Behörde weitergereicht werden.


 

 

genau!

Sandra1196
Level 1
Uster, Switzerland

Hallo Meret

Ich bin im Kt. Zürich und überlege mir, ob ich meine Gäste melden soll oder nicht. 

Weisst du, ob eine Meldung was kostet? Oder ist das reiner Papierkram?

Grüsse

San

Dimitri0
Former Community Manager
Former Community Manager
London, United Kingdom

Hallo @Sandra1196 und willkommen im Community Center, damit @Meret0 eine Benachrichtigung bekommen habe ich sie in dieser Unterhaltung erwähnt. Dies kann man, indem man ein  "@" setzt und danach die jeweilige Person, die man erwähnen möchte, aus dem Drop-down, auswählt.

LG Dimitri

                             
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Tamara206
Level 10
St Stephan, Switzerland

Hallo

Soviel ich weiss ist im Kanton Waadt die Meldung der Gäste eine Woche vor Anreise pflichtig. Ich, als ehemalige Gruppenhausbetreuerin musste im Kanton Bern nur Gäste aus den Östlichen Länder melden. 

 

Ehrlich ich denke wenn wir jemand mit hintergedanken beherbergen machen wir uns strafbar, zur Mithilfe. Das ist ja der Grund warum die Meldung der Fremdländischen Gäste gewünscht wird. 

 

Wie viele von uns haben schon ein komisches Gefühl gehabt bei bestimmten Gästen? und danach war es harmlos oder? 

 

Warum kann airbnb nicht die Gäste-Liste aller Teilnehmer uns drucken lassen?

Ich sehe nur der Name der angemeldeten Person und der evt. Ort. Diese Personen sollten überprüft sein von airbnb, aber manchmal stimmt weder Name noch Ort???

 

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