Servicegebühren - Rechnungsadresse Gastgeber ändern

Elke101
Level 2
Herrenberg, DE

Servicegebühren - Rechnungsadresse Gastgeber ändern

Hallo zusammen,

 

ich eröffne eine neue Unterhaltung, weil ich bisher überraschenderweise in der community keine andere Unterhaltung zu diesem Thema gefunden habe.

Bitte seht mir nach, falls es dazu schon einen Thread gibt, den ich übersehen habe. In diesem Fall wäre ich über einen Link zu diesem Thread sehr dankbar.

 

Mein Problem ist die von airbnb auf den Rechnungen über die Servicegebühren angegebene Rechnungsadresse.

 

Hier wird wohl  immer die Adresse des Objektes, das inseriert ist angegeben.

In meinem Fall (und ich kann da ja kaum ein Einzelfall sein?) ist es allerdings so, dass ich nicht in dem Haus wohne, das ich vermiete. 

Bedeutet, dass die Rechnungsadresse falsch ist und die Rechnung deshalb vom deutschen Finanzamt nicht anerkannt wird.

 

Hat außer mir noch jemand das Problem und ggf. sogar eine Lösung dazu gefunden?

 

Vielen Dank für jeglichen Hinweis und Viele Grüße an alle

 

Elke

6 Antworten 6
Markus214
Level 10
Dornbirn, Austria

@Elke101, mein privater Wohnort unterscheidet sich ebenfalls von der Adresse meiner Wohnungen die ich vermiete. Bei mir passen die Rechnungen, möglicherweise sind aber unsere beiden Fälle nicht ganz vergleichbar. Ich habe einen eigenen Account für die Vermietung, auch deswegen, weil ich eine UID habe und die Kostenflüsse über ein eigenes Konto abgewickelt werden müssen. Dann klappt das hervorragend mit den Rechnungsadressen....

Wenn ich selbst per ABB verreise, nutze ich einen privaten account, welcher auf meine Privatadresse läuft.

Ich vermute, dass sich das über einen Account nicht richtig steuern lässt.
Vielleicht hat aber jemand anderer eine Lösung wie das geht....

 

@Elke101  deine Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung und auch deine Ausgaben beziehen sich auf das Vermiet-Objekt.. Es ist für das Finanzamt normalerweise in Ordnung wenn Rechnungen auf dieses Objekt adressiert sind und nicht auf deinen Wohnsitz, es ist in manchen Fällen sogar besser (weil klarer). Rechnungen die auf deinen Wohnsitz adressiert sind könnten ja auch deine Privatausgaben sein.

Deshalb solltest du bei Renovierungsarbeiten in deiner Unterkunft auch darauf achten, dass aus der Beschreibung der Tätigkeit hervor geht dass die Arbeiten dort verrichtet wurden und nicht unter der Rechnungsanschrift.

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Elke101 ,

 

das Finanzamt hatte in früheren Jahren verlangt, dass als Rechnungsadresse die Anschrift des Unternehmers stehen muss, von der aus er auch seine unternehmerische Tätigkeit betreibt. Mittlerweile gibt es hierzu aber eine neuere Rechtsprechung, die besagt, dass auch eine andere Adresse des Unternehmers als Rechnungsanschrift zulässig ist, vorausgesetzt der Steuerpflichtige ist dort auch tatsächlich postalisch erreichbar. D.h. wenn Du an Deiner Airbnb-Wohnung ein Klingelschild und einen Briefkasten mit Deinem Namen hast, dann sollte dies genügen. Frag hierzu sicherheitshalber nochmals Deinen Steuerberater, der müsste die neuesten Urteile kennen.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Markus214,  ich gebe immer die Buchungsbestätigungen zu den Unterlagen. Da sind sowohl die Einnahmen als auch die Servicegebühr ersichtlich.  Das hat bisher immer genügt.  Allerdings bin ich umsatzsteuerbefreit.  Ob das jetzt einen Unterschied macht?  Ich habe auch getrennte Konten (privat und geschäftlich).

@Monika--Elisabeth0, ja das mache ich auch so. Für jede Buchung lege ich in der Buchhaltung die Buchungsbestätigung, die Rechnung der ABB Servicegebühr (dort ist eben wichtig, dass die richtige Rechnungsadresse drauf steht) und die Rechnungskpie für Übernachtungskosten und Endreinigungsgebühr mit ausgewiesener UST ab. Da wir eine UID haben, muss ich für jeden Gast eine steuerrechtlich korrekte Rechnung mit ausgewiesener UST ausstellen. Da Du UST befreit bist, ist das mit der separaten Rechnung bei Dir sicherlich nicht nötig.....

Elke101
Level 2
Herrenberg, DE

Vielen Dank, für die vielen Hinweise, Tipps und Antworten auf meine Frage!

 

Habe heute gleich bei meinem Steuerberater nachgefragt und es ist so, wie @Ralf5 bereits gesagt hat. Adresse des Mietobjektes auf der Rechnung ist ok.

 

Bei mir kam allerdings noch ein bisschen erschwerend hinzu, dass der airbnb account auf meinen Namen läuft, auf den Rechnungen aber als Empfänger ich und meine Frau stehen müssen.

Das lies sich jetzt auch mit Hilfe des airbnb Supports nur dadurch lösen, dass mein Nachname in meinem Profil durch den Zusatz "und *name meiner Frau*" erweitert wurde.

 

Alles in allem bin ich jetzt aber zufrieden. Habe gültige Rechnung, die das Finanzamt für die Umsatzsteuervoranmeldung anerkennen wird (*hoffentlich*) und das hat sogar rückwirkend für alle rechnungen diesen Jahres geklappt!

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