Steuern... ich verzweifle ;)

Annette109
Level 5
M, Germany

Steuern... ich verzweifle ;)

Hallo ihr Lieben,

ich komme mal wieder mit diesem leidigen Thema... Sorry!

Ich vermiete seit etwa 2 Jahren ein kleines Zimmer unter; die Wohnung gehört mir nicht; alles mit Vermieter abgeklärt.

 

Nachdem ich hier bereits viel gelesen habe (es gibt die verschiedensten Antworten),

habe ich natürlich mit meinem Steuerberater gesprochen. Ich bin MwSt-pflichtig (klar) aber nicht Umsatz (ist wohl "irgendwo das Gleiche";

wie dem auch sei...).

 

1. Frage:

ich sitze nun an meiner Steuerbescheinigung und weiß mal wieder nicht, was ich nun für das FA ausdrucken soll.

Unter "Transaktionsverlauf" kann man "Abgeschlossene Auszahlungen" und "Bruttoeinkünfte" anklicken.

Abgeschlossene Auszahlungen ist das, was ich tasächlich vom Gast bekommen habe.

Bei  "Bruttoeinkünfte" wurde die Servicegebühr dazu addiert, die ich ja aber an Airbnb abgeben muß. Dementsprechend nehme ich an, für die Steuererklärung muß ich "Abgeschlossene Auszahlungen" anklicken; richtig?

Oder reicht dem FA das CSV (diese vollgepackt unübersichtliche Excel-Tabelle 😉  )?

 

2. Frage: dies fand ich bei Airbnb:

" Welche Steuern zahlen Gastgeber?

Lokale Steuer

Wenn du feststellst, dass du Steuern erheben musst, kannst du diese normalerweise entweder in einem Gastgeber-Angebot hinzufügen oder deine Gäste bitten, diese persönlich zu zahlen. In jedem Fall ist es wichtig, Gäste noch vor Buchung der Unterkunft über den genauen Steuerbetrag zu informieren. Wenn du Steuern außerhalb deines Übernachtungspreises einziehst, beachte bitte, dass diese nur bei der Ankunft gezahlt werden sollten und dass wir dabei keine Unterstützung leisten können."

Heißt das, man läßt den Gast vorab den Betrag der eigenen Steuer zahlen?? (Kann ich mir so nicht vorstellen/ wäre ja toll! 😉 ...Komische Frage, oder? )

 

3. Frage:

Irgendwo hier war mal die Rede von "fleißig Belege sammeln und mit in die Erklärung". Ja, was denn für Belege?

 

Ich hoffe, mir schreibt keiner, dass wir das hier ja schon tausend mal besprochen haben 😉 ; wie gesagt, irgendwie hört man immer wieder neue Geschichten...

Viiielen Dank vorerst, Annette

9 Antworten 9
Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Annette109 

 

(generell, ich geh hier mal eher von einem 'kleinen' Nebenverdienst aus)

 

Zu 1. ... (ohne Gewähr für DE-Steuerrecht, da kriegst du sicherlich noch bessere Auskünfte) nun ja, als Beleg für deinen Ertrag, sollte diese Tabelle eigentlich reichen .. sonst kommen sie dann schon.

 

Zu 2. .. hier meint wohl airbnb eher Tourismusabgaben wie Kurtaxe oder so .. aber auch die 'richtigen Steuern', werden natürlich vom Gast bezahlt (wenn auch nicht auf dem Buchungsbeleg ausgewiesen), denn du solltest deine Preise so gestalten, dass du diese miteinrechnest. Auch ein Betrag für Amortisation des Inventars sollte im Preis miteingerechnet sein und Versicherung, etwaige Schäden etc. 

 

Zu 3. ... alle Belege, die einen Ertrag und somit deine Steuerschuld schmälern .. wie z.B. für Neuanschaffungen fürs Gästezimmer, sonstige mit dem Gastgeben verursachte Kosten (soweit irgendwie absetzbar), theoretisch auch Putzmittel etc. da ist mir dann aber der Aufwand zu gross für den Betrag, aber hätte man eine Putzfrau, wären dies auch Ausgaben, die natürlich den Ertrag mindern.

 

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Annette109 ,

 

hierzu gibt es bereits sehr viele und sehr ausführliche Beiträge, die genau Deine Problematik behandeln. Gib einfach mal Steuern oder Einkommensteuer oder Finanzamt als Suchbegriff oder als Tag ein, dann sollten diese alle erscheinen.

 

Falls Du wirklich nicht fündig wirst, einfach nochmals melden!

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

@Annette109    herzlich willkommen im CC, hoffe du bist fündig geworden. Sofern nicht, schreib andere Gastgeber ggf direkt an s.u. .

Das Hilfecenter ist gut zum Einlesen oder hier im CC-Forum, viel Spaß beim Lesen!

 

Hilfecenter:  https://www.airbnb.de/help

 

FAQ's hier im Forum: https://community.withairbnb.com/t5/Hilfe/Community-Hilfe-FAQs/m-p/81291/highlight/true#M2978

 

Kleiner Tipp stöbere mal in Tipps und Tutorial oder in der Suchmaske ein keyword eingeben

P.S.

Adden

um xyz – Host  direkt im chat anzuschreiben, damit er deine Frage / Kommentar liest mache folgendes:

Taste @  eingeben, dann öffnet sich ein Aufklappfenster mit den derzeit beteiligten 5 Gastgebern/Mitgliedern . Mit der Maustaste den gewünschten Namen anklicken und er erscheint dann   im Schreibfenster blau unterlegt.   So erhält derjenige eine Info, sobald er sich einloggt

Vielleicht liest du ja weiter mit und bringst dich ein. Wünsche dir viel Erfolg und nette Gäste
HH&HG Patricia

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Annette109 , ich kann dir nur sagen wie ich es mache ( als Unterlage für die Steuerberaterin).

Ich mache eine Tabelle, in der ich -nach Datum geordnet - alle Ein- und Ausgaben eintrage.

Einnahmen sind die Buchungsbeträge, also alles was der Gast mir bezahlt (Nächtigung + Reinigungsgebühr), da sind die Buchungsbestätigungen die Belege dafür.

Die Servicegebühr wird dann wie andere Ausgaben abgezogen. 

Mit so einer Aufstellung habe ich auch selbst einen guten Überblick über das Jahresergebnis und kann daraus eventuelle Maßnahmen treffen. 

 

Wie du anteilige Betriebskosten berechnen kannst, kannst du hier im CC nachlesen. 

 

Annette109
Level 5
M, Germany

Danke an alle. Vor allem an Mika und Monika.

Was genau ist mit den Reinigungsgebühren?

Ich reinige den Raum selber.

Danke!

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Annette109, du hast die Möglichkeit eine Reinigungsgebühr einzustellen, schließlich sollte dir deine Arbeitskraft auch etwas wert sein, oder???  Du reinigst, du wäscht die Wäsche, du ziehst frische Bettwäsche auf.

Es gibt dazu unterschiedliche Meinungen und jeder Gastgeber kann es halten wie er es möchte.

 

@Monika--Elisabeth0, ja, das habe ich auch.

Ich meinte nur, wie es sich mit diesen Gebühren bezügl. der Steuer verhält.

 

Kann man das irgendwie absetzen oder verhält sich das genauso

wie die "reinen Einkünfte" (also für die Übernachtung ansich)?

Sorry, aber kenne mich im Steuerrecht überhaupt nicht aus...

Ärgere mich immer nur, wiiiieviel ich zahlen muß und gebe dementsprechend zu,

mich über Infos zu freuen, die mir dabei helfen, Steuern zu reduzieren...

Danke.

Ach, habe soeben etwas entdeckt:

 

"...  gilt nach Definition im Steuerrecht eine Endreingiungspauschale als Nebenleistung der Vermietung und ist somit auch mit den Einkünften aus Vermietung zu versteuern. "

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Annette109  .. spielt ja letztlich auch keine Rolle, ob du es als Einkommen aus Vermietung oder als Einkommen aus Erwerb angeben musst 😉 

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts