Steuern

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Hallo zusammen,

 

es gibt doch für Vermieter einen jährlichen Freibetrag von 520€.

Versoppelt sich dieser, wenn meine Frau und ich zusammen ein Zimmer unserer selbstgenutzten Immobilie vermieten, die uns zu gleichen Teilen gehört?

 

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen und danke schon mal herzlich.

 

Karlheinz

2 Antworten 2
Uwe25
Level 10

@Karlheinz5: Ich gehe einmal davon aus, dass deine Frage ernst gemeint ist und daher eine kurze und verständliche Antwort darauf:

 

NEIN.

 

Sollte das Zimmer gemeinsam vermietet werden, dann halbiert sich der Betrag auf 260€ pro Person für dieses Zimmer und ihr habt jeweils weitere 260€ für andere Einnahmen (Vermietung von e-Bike, Auto, Fahrräder, Wohnmobil, ...)

 

Es steht dir natürlich frei jeweils die volle Summe in Anspruch zu nehmen, jedoch bei einer Finanzprüfung wird es dann nicht gerade Billig was die Nachzahlung sowie Strafgebühr betrifft. Daher möchte ich nicht zum Steuerbetrug anstiften und empfehle, dass nur eine Person (mit geringerem Einkommen) diesen Freibetrag nutzt und die zweite Person, wenn gewünscht eine andere Einnahmequelle aktiviert.

 

Happy hosting ...

Ein auflschlussreicher Artikel befindet sich hier: https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/steuerliche-aspekte-der-kurzfristigen-untervermietung_170_20... Es handelt sich m. E. auch nicht um einen Freibetrag sondern eine Freigrenze, d.h. wer die 520,00 Euro überschreitet, zahlt für alles.

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