Stornieren bei Gästen, die sich nicht ausweisen wollen?

Beantwortet!

Stornieren bei Gästen, die sich nicht ausweisen wollen?

Hallo, ich lebe in der Schweiz und vermiete eine Ferienwohnung in den Bergen. Die lokale Gesetzgebung verlangt von jedem Gastgeber, dass er seine Gäste identifiziert und beim Tourismusbüro für die Gästetaxe anmeldet.
Ich habe daher einen Online-Check-in eingeführt, bei dem die Gäste aufgefordert werden, eine elektronische Kopie ihres Personalausweises oder Reisepasses einzureichen. Außerdem bitte ich die jeweiligen Gäste, ein Selfie zu machen, das sie mit ihrem eigenen Ausweis in der Hand zeigt.
Ich habe jetzt einen konkreten Fall, wo der Gast keine elektronische Kopie einreichen will. Die einzige vernünftige Erklärung, die ich finden kann, ist, dass diese Person nicht die Person ist, die sie vorgibt zu sein, was im Grunde auch bedeuten würde, dass airbnb bei der Überprüfung der Identität des Gastes schlechte Arbeit geleistet hat... Es ist wohl klar, dass ich niemals Gäste tolerieren werde, die anonym bleiben wollen (ich sehe die Gäste auch nie, denn ich wohne ganz woanders. Ich  benutze einen Schlüsselsafe fürs Einchecken). Ich habe im Grunde keine andere Möglichkeit, als seine Buchung zu stornieren.
Gibt es irgendwelche Strafen von Airbnb, die ich fürchten muss? In deren cancellation policy scheinen die in den seltensten Fällen Stornierungen zu akzeptieren…. Dieser Fall scheint nicht dazu zu gehören. Wenn ich beim Einchecken in einem Hotel mich weigere meinen Pass herauszurücken, dann darf ich ja auch nicht einchecken….
Danke für eure Hilfe,
Yannis

14 Antworten 14
Gerlinde0
Level 10
Kempen, Germany

@Yannis50 

Kannst Du dem Gast nicht einen persönlichen Check-in ermöglichen? Den Ausweis vorlegen, ist ihm vielleicht lieber. Online, das bleibt für immer bei Airbnb gespeichert, ich kann verstehen, wenn das jemand nicht mag.

Was machst Du denn, wenn die Schlüsselbox mal nicht funktioniert? Dafür musst Du doch auch eine Lösung haben.

Das Problem ist, dass ich 2 h entfernt wohne und somit nur mehr die Schlüsselbox als Lösung bleibt, weil sich keine Firma vor Ort finden lässt, die den Kunden einchecken/begrüssen würde. Alle ausgelaste..

Uwe25
Level 10
Cova da Piedade, Portugal

Lieber @Yannis50  eine Ferienwohnung ist kein Hotel, das ist gesetzlich völlig anders geregelt und auch dort wird nur der erste Name mit Reisepass registriert und weitere Personen nur inder Anzahl erwähnt!

 

Jedoch wie du bereits geschrieben hast, informiert du den Gast für die lokale Tourismus Steuer einen Ausweisnummer bekannt zu geben. Diese ist völlig ausreichend. Eine Selfie mit meinem. Pass würde Ich nie machen und kann daher deinen potentiellen Gast zu 100% verstehen. Deine Mutmaßungen, dass es sich um andere Personen handelt ist einfach nur Realitätsfremd. Dein Vorgehen ist nicht mit den AGBs von airbnb vertretbar. Wenn du stornierst wird dein Kalender geblockt und ggfls. Ist eine Gebühr fällig. 

 

Eine Email mit der Ausweisnummer mit Ablsufdatum und Vor-, und Familiennamen sollte voll und ganz ausreichen und das dürfte kein Gast verweigern wollen!

 

Happy hosting... 

Danke lieber Uwe. Dein Beitrag ist interessant und wirft ein anderes Licht auf die Sache. Ich bin aber zugegebenermassen vermutlich Risiko-averser als Du. Wenn man jetzt die Tourismus Steuer beiseite lässt, würde ich trotzdem zumindest die ID des Hauptgastes verlangen, weil mir zu verstehen gegeben wurde, dass man sich nicht auf die Identifizierung durch Airbnb verlassen kann... Meine Angst lässt ist zurückzuführen auf folgende Gründe:

 

  1. Meine 2 Objekte sind kann man getrost als Luxusobjekte bezeichnen und die Investitionen waren enorm (mehrer Hundert-Tausend CHF...). Es gibt eine Kundschaft dafür in diesem Ski-Resort aber, wenn nur ein Mal ein schwarzes Schaf bei mir bucht und etwas kaputt macht, wird es schwer das Geld wieder reinzuholen
  2. So wie bei jedem Ski Gebiet, gibt es ein Party-Volk - meistens jüngere Leute. Und es ist bekannt, dass ganze Wohnungen verwüstet wurden
  3. Ich bin nicht vor Ort und werde den Gast nicht zu sehen bekommen. Um so wichtiger wird es dann, dass ich den Gast sauber identifizert habe

Ich habe deswegen sozusagen eine zero Risk policy, denn es meine Wohungen sind für mich primär Investitions-Objekte ... Das Selfie mit dem Pass gibt mir 100%ige Sicherheit, dass es sich tatsächlich um die Person handelt. Der Gast könnte sonst irgend einen Pass einreichen, den er im Internet gefunden hat.  Ich denke darüber nach das Selfie doch nicht zu verlangen, denn deine Argumente kann ich auch nachvollziehen. Ich überlege auch, vielleicht die ID nur für die Gäste einzufordern für die Airbnb keine Verifizierung vorgenommen hat. Dass ich gegen die AGBs verstösse, leucthtet mir aber nicht ein. Ich habe sie aber zugegebenermassen noch nicht im Detail gelesen...

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Yannis50 ,

 

ich sehe gar kein Inserat in Deinem Profil. Hast Du dieses eventuell pausiert?

 

Die Meldegesetze müssen natürlich eingehalten werden, aber das Herzeigen oder elektronische Einreichen von Ausweisdokumenten ist bei manchen Nationen vollkommen unbekannt, manche Staaten kennen auch kein Meldegesetz und daher ist hierzu in den Airbnb Richtlinien nichts konkretes definiert.

 

Aus diesem Grunde würde ich die Anforderungen in Deine Airbnb-Hausregeln aufnehmen, diese müssen nämlich von jedem Gast beim Abschluss einer Buchung unterschreiben werden (kurz vor dem Absende-Buttonpoppen die Regeln auf). Die Hausregeln sollten deshalb nicht zu lang sein und das Wichtigste sollte oben stehen, da die meisten Gäste nie alles bis ganz unten lesen.

 

Ich habe bei meinen Inseraten definiert "beim Check-In ist der Meldeschein auszufüllen und ein Personalausweis oder Reisepass vorzulegen",  im Meldschein wird zusätzlich zu den Namen der Gäste auch nach der Ausweisnummer und der Wohnanschrift gefragt. In Deinem Fall müsstest Du dies entsprechend umformulieren.

 

Eine Selfie mit Ausweis in der Hand halte ich für übertrieben und wüsste auch nicht ob dies rechtlich verlangt werden kann. 

 

Selbst stornieren würde ich keinesfalls, da Du deswegen von Airbnb sanktioniert wirst.

 

Wenn der Gast vor der Buchung wusste, dass er die Ausweisdaten vorab elektronisch übermitteln muss, dann könntest Du höchstens den Zutritt verweigern indem Du den Zugangscode erst mitteilst, nachdem Du die Daten erhalten hast - oder falls der Gast sich komplett weigert, dann soll er doch stornieren.

 

Wenn der Gast  erst nach Abschluss der Buchung von Deinen Anforderungen erfahren hat, dann musst den Check-In ermöglichen, vielleicht findest Du ja einen Nachbarn, einen anderen Gastgeber in der Nähe der Unterkunft, oder einen externen Dienstleister, der in diesem Einzelfall einen persönlichen Check-In mit Ausweiskontrolle durchführen kann. 

 

Wichtig ist, dass der Gast vor Abschluss der Buchung weiß, dass ein Ausweis elektronisch übermittelt werden muss. Da Gäste bekanntlich schlecht bis gar nicht lesen, würde ich zusätzlich auch noch in der Inseratsbeschreibung erwähnen, evtl. kannst Du auch ein Foto mit den Hausregeln einstellen, da Fotos immer durchgeblättert werden.

 

 

@Ralf5 

Danke, das war sehr hilfreich (und ja, momentan habe ich das Inserat pausiert; ich bin komplett neu bei Airbnb und nach dieser ersten Erfahrung komplett verunsichert...). Ich werde definitif in den Hausregeln aufnehmen, dass eine Identifikation stattfinden muss bevor der Code für die Schlüsselbox mitgeteilt wird. Allerdings bin ich mir immer noch nicht sicher was passiert, wenn der Gast die Hausregeln zur Kenntnis nimmt, dann bucht und trotzdem keine Passkopie einschicken will... Ich weiss, ich übertreibe absichtlich hier aber ich will diesen Extremfall besser verstehen. Airbnb sagt klar, dass man eine BuchungsANFRAGE stornieren kann, wenn Verdacht besteht, dass der Gast die Hausregeln nicht einhalten wird. Was passiert aber, wenn er schon gebucht hat (und per Definition die Hausregeln akzeptiert hat) aber plötzlich doch keine Passkopie einreichen will? so wie ich das sehe gibt es 2 Optionen für den Host:

 

-Option 1: er storniert die Buchung, muss dann aber laut Airbnb Reglement anscheinend mit Sanktionen rechnen - bis hin zur Deaktivierung des Inserats... Eigentlich eine Frechheit, denn der Gastgeber versucht nur die lokalen Gesetze einzuhalten.

 

Option 2: Der Host storniert nicht aber er lässt den Gast nicht einchecken (zum Bsp. er teilt den Code für die Schlüsselbox nicht mit). Was passiert dann?? Da muss es sicher auch Sanktionen geben - und wahrscheinlich sogar viel strengere, weil der Gast theoretisch einreisen könnte/seine Kreditkarte wahrscheinlich belastet wird.

 

In beiden Fällen schein es so zu sein, dass der Host mit Sanktionen zu rechnen hat, obwohl er sich einfach nur an das Gesetz hält...

Tamara206
Level 10
St Stephan, Switzerland

Yasu... @Yannis50 

 

Wo genau vermietest du in der Schweiz?

 

Nun zb im Simmental sende ich 14 Tage vor anreise der Link zur  Gästekarteregistrierung vom Tourismusbüro.

Bevor die Gästekarte an den Gast gesendet wird muss ich überprüfen ob alles stimmt und gebe die Karte frei.

Somit haben Tourismusbüro und ich  anschrift & alle Namen der Teilnehmer inkl. Pass oder ID des Gastes. Diese werden nach 6 Monaten gelöscht. 

 

Welcher Gast will keine gratis & vergünstigte Angebote nutzen.

😂 keiner.. alle melden sich an

 

In Davos 🙂

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Yannis50 ,

 

bei Self-Check-In würde ich ähnlich vorgehen wie von @Tamara206 praktiziert.

 

Zu Deinen beiden Fragen oben (falls sich der Gast weigert):

 

A) Nein, Du stornierst nicht, denn Du hast die Buchung angenommen zu den geltenden lokalen Vorschriften und di beinhalten nun mal die Meldepflicht.

 

B) Den Zugangscode schaltest Du erst frei, wenn die Meldepflicht erfüllt wurde. Somit hast Du Deine Pflicht erfüllt, dass Du die Unterkunft bereit stellst, den Gast über die Meldepflicht informiert hast, etc.. Wenn der Gast sich weigert die Daten einzureichen, dann kann er leider nicht einchecken, weil er seinen Teil des Beherbergungsvertrags nicht erfüllt hat. Sanktioniert wirst Du hierfür nicht, solange alles transparent im Airbnb-Inserat und im Airbnb-Messenger kommuniziert wurde. 

 

Bei uns in Bayern gilt bei Beherbergungen übrigens die 3G-Regel, d.h. alle Gäste müssen eine Zertifikat über die vollständige Impfung oder Genesung oder einen aktuellen Negativ-Test vorweisen. Dies teile ich allen Gästen vor Abschluss der Buchung mit, und wer sich weigert einen Test zu machen, den lasse ich einfach vor der Tür stehen.

 

Die Corona-Regeln ändern sich ja laufend und ich hatte eine Gästin, die bereits letztes Jahr 1 Woche im Juni gebucht hatte. Als sie von den neuen Regeln erfahren hat, ist sie aus allen Wolken gefallen, weil sie sich aus Prinzip nicht impfen lassen will, hat sich aber auch geweigert einen Test zu machen, also habe ich sie vorab wissen lassen, dass sie nicht einchecken kann - sie hat dann von sich aus storniert. Ein Teil-Zeitraum konnte ich wieder neu vermieten, den habe ich Ihr dann erstattet (ich habe strenge Storno-Bedingungen), wegen des Mehraufwands (Terminverschiebungen der Zugehfrau, erhöhter Mail-Verkehr) habe ich 10% abgezogen. 

Danke, super hilfreich. Ist jetzt alles klar

@Tamara206 

Deine Lösung mit dem Link gefällt mir sehr, denn Du musst als Host gar nichts mehr selbst einfordern und eintragen. Nur überprüfen. Muss schauen ob es für Davos einen ähnlichen Link gibt, der selbsterklärend ist unf nur für Gäste. Es gibt definitiv ein login für Hosts aber den Link kann ich kaum schicken… 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Ralf5  und @Yannis50 , Airbnb hat die deutsche Meldepflicht ergänzt:

 

https://www.airbnb.de/help/article/1391/verantwortungsvolles-gastgeben-in-deutschland#taxes sagt dazu u.a.:

 

Meldepflicht

In Deutschland gibt es ein bundesweites Gesetz, das besagt, dass Gastgeber, die kurzfristig (drei Monate oder weniger) Unterkünfte zur Verfügung stellen, dazu verpflichtet sind, Informationen über jeden Gast, der bei ihnen wohnt, zu erfassen und zu speichern.

Es gibt zwei Möglichkeiten, diese Daten zu erfassen:

  • Du kannst Meldebescheinigungen kaufen (online verfügbar), oder
  • du kannst selbst Meldebescheinigungen erstellen.

[...]

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Till-and-Jutta0 ,

 

stimmt, es gibt inzwischen für fast alle Länder die Artikel "Verantwortungsvolles Gastgeben", wo die Meldepflicht in einem Unterpunkt aufgeführt ist.

 

Hier geht es jedoch nicht um Deutschland, sondern um die Schweiz, und dort fehlt der entsprechende Unterpunkt.

Manfred57
Level 2
Linden, Germany

ja, airbnb nimmt es mit der Identifikation von bestimmten Personen nicht so genau...und lädt die Last bei den Gastgebern ab (tolle Regeln, aber zuungunsten der Vermieter und zugunsten von airbnb (money makes the world go round)...

so ist es im Vorfeld ratsam, Personen, deren Identität (und das ist doch das mindeste) nicht bekannt ist, sondern nur eine Mobilfunknummer, abzuweisen ...

natürlich kann airbnb das sanktionieren...aber es bleibt einem ja oft nichts anderes übrig, "eigene" Argumente für eine Stornierung zu finden, denn man will ja seinen Privatbesitz schützen... 

In Europa herrscht seit einigen Jahren (und die Jahre sind ja bekannt) ein "traffic", was einem erst bewusst wird, wenn man Gastgeber bei airbnb ist. "Netzwerke" bilden sich, mehrfache Identitäten werden benutzt (meldet man das per Telefon...keine Antwort...schreibt man eine E-Mail erhält man nach einem Jahr (nur ein Beispiel) eine Antwort von einem airbnb ROBOT...schön, nicht wahr?

und so weiter und so weiter...

Zusammengefasst (mit einem Zitat von Wilhelm Tell): "Der kluge Mann baut vor."

oder in Abwandlung eines Tell_Zitates »Der brave Mann denkt an sich

selbst ...."zuerst.

Gern hätte ich noch ein Theaterstück eines  Schweizer Schriftstellers bemüht,

aber der späte Abend lässt die Feder verstummen.

In diesem Sinne wünsche ich noch einen schönen Abend.

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts