Stornierung der Airbnb Unterkunft in Luzern wegen Krankheit

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Anton4778
Level 2
Fort Lauderdale, FL

Stornierung der Airbnb Unterkunft in Luzern wegen Krankheit

Ich wohne in Florida und habe am 14. Juni 2021 mit Airbnb eine Wohnung in der Schweiz, in Luzern für 31 Tage gemietet und zwar vom 16. Aug. bis 17. Sept. 2021. 

Am 5. Aug. 2021 habe ich mich wegen gesundheitlichen Problemen auf Covid testen lassen, Testergebnis positiv, aerztliche Verordnung 14Tage Quarantäne. d.h. bis 19. August.

Weil ich ja nicht reisen darf, habe mich sofort mit Airbnb in Verbindung gesetzt und die Wohnung gekuendigt. Airbnb hat die Kündigung akzeptiert. Für die 31 Tage habe ich US Dollar 4'337.59 bezahlt. Airbnb hat mir am gleichen Tag, als ich die Wohnung gekündigt habe  ( 5. Aug. 2021) den Betrag von US Dollar 147.56 ausbezahlt, das sind etwas mehr als 3 % der ursprünglich bezahlten Miete. 

Selbstverständlich ist es voll und ganz meine Schuld, dass ich nicht reisen kann und der Vermieter hat Anrecht auf eine Entschädigung.

Aber inzwischen habe ich festgestellt, dass der Vermieter die Wohnung weiter vermietet, d.h. wie ich der Airbnb Webseite entnehme, wurde die Wohnung in der Zeit, in der ich die Wohnungsmiete bezahlt habe, bereits 14 Tage wieder vermietet. Mit anderen Worten: der Vermieter erhält für die zusätzlich vermieteten 14 Tage doppelten Mietertrag (meine bereits bezahlte Miete sowie die Miete der neuen Mieter).

Ich weiss, dass dies nach Schweizer Obligationenrecht nicht erlaubt ist, Die Wohnung befindet sich ja in der Schweiz  und demnach ist Schweizer Recht massgebend, so hoffe ich. Was raten Sie mir, ich werde mich mal beim Vermieter melden und ihm den Sachverhalt schildern und hoffen, dass er einsichtig ist. Eine Gutschrift im Umfang von ca. 2'000 US Dollar wäre angemessen. 

12 Antworten 12
Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Anton4778 ... generelles ... bei dieser Summe entfallen rund CHF 500.- auf airbnb-Gebühren und weitere 100.- sind für Belegungssteuern zu entrichten .. beides erhält der Gastgeber nicht.

 

Somit hätte der Gastgeber aus deiner Buchung rund 3'700.- erhalten. Die 150.- waren wahrscheinlich Reinigungsgebühren .. bleiben also 3'550.- für 31 Tage, sprich rund 115.- pro Tag. Dies mal 14 wären 1'610.- vorausgesetzt er konnte die Wohnung kurzfristig zum gleichen Preis weitervermieten. 

 

Eine freundliche Anfrage beim Vermieter, ob er kulanterweise einer Rückerstattung zustimmt, kann man sicherlich unternehmen, 2'000.- sind aber zu hoch. Auch sind dem Gastgeber weitere Umstände entstanden (zusätzlicher Mailverkehr etc.). Ob sich eine Klage lohnt, wenn der Gastgeber der Rückerstattung nicht zustimmt, bleibt fraglich. 

Anton4778
Level 2
Fort Lauderdale, FL

Vorerst vielen Dank für die sachkundige Antwort. Ich bin nicht darauf aus zu klagen, das ist mir zu aufwändig. Ich werde  in den nächsten Tagen mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen. Wäre nett, wenn er mir kulanterweise entgegen könnte. 

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Anton4778,  dass du so wenig zurückbekommst liegt an den Stornierungsbedingungen, die dir ja bei Abschluss der Buchung bekannt gemacht werden.  Dass du enttäuscht bist verstehe ich.  Es geht immerhin um viel Geld.  Hättest du keine andere Lösung finden können? z.B.  nach Beendigung der Quarantäne abreisen?  Das wären doch nur wenige Tage gewesen.  Oder mit dem Gastgeber eine Buchungsänderung auf einen späteren Termin zu vereinbaren?

Ich würde auch mit dem Gastgeber Kontakt aufnehmen.  Die meisten Gastgeber refundieren Beträge, wenn sie die so kurzfristig stornierte Unterkunft weitervermieten können.

Du hast ja recht, ich könnte ja nach Beendigung der Quarantäne noch abreisen (d.h. ab morgen, 19.Aug. ), aber ich war während 5 Tagen so krank, dass ich mir gar nicht vorstellen wollte, mit diesem Reizhusten ueber 10 Stunden im Flugzeug zu verbringen. Inwischen bin ich vollständig genesen und bereue die Stornierung.

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Monika--Elisabeth0 ... den OR-Artikel den @Anton4778 anspricht, besagt wohl, dass man verpflichtet ist, den 'Schaden' zu minimieren, ob der allerdings festgelegte Stornierungsbedinungen im Reiserecht 'überschreibt', kann ich nicht sagen .. dazu müsste man wohl einen Kommentar dazu studieren. 

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

Hallo zusammen, @Anton4778 , @Mika8 @Monika--Elisabeth0 ,

 

mit schweizerischer Rechtsprechung kenne ich mich nicht leider nicht aus. Meines Wissens sagt die deutsche Rechtsprechung, dass der Anspruch auf Stornokosten seitens des Vermieters erlischt, sobald die Wohnung für den gleichen Zeitraum neu vermietet ist. Nur noch Kosten für Mehraufwand (Porto, Verwaltungsgebühr u.ä.)  dürfen noch berechnet werden. Das Schwierige dabei ist die Nachweispflicht, die beim Gast liegt. Ob ein nicht verfügbarer Buchungskalender (Screenshot) hierfür ausreichend ist, mag ich nicht beurteilen. Evtl. müsste man über einen anderen Account eine Anfrage starten und dann hätte man bei einer Absage mit entsprechende Text den Beweis.

 

Generell wird diese Rechtslage in den Airbnb Stornierungsbedingungen nicht abgebildet und widersprechen somit im Fall der Neuvermietung dem geltenden lokalen Recht. Ob sich Airbnb dessen bewusst ist, wage ich zu bezweifeln.

 

Ich persönlich habe strenge Stornierungsbedingungen bei Airbnb eingestellt und handhabe es so, dass ich von mir aus (ohne Aufforderung durch den Gast) die neu vermieteten Nächte an den stornierten Gast zurück erstatte, allerdings erst nachdem ich das Geld von dem neuen Gast erhalten habe. 

 

In Deinem Fall, @Anton4778 , würde ich den Gastgeber erstmal anschreiben, ob er geneigt Dir eine Erstattung zu gewähren, da ein Teil-Zeitraum neu vermietet wurde wie Du aus seinem Buchungskalender entnommen hast. Erst wenn er dies ablehnt, würde ich auf die geltende Rechtsprechung aufmerksam machen und diese dann ggf. auch durchsetzen, zumindest anklingen lassen dass Du weitere rechtliche Schritte unternehmen wirst und auch beobachten wirst, ob nicht noch weitere Nächte neu vermietet werden.

Anton4778
Level 2
Fort Lauderdale, FL

Danke für die ausführliche Antwort. Bevor ich überhaupt an rechtliche Schritte denke, werde ich mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und ihn höflich bitten, mir für die doppelt kassierten Mieteinnahmen eine Gutschrift zu erteilen, selbstverständlich bin ich gerne bereit, den Vermieter für zusätzliche Aufwände speziell zu entschädigen. 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany


@Ralf5  schrieb:

Generell wird diese Rechtslage in den Airbnb Stornierungsbedingungen nicht abgebildet und widersprechen somit im Fall der Neuvermietung dem geltenden lokalen Recht. Ob sich Airbnb dessen bewusst ist, wage ich zu bezweifeln.


Doch eigentlich ist dieser Fall - etwas umständlich formuliert - hier abgebildet:

 

  • Dein Gast kann in jedem Fall eine anteilige oder vollständige Rückerstattung der einbehaltenen Beträge verlangen, wenn er nachweisen kann, dass kein Schaden entstanden ist oder dessen Erstattungswert geringer ist als der von dir einbehaltene Betrag.

aus https://www.airbnb.de/home/cancellation_policies#moderate

Danke für den rechtlichen Hinweis. Mit anderen Worten: Ich als Gast kann eine anteilige Rückerstattung der einbehaltenen Beträge verlangen. Allerdings muss ich nachweisen, dass der entstandene Schaden geringer ist als der einbehaltene Betrag. 

Wenn ich den heutigen Buchungsstand der Wohnung bei Airbnb anschaue,  hat der Vermieter die Wohnung 28 Tage der insgesamt 31 Tage vermietet, das sind 28 Tage mal CHF 115 entspricht CHF 3220. Airbnb hat meine Kreditkarte belastet mit US Dollar 4190.03.

Eine Gutschrift in der Höhe von ca. CHF 2500 wäre angemessen

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Anton4778 .. auch zu beachten ist, dass ein 'lediglich geblockter' Kalender nicht zwingend auf eine Neuvermietung hinweisen muss. Insbesondere bei einem privaten Vermieter könnte es auch sein, dass dieser nach deiner Buchung (vor dessen Stornierung) selber Ferien gebucht hat, da er davon ausging, in dieser Zeit weder für Check-ins noch -outs zur Verfügung sein muss .. So, oder so, eine freundliche Anfrage lohnt sich sicher. 

 

.. könnte natürlich auch sein, dass er sie aufgrund hoher Nachfrage gar teurer vermieten konnte, doch leider kann ich derzeit zur Auslastung von Unterkünften in der CH wenig aussagen. Es hat sicherlich Touristen, aber doch auch einiges weniger als früher. 

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Anton4778 .. und wenn's kein Geld zurück gibt, positiv sehen .. COVID-19 hätte auch arger ausgehen können. 

 

Der Gastgeber ist evtl. auch bereit, die freien zwei Wochen von dir neu buchen zu lassen (zu beachten ist hierbei, dass der Gastgeber lediglich seine Einnahmen aber nicht die airbnb-Gebühren für diese Zeit erlassen kann, bei einem sehr tiefen Gastgeberangebot für diese Zeit wären die airbnb-Gebühren gering). .. und wer weiss, vielleicht sind ja die 'geblockten' zwei Wochen gar nicht belegt.

Anton4778
Level 2
Fort Lauderdale, FL

Inzwischen war ich wieder auf der Homepage von Airbnb.  Ich hatte die Wohnung ja für 31 Tage gemietet, vom 16. Aug. bis  zum 17. Sept. 2021. Die Wohnung ist gemäss Kalender auf der Airbnb Webseite nun vermietet vom 16. Aug. bis 28. Aug. und dann wieder vom 1. Sept. bis zum 17. Sept., d.h. der Vermieter konnte die Wohnung lediglich für 3 Tage nicht weiter vermieten, da müsste doch eine angemessene Gutschrift möglich sein. 

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