Ich würde sogar darauf tippen, dass der Zuschlag in den Hausregeln auch nach deutschem Recht nicht durchsetzbar ist, weil darin für den Gast eine Benachteiligung vorliegt, im dem Sinne dass, er nicht bei der Buchung auf den ersten Blick davon Kenntnis nehmen konnte und im Nachhinein überrascht wird.
Man muss sich doch nochmal die Begrifflichkeit "Hausregeln" zu Gemüte führen. Es heißt weder AGB noch Preisleistungs-Verzeichnis.
Hausregeln klingt wie Hausordnung, und in einer Hausordnung erwarte ich keine verbindliche zusätzliche Gebühr, sondern Regeln im Umgang mit meiner Unterkunft.
Über die Schiene "Zusatzleistung" kann man auch nicht dagegen argumentieren, weil ein Einzelzimmerzuschlags schlicht eine Preiserhöhung für die Übernachtung im Zimmer ist, und nicht zum Beispiel etwas optionales wie ein Fahrradverleih gegen Gebühr, den ich natürlich irgendwo in meinem Inserat aufnehmen kann.