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Hallo Carla,
ich schreibe Dir das was ich in solchen Fällen immer schreibe:
Warum willst Du denn dem Gast Geld erstatten?
Ein wildfremder Mensch den Du in Deinem Leben noch nie gesehen hast und den Du nie sehen wirst schließt über airbnb einen Mietvertrag ab. Teil dieses Mietvertrages sind die Stornobedingungen und die treten jetzt in Kraft. Das ist doch nicht Dein Problem, wir Vermieter haben genügend andere Probleme.
Das was Du da machen willst ist nichts anderes als Geld zu verschenken. Du gehst in den Münchner Hauptbahnhof, auf einer Bank sitzt ein Mann, du greifts in Deine Tasche, ziehst 500 Euro heraus und schenkst sie ihm. Auf Wiedersehen.
Das würdest Du nicht machen, oder? Das machst Du hier aber gerade.
Es gibt aus meiner Sicht für so einen Fall 2 sinnvolle Handlungsalternativen:
Risikovariante: Du bietest dem Gast an, daß Du ihm 50% der Stornogebühren erläßt. Jetzt kannst Du den Termin nochmal vermieten und machst vielleicht ein Geschäft.
Sicherheitsvariante: Du bietest dem Gast an, daß Du ihm die Stornogebühren ganz oder teilweise erstattest, wenn Du den Termin anderweitig vermieten kannst.
Voraussetzung für beide Varianten ist, daß der Gast von seiner Seite aus baldmöglichst storniert. Je länger der Gast mit seiner Stornierung zögert, um so unwahrscheinlicher wir eine Neuvermietung.
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Storniere niemals Du den Termin, Du wirst dafür bestraft!
Wenn Du eine Mitteilung von airbnb bekommst, ob Du damit einverstanden bist daß der Termin storniert wird – lehne ab.
Der Mieter muß stornieren!