Stornierung im Ausland, Rückerstattung und § 309 Nr. 5 Buchst. a) BGB

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Stornierung im Ausland, Rückerstattung und § 309 Nr. 5 Buchst. a) BGB

Hey zusammen 

Hier die Fakten:

Wohnung in Griechenland mit strengen Stornierungsbedingungen vom 4.-14.6 

Keine Privatwohnung...Host hat mehrere Anzeigen 

Mitte April gebucht und 3Tage später storniert 

Laut Kalender sind/waren die Tage nicht mehr verfügbar.

 

Kann ich eine Rückzahlung erzwingen bzw durch airbnb erzwingen lassen wenn dem Host trotz der Absage kein Schaden entstanden ist?

Oder darf der Host doppelt kassieren? 

Hat jemand Erfahrung mit einem Rechtsstreit gegen Airbnb aufgrund von den ungültigen Stornierungsbedingungen nach § 309 Nr. 5 Buchst. a) BGB?

 

Danke 

 

Beste Antwort
Uwe25
Level 10
Cova da Piedade, Portugal

Du hast mit der Buchung die Stornierungsbedingungen des Gastgebers akzeptiert. Wenn dieser storniert bekommst du dein ganzes Geld zurück. Stornietst jedoch du als Gast ist je nachdem welche Variante der Gastgeber selektiert hat bis zu 100 % fällig und diese zahlst du an den Gastgeber über airbnb und nicht an ihn. Wenn du klagen willst dann nach Griechenland ... Viel Glück ... Mit der BuchungsBestätigung hast du die Adresse sowie den Namen des Gastgeber erhalten. 

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3 Antworten 3
Uwe25
Level 10
Cova da Piedade, Portugal

Du hast mit der Buchung die Stornierungsbedingungen des Gastgebers akzeptiert. Wenn dieser storniert bekommst du dein ganzes Geld zurück. Stornietst jedoch du als Gast ist je nachdem welche Variante der Gastgeber selektiert hat bis zu 100 % fällig und diese zahlst du an den Gastgeber über airbnb und nicht an ihn. Wenn du klagen willst dann nach Griechenland ... Viel Glück ... Mit der BuchungsBestätigung hast du die Adresse sowie den Namen des Gastgeber erhalten. 

Jarg0
Level 10
Bad Zwischenahn, Germany

Hallo Stephan,

 

das BGB gilt nicht in Griechenland.

AirBnB hat seinen Gerichtsstand in Irland, so laut AirBnB Terms.

 

Es liegt in deiner Verantwortung, sich bei einer Reise, die eventuell nicht angetreten werden kann, über eine Reiserücktrittsversicherung entsprechend abzusichern.

Ute42
Level 10
Germany

.

Hallo Stephan,

 

der von Dir zitierte §309 5a BGB befindet sich im Abschnitt über allgemeine Geschäftsbedingungen. Das bedeutet, diese Bestimmung kann nur dann herangezogen werden, wenn Dein Vertragspartner, also Vermieter in Griechenland, AGBs verwendet. Hat er das nicht, ist diese Bestimmung unbeachtlich.

 

Das grundsätzliche Problem bei diesem Mietvertrag: Du bist in Deutschland, der Vermieter in Griechenland und airbnb in Irland. Es stellt sich also von vornherein die Frage, welches Recht eines welchen Landes hier eigentlich anzuwenden ist.

 

Airbnb schreibt in seinen Hilfeseiten über Stornierungen allgemein:

 

  • Dein Gast kann in jedem Fall eine anteilige oder vollständige Rückerstattung der einbehaltenen Beträge verlangen, wenn er nachweisen kann, dass kein Schaden entstanden ist oder dessen Erstattungswert geringer ist als der von dir einbehaltene Betrag

 

Und hier liegt halt der Hase im Pfeffer, wie willst Du nachweisen, daß der Gastgeber den Termin nochmal vermietet hat? Daß der Termin im airbnb Kalender als vermietet eingetragen ist bedeutet gar nichts. Man kann als Vermieter Termine auch blockieren ohne daß sie vermietet sind. Außerdem vermieten Gastgeber ihre Unterkünfte oft über mehrere Portale, sodaß nicht einmal airbnb sagen könnte, ob für diesen Zeitraum eine Vermietung vorliegt. Es gibt nur eine Möglichkeit sicher nachzuweisen daß der Termin nochmal vermietet wurde, Du muß nach Griechenland fliegen, an die Tür klopfen und nachsehen, ob Gäste im Haus sind.

 

Nehmen wir einmal an, wir hätten es nicht mit airbnb zu tun und auch nicht mit Griechenland und AGBs gibt es auch nicht. Also ein Mieter aus Deuschland bucht eine Unterkunft in Deutschland und storniert. Dann gilt folgendes:

 

  • Verträge müssen gehalten werden, d.h. Du mußt den Mietpreis grundsätzlich zu 100% bezahlen. Ob du einen Unfall hattest oder deine Oma gestorben bist, spielt keine Rolle.

  • Der Vermieter hat eine Schadensminderungspflicht. D.h. der Vermieter muß versuchen den Termin nochmals anderweitig zu vermieten. Gelingt das, dann muß er dir die Stornokosten ganz oder teilweise zurückerstatten, er darf also nicht zweimal kasieren.

Dieser Rechtsgrundsatz: Verträge müssen gehalten werden ist ein sehr wichtiges Prinzip. Ich arbeite in der Planungsabteilung eines großen deutschen Automobilherstellers und beschäftige mich den ganzen Tag mit Lieferanten und den jeweiligen Lieferverträgen. Könnte jeder Lieferant ohne Konsequenzen Verträge einfach stornieren, dann würde die Firma zusammenbrechen, wir würden kein einziges Auto aus der Fertigung rausbekommen.

 

Immerhin, die gute Nachricht: Hättest Du deinen Urlaub direkt beim Vermieter gebucht, dann müßtest Du wie gesagt 100% bezahlen, dadurch, daß Du auf airbnb gebucht hast sind es nur 50%, also die Hälfte gespart.

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