Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo
Ich habe eine Gast nach 3 Tagen gebeten, sich eine andere Unterkunft zu suchen, weil ich mir nicht vorstellen konnte noch weitere 7 Tage mit ihm in meiner kleinen Wohnung zu leben. Er hat in der Nacht nicht geschlafen, dafür am Morgen bis 10 h und war beim schönsten Wetter ständig in meiner Wohnung obwohl er gesagt hatte das er in einem Institut arbeitet. Ich habe die Buchung nicht storniert. Ich habe ihm angeboten, mit mir zu reden wenn er keine Lösung findet, Kommunikation alles online.
Er hat sich an airbnb gewandt, diese haben ihm eine viel teurere Wohnung gebucht, ohne zu Fragen meine Buchung storniert und wollen nun mein Konto mit CHF 350.-- belasten und mich mit einer Sperre Superhost für ein Jahr bestrafen!
Was kann ich tun? Wie kann ich mich dagegen wehren.
Grüsse Susanne
@Susanne262: wir als User können nicht in dein Profil und Buchung hinein schauen ... daher direkt telefonisch mit Airbnb in Verbindung setzten ... Du hast das Recht von einem Mitarbeiter angehört zu werden und Unterstützung zu erhalten. Es gibt immer zwei Versionen einer Geschichte. Prinzipiell kann ein Gast sich 24h im gebuchten Zimmer sich aufhalten, da hast du keinen Spielraum und je nachdem was in deinem Inserat steht was der Gast mitnebutzen kann z.Bsp. Küche oder andere Räumlichkeiten wirst du es nicht leicht haben, es sei denn der Gast verstößt eindeutiug gegen deine Hausregeln ... Viel Glück und happy hosting in Zukunft ...
@Susanne262 .. leider liest man hier häufig, dass airbnb die Gegenseite (in der Regel den Gastgeber) nicht anhört, sondern auf dem Gast vollumfänglich Glauben schenkt.
In deinem Fall könnte ich mir vorstellen, dass sich der Gast an airbnb gewandt hat und die 'absolut unzumutbaren Situation mit dir als Host weiter zu wohnen' schilderte.
.. und leider kommt bei dem unfähigen Supportpersonal dann sone untragbare Lösung raus.
In solchen Fällen hilft wohl nur, sich als erster an Airbnb zu wenden und sich über den Gast zu "beklagen", bevor dieser es tut.
Man sieht ja, was dabei herauskommt, wenn man selbst versucht, im direkten Gespräch mit dem Gast eine gütliche Einigung zu finden.
@Claudia-Simone0 ... genau diesen Gedanken hatte ich auch.
Tja, somit verschuldet sich der Support letztlich selbst seine Überlastung .. aber vielleicht haben sie ja auch einfach Angst, nicht gebraucht zu werden.
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Wir haben es hier mit einem etwas merkwürdig gelagerten Fall zu tun. @Susanne262 fühlt sich offenbar allein dadurch gestört, daß sich der Gast tagsüber in der Wohnung aufhält, irgend ein anderes „Fehlverhalten“ wird ihm ja nicht vorgeworfen.
Susanne schreibt in ihrem Listing:
Meine Unterkunft eignet sich für aktive Alleinreisende
zur Übernachtung, kein Arbeitsplatz!
Meiner Meinung nach reicht diese Bemerkung nicht aus, einem Gast den Aufenthalt tagsüber zu untersagen. Wenn Sie das will, dann muß sie in ihrem Listing schreiben:
Ich vermiete das Zimmer nur als Übernachtungsplatz,
der Aufenthalt zwischen 9 Uhr und 17 Uhr ist verboten.
Das schreibt sie aber nicht, weil sie ganz genau weiß, daß mit dieser Bemerkung niemand ihr Zimmer mieten würde.
Abgesehen davon halte ich es für sehr bedenklich, einem Mieter vorzuschreiben zu welchen Tageszeiten er sich in der Mietsache aufhalten darf. Im allgemeinen deutschen Mietrecht wäre so eine Bestimmung undenkbar und von vornherein nichtig.
Wie man weiß stehe ich airbnb eher kritisch gegenüber, in diesem Fall muß ich der Firma aber recht geben. Ich hätte da genauso entschieden.
Ich finde es schon verständlich, wenn Susanne diskret darauf hinweist, dass sie das Zimmer hauptsächlich als Übernachtungsmöglichkeit anbietet - es kann schon nervig sein, wenn Gäste sich den ganzen Tag in ihrem Zimmer verkriechen und wenn sie es dann doch mal kurz verlassen und man reingeht, muss man feststellen, dass die Luft zum Schneiden ist, weil solche "Kellerasseln" auch nicht auf die Idee kommen, mal gründlich durchzulüften.
Man fragt sich manchmal, warum solche Gäste überhaupt verreisen, wenn sie sich nicht mal ein bisschen in der Gegend umschauen - am PC hocken könnten sie doch auch zuhause oder in einem Internet-Café.
Ich sehe das so wie @Ute42. Man kann sich das so in der Beschreibung wünschen und versuchen, nur die Gäste damit anzusprechen, die sowie tagsüber ausser Haus sind. Allerdings habe ich dies auch schon so in Inseraten gelesen, dass Gastgeber dieses dann so in Ihre Hausregeln schreiben, dann hätte man zumindest eine bessere Position gegenüber dem Support.
Besser wäre es gewesen, wenn @Susanne262 sich proaktiv um eine Ersatzunterkunft für den Gast gekümmert hätte.
nun, ich denke, wir haben hier zwei Dinge
.. das eine sicherlich, dass man einem Gast nicht vorschreiben kann (bzw. sofern dies nicht in den Hausregeln steht), wann er während der gemieteten Zeit in der Wohnung sich aufhält. Dies hat aber @Susanne262 auch nicht getan .. sondern wollte mit dem Gast eine Lösung für die Situation finden.
Andererseits muss man auch sagen, dass die Buchung unter den Bedingungen evtl. nicht angenommen worden wäre, sondern nur, weil er angab, dass er im Institut arbeitet. Dass man auf solche Aussagen nix geben kann, weiss Susanne jetzt auch .. und im Institut arbeiten, kann ja auch bloss 10 Minuten pro Tag sein.
Aber eigentlich steht dies ja gar nicht zur Debatte, sondern..
.. das andere .. der Support hat nun für den Gast storniert und Susanne die vollen Sanktionen auferlegt, geblockte Tage, Sperre Superhost, Rückzahlung an Gast .. UND diese nicht nur im Ausmass der geschuldeten 245.- sondern gleich noch ein wenig mit drauf, nämlich 350.-
das alles ohne Abklärung ob die Sachlage wirklich so ist, wie der Gast schilderte. Hätte man ihr die Wahl gelassen, hätte sie sich vielleicht lieber für die 7 Tage bei einem Freund einquartiert, oder die Wohnung is ja nun auch nicht ultraklein .. wir haben es hier nicht mit ner Frau hinterm Paravent zu tun 😉 ... sondern Susanne hat ein eigenes Schlafzimmer, ein Wohnzimmer und Küche, da kann man sich durchaus auch aus dem Weg gehen.
Ich finde die Aktion des Supports klar falsch.
In solch einem Falle wäre man ja als Gastgeber besser beraten, mit dem Gast kein Gespräch zu suchen, sondern einfach zu stornieren. Dann wäre der Gast ohne Vorwarnung und ohne der Sicherheit einer nächsten Unterkunft auf der Strasse gestanden .. und Susanne hätte einen geblockten Kalender (wie jetzt auch), kann ein Jahr nicht Superhost werden (wie jetzt auch, was aber eh egal ist) .. und wäre CHF 245.- los .. anstelle der CHF 350.- .. sorry, aber das kann doch wohl nicht das sein, wie airbnb das handhaben will?!
(was wir natürlich nicht wissen, von welchem Blau der Gast dem Support erzählt hat ... dennoch .. wie wär's mit rückfragen?!)
@Claudia-Simone0, es kann viele Gründe haben, wieso sich ein Gast auch tagsüber länger im Zimmer aufhält. Wir wissen nichts darüber wieso dieser Gast so gehandelt hat und was letztlich wirklich das "Unbehagen" der Gastgeberin war. Als ich eine Privatunterkunft gebucht hatte, hielt ich mich auch öfter tagsüber im Zimmer auf, weil es zuerst einige Regentage gab und ich mich im Wohnzimmer-Küchenbereich der Gastgeberin nicht "willkommen" gefühlt habe. So schnell als möglich zu frühstücken. Meist habe ich mir dann eine Kleinigkeit zum Essen mit aufs Zimmer genommen.
Hätte ich halbe Tage im Cafe verbringen sollen?
@Monika--Elisabeth0: bei schlechtem Wetter ist es natürlich verständlich, dass man lieber im Zimmer bleibt - aber manche tun dies auch bei herrlichem Sonnenschein. Und der Gast von Susanne hatte ja anscheinend bei der Buchung angegeben, dass er tagsüber zur Arbeit muss und das Zimmer so wie von ihr gewünscht nur zum Übernachten benötigt. Hinzu kommt noch, dass hier Gastgeberin und Gastgeber anscheinend einen sehr unterschiedlichen Tag/Nacht-Rythmus haben: Sie scheint eher Frühaufsteherin zu sein, während er spät nachts herumgeistert und dafür dann bis 10 Uhr vormittags schläft. Vielleicht könnte hier ein zusätzlicher Hinweis auf die bei ihr gültigen Ruhezeiten nützlich sein.
Es kann doch etliche Gründe geben, warum der Gast nicht in der Nacht geschlafen hat.
Ungewohnte Umgebung , nicht das eigene Bett....
Problem am Arbeitsplatz oder ein anderes Problem welches den Schlaf raubt.
Schlimmstenfalls ein gesundheitliches Problem.
Von daher finde ich es nicht schlimm bis um 10:00 Uhr zu schlafen, auch wenn die Sonne scheint.
Als Gast hätte ich sicherlich in dieser Situation ein Problem mich dem Gastgeber gegenüber zu offenbaren..und ehrlich gesagt wäre ich ziemlich angepisst, wenn man mir vorschreibt, wann ich aufzustehen habe.
Toleranz wäre hier, vorausgesetzt alles Andere ist in Ordnung , das Zauberwort gewesen.
Menschen sind keine Maschinen.