Teil der Wohnung vermieten, mehr als 8 Wochen > Was beachten?

Maren95
Level 2
Hamburg, Germany

Teil der Wohnung vermieten, mehr als 8 Wochen > Was beachten?

Hallo Community,

 

ich recherchiere durch die Gegend. Darf ich meine Wohnung länger als 8 Wochen vermieten, wenn ich kein Gewerbe, Zweckentfremdungsgenehmigung, etc. habe? Kann ich zumindest 49% der Wohnung durchgehend vermieten ohne irgendwelche Genehmigungen dafür zu haben?

Werde da bei meiner Recherche nicht ganz schlau draus ...

Freue mich auf Antworten von Euch. vielleicht hat jemand da auch schon länger recherchiert und weiß, was machbar ist.

7 Antworten 7
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Maren95 , Ich nehme an, es geht um Hamburg, und https://www.hamburg.de/wohnraumschutz/4455094/hmbwoschg/ hast du studiert?

 

In HH kenne ich mich nicht aus. In BaWü darfst du eine Ganze Unterkunft halt max. 8 Wochen ohne Zweckentfremdungsgenehmigung kurzzeitvermieten. Ein Zimmer (bis 50%) das ganze Jahr.

 

Vielleicht kannst du es ja dadurch auseinanderhalten, dass du zwei unterschiedliche Inserate aufsetzt, und diese separat bei den Behörden registrierst?

 

Es gibt einen inoffiziellen Home Sharing Club Hamburg https://www.facebook.com/groups/704479513037101/ und einen neu gegründeten, offiziellen. Den Link suche ich dir noch raus.

 

Dort könntest du bei HH-spezifischen Fragen vielleicht auch fündig werden.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Das ist die neue offizielle Hamburger Gruppe: https://www.facebook.com/groups/1774220569591875

Annette109
Level 5
M, Germany

@Till-and-Jutta0 

Ihr Lieben,

euer Gespräch ist zwar schon etwas hin, vielleicht finde ich aber hier einen Platz für eine kurze Verständnisfrage…

Ich vermiete ein Zimmer in meiner Wohnung.

Des öfteren schaue ich als Gastgeberin bei mir in der Umgebung, was andere Gastgeber so verlangen. Gerade jetzt in der Oktoberfestphase war dies recht spannend…

Man will ja nicht zu teuer, aber auch nicht zu preiswert vermieten.
Im Zuge dessen entdecke ich immer wieder, dass hier in München bei kompletten Wohnungen die Kalender das ganze Jahr geöffnet sind.

Man kann es hier nicht erkennen, aber soweit ich weiß, darf man eine gesamte Wohnung doch nur 8 Wochen im Jahr vermieten, oder?

Immer wieder werde ich dies auch im Bekanntenkreis gefragt…

Vielen Dank für eine kurze Info, Annette

@Annette109, hier ist eigentlich alles gut erläutert: https://stadt.muenchen.de/service/info/bestandssicherung/1076745/

Auch wenn ein Kalender das ganze Jahr geöffnet ist, weiss man doch nicht, wieviele Tage davon effektiv vermietet werden. Bzw. ob in dem Kalenderjahr evtl. ein sog. Langzeitmieter (z.B. > 3 Monate am Stück) bucht.

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Annette109 ,

 

dass bei einigen Münchner Inseraten für ganze Wohnungen der Kalender ganzjährig geöffnet ist, heißt ja noch lange nicht, dass diese das ganze Jahr über vermietet werden. Vielleicht lässt der eine oder andere Gastgeber zuerst mal das ganze Jahr offen, und wenn nach und nach die Buchungen kommen, schließt er diesen dann wieder, sobald die 8 Wochen auch tatsächlich gebucht sind. Anders kann ich es mir nicht erklären, da ja auch von behördlicher Seite her sehr viel recherchiert und überprüft wird.

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Christa0 , die Beiträge haben sich wohl überschnitten... Ja genau, bei Praktikanten o.ä. die länger als 3 Monate bleiben, zählen diese Vermietungen nicht zu den 8 Wochen

Annette109
Level 5
M, Germany

Klar, anhand des offenen Kalenders kann man natürlich nicht sehen, wie oft sie tatsächlich vermietet wird.
So meinte ich das auch nicht.

Aber ich denke, dann ist meine Frage hier trotzdem beantwortet, dass man eine komplette Wohnung, abgesehen von den Ausnahmen, nur 8 Wochen vermieten darf.

Vielen Dank euch!

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