Hallo Marko,
meine Freundin hat jahrelang über airbnb vermietet, aber nie die Tourismusabgabe gezahlt - sie wusste nichts davon. Ist ist jetzt beim Googeln drauf gekommen, weil das Finanzamt ihr Einkünfte aus der Kurzzeitvermietung kontrollieren möchte (für 2017 bis 2019). Folgende Fragen stellen sich uns:
- Ist es mit der Nachberechnung/-zahlung der Abgabe getan oder droht darüber hinaus ein Bußgeld- oder gar ein Steuerstrafverfahren?
- Bei dir las es sich so, als gebe es keine Verjährung, zB nach vier Jahren, sondern man muss alles rückwirkend abführen?
- Hast Du auch Erfahrungen damit, dass sich bei der Überprüfung der Mieteinnahmen herausstellt, dass manche Einnahmen vergessen, dafür andere sogar doppelt angegeben wurden?
Bitte entschuldige die vielen Fragen, vielleicht kannst Du uns ein wenig helfen, sind etwas lost, gerade. Vielen Dank, Christian