Hallo zusammen,
ich habe hier im Forum gerade schon die hilfreiche Info gefunden, dass die Kleinunternehmer-Regelung auf 22.000 EUR angehoben worden ist.
Sagen wir, ich rechne mit maximal 20.000 EUR Jahresumsatzaus kurzfristiger Vermietung. Dann komme ich ja durch die Änderung auf jeden Fall vom roten in den grünen Bereich und kann mir die USt sparen.
Was wäre aber nun, wenn ich außerdem noch mit der regulären (jahresweisen) Vermietung einer ETW anfange (angenommene Jahresmiete 6.000 EUR). Da gilt ja normalerweise keine USt-Pflicht.
Würden nun aber ALLE "Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung" zusammengerechnet und bei Überschreitung der 22.000 muss ich auf ALLE Mieteinnahmen USt zahlen? Oder nur auf den Anteil "Airbnb-Einkünfte"? Oder wäre ich immer noch im kleinunternehmerischen Rahmen?
Und wenn ich dann noch irgendwelche anderen Einnahmen (keine Vermietung, aber sagen wir: 10.000 EUR aus freiberuflicher/selbständiger Tätigkeit) habe, werden die dann bei der Berechnung der Grenze auch einbezogen? Anders gefragt: Welche Einkommensarten sind überhaupt der unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen?
Würde mich freuen, wenn jemand dazu fundierte Angaben machen kann.
Viele Grüße und danke!
Karl