Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
Letzte Antwort
Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
Letzte Antwort
Hallo,
mein Gast hat einen Aufenthalt von 7 Wochen bei mir gebucht. Dieser endet nächste Woche. Da der Heimatort nicht so weit weg ist, fährt er freitags nach Hause und kommt montags wieder. Muss ich das Geld für die jeweils drei Nächte zurückzahlen?
Heute hat er sich auch noch bis Donnerstag krank gemeldet. Muss ich auch dieses Geld an ihn zurückzahlen?
Grüße Carola
Beantwortet! Gehe zur besten Antwort
@Carola23, ich würde sagen gebucht ist gebucht. Für die 7 Wochen hat er ja sicher auch Rabatt bekommen. Die Preisberechnung wäre eine andere gewesen, wenn er nur jeweils Montag-Freitag gebucht hätte. Und in der Zeit der Abwesenheit konntest du deine Unterkunft auch nicht weiter vermieten.
Hat dein Gast dich auf eine mögliche Rückerstattung angesprochen?
@Carola23 Fordert der Gast das denn von Dir ein?
Ich hab das bei Abwesenheiten eher so gemacht, dass ich die angerechnet habe, wenn noch eine zweite Person zu Besuch kommen wollte. Sprich drei Nächte Besuch, drei Nächte abwesend keine zusätzlichen Gebühren für den Besuch.
Aber ansonsten hat er ja mit seiner Buchung das Zimmer blockiert, konnte z. B. Kleidung dort lassen etc. Du hast nicht doppelt vermietet.
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Der Gast fordert es nicht, aber im ersten Moment hielt ich es für angebracht. Aber so wie ihr es sagtet: ich verrechne es mit den Nächten, in denen Besuch da war. Und die anderen bekommt er nicht erstattet. Ich konnte das Zimmer ja auch nicht weiter vermieten, weil es mit Klamotten belegt war. Außerdem habe ich einen Monats- und Wochenrabatt gegeben. Grüße Carola
Hallo und vielen Dank für die Antwort. So sehe ich es auch. Ich habe einen Monats- und Wochenrabatt gegeben. Und der Gast hat für die Zeit, in der er nicht da war, trotzdem das Zimmer blockiert mit seinen Sachen. Jemand anderen hätte ich nicht mieten lassen können. Schöne Grüße nach Österreich.
Hallo @Carola23, haben dir die hilfreichen Antworten von @Monika--Elisabeth0 und @Florian-and-Theresa0 geholfen? Wäre toll wenn du der Communtity berichten könntest 🙂
lg
Neu in der Community? Stell dich hier vor. Siehe auch Community Hilfe! Richtlinien & Infos findest du in Neuigkeiten.
Hallo Dimitri. Die Antworten waren sehr hilfreich und kamen auch sehr schnell. Danke für dieses Tool. Grüße Carola
@Carola23 Da kann ich guten Gewissens auch nur sagen, dass Du alles richtig gemacht hast. Wenn Abwesenheiten nicht bezahlt werden sollen, dann muss das Zimmer auch zur Vermietung frei sein. Ganz einfach. Und mit Wochen- und Monatsrabatt sind ja dann oft auch längere Aufenthalte bezahlbar, auch wenn man ein paar Nächte nicht persönlich nutzt.