Eine Vermietung als Ferienwohnung liegt vor, wenn eine Wohnung ständig wechselnden Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt wird, wobei die Ferienwohnung nach ihrer Ausstattung auf eine ausnahmslose Selbstversorgung der Feriengäste ausgerichtet ist. Bei einer Ferienwohnung wird also insbesondere regelmäßig eine Kochgelegenheit zur Verfügung gestellt. Als Abgrenzung hierzu liegt eine Vermietung zum Zwecke der Fremdenbeherbergung vor, wenn Räume zur Verfügung gestellt werden, ohne dass Feriengäste dort ihren häuslichen Wirkungskreis unabhängig gestalten können. Ggfs., aber nicht zwingend, werden bei einer Fremdenbeherbergung Nebenleistungen, wie zum Beispiel Frühstück, angeboten.