Urteil Verwaltungsgericht - Zweitwohnungen dürfen vermietet werden?

Patrick5
Level 2
Berlin, Germany

Urteil Verwaltungsgericht - Zweitwohnungen dürfen vermietet werden?

Hallo,

 

vor dem neuem Gesetz für die Ferienwohnungsvermietung, habe ich meine Wohnung immer untervermietet über AirBnB wenn ich im Ausland Arbeiten war, seit dem neuem Gesetz muss ich ständig zwei Mieten zahlen 😞 ziemlich Doof, 1x im Ausland und 1x im Inland - meinem eigentlichen Hauptwohnsitz. 

Ich bin i.d.R. zwischen 6-8 Monaten im Jahr im Ausland Unterwegs zum Arbeiten. Ich bin nicht bereit meine Wohnung in Berlin aufzugeben, da es verdammt schwer ist in Berlin eine neue Wohnung zu finden. 

Gesetzeslage: Das Verwaltungsgericht sagt dass es nun Erlaubt sei die Wohnung zu vermieten, wenn ein Zweiwohnsitz vorhanden ist.
Frage: Ich bin nur Mieter der Wohnung im Ausland und auch in Berlin, kann ich trotzdem meine Wohnung jetzt Untervermieten im gesamten oder wie gehabt seit dem Gesetz nur 50% der Wohnung (2 Zimmer = 1 Zimmer)? 

Ich bin leicht verwirrt?

Verwaltungsgericht: http://www.tagesspiegel.de/berlin/urteil-des-verwaltungsgerichts-berlin-zweitwohnungen-duerfen-als-f...

Danke für die Hilfe

6 Antworten 6
Florian-and-Theresa0
Level 10
Mintraching, Germany

@Patrick5 Also dafür solltest Du  mal lieber bei der Behörde direkt nachfragen; das ist der sicherste Weg. Du kannst Dich ja auch an den Home Sharing Club in Berlin wenden. 

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Hallo, @Patrick5, wenn es eine offizielle Zweitwohnung in Belin ist,

nicht vergessen die ganzen sterulichen Absetzungsmoeglichkeiten (

Miete, Nebenkosten, Verpflegungsmehraufwendungen in den ersten 3 Monaten,

Einrichtung, Umzug, Flug zum Erstwohnsitz und zurueck, ...) zu nutzen,

aber in diesem Fall am besten steuerlich vom Fachmann beraten lassen

Angelika15
Level 1
Berlin, Germany

Hallo Patrick,
Deine Wohnung scheint ein Hauptwohnsitz zu sein und kein Zweitwohnsitz. Das neue Urteil besagt nicht, dass kurzfristig vermietet werden kann, wenn ein Zweitwohnsitz vorhanden ist. Sondern, dass ein Zweitwohnsitz als Ferienwohnung kurzfristig vermietet werden kann. Dafür wird aber eine Genehmigung vom Bezirksamt benötigt.
In deinem Fall würde ich, soweit es möglich ist auf die 50% Regelung (50% des Wohnraums vermieten) ausweichen, weil dafür auch keine Genehmigung notwendig ist.

@Patrick5 Hello 😁 hast du ein Update dazu? Ich vermiete meine Mietwohnung in Berlin offiziell mit Registernummer und nutze die Einnahmen für airbnb Unterkünfte, um im Ausland Remote arbeiten zu können. Können die Ausgaben für die Unterkünfte im Ausland angesetzt werden? Danke für die Info 😁

Christa0
Level 10
Munich, Germany

@Christoph2743, Einkünfte aus der Vermietung gehören in Deutschland zu Deinem zu versteuerndem Einkommen, siehe hierzu § 2 EStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Du kannst nicht einfach Kosten einer berufsbedingten Anmietung anderer Wohnung gegen rechnen. Inwieweit Du jedoch Deine beruflich genutzten Unterkünfte im Ausland steuerlich gelten machen kannst, kann ich Dir nicht beantworten. Es lohnt sich sicherlich hierzu einen kompetenten Steuerberater hinzu zu ziehen. 

Christoph2744
Level 1
Berlin, Germany

@Christa0 Danke für deine Nachricht. Ich suche aktuell schon einen Steuerberater. Habe mich im Februar selbständig gemacht und recherchiere zu dem Thema gerade viel. Mal sehen ob ich das mit entsprechenden Gründen abbilden kann 🙂

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