@Raimondo-and-Sandra0
Guten Morgen.
Der Vermieter kann eine einmal erteilte Erlaubnis zur Untervermietung nur dann kündigen, wenn sich aus der Fortsetzung des Untermietverhältnisses unzumutbare Belastungen für den Vermieter oder die Hausgemeinschaft ergeben.
Jetzt gibts aber das Problem, dass es meines Wissens nach, noch keine Musterurteile im Falle der kurzzeitigen Vermietung über Buchungsplattformen wie AirBnb gibt.
Also prinzipiell könnte man euch erstmal rein formal nicht das Vermieten verbieten.
Aber wie @Florian-and-Theresa0 schon geschrieben haben, ist es für den eigenen Seelenfrieden nicht unbedingt förderlich, damit weiterzumachen.
Es sei denn, ihr seid Krawallbürsten, so wie ich eine bin 😉
Es gibt letzten Endes jede Menge Heckmeck und zur Not werden von Seiten des Vermieters oder der Mitmieter Störungen... sagen wir mal, sie werden inszeniert.
Aber wenns euch tröstet, ein Widerruf der Erlaubnis zur Untervermietung berechtigt euch zur Kündigung des Mietverhältnisses und ihr seid frei, euch eine Wohnung zu nehmen, die vielleicht für eure Zwecke besser geeignet ist.
Ist halt alles eine Ansichtssache.
Zur Not, lasst euch von einem Fachanwalt des Mietervereins beraten. Dann seid ihr auf der sicheren Seite.