Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Ich werde von Airbnb aufgefodert, mein Nutzerkonto zu verifizieren. Ich zahle seit Beginn Steuern für meine Airbnb-Einkünfte, habe aber weder ein Unternehmen noch eine gewerbliche Registierung etc. Ohne diese Angaben kann ich mein Konto aber nicht verifzieren.
Wer weiß Rat?
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@Karin373, Ach je, jetzt kommt es auf uns in Österreich auch zu. Augenscheinlich werden wir jetzt zusätzlich eine UID Nummer beantragen müssen. Hast du es mit deine normalen Steuernummer probiert?
Hallo Monika-Elisabeth, danke für deine Antwort!
Offenbar reicht die Steuernummer nicht aus, die Felder "Offizieller Firmenname" und "Gewerbliche Registrierungsnummer" erfordern zwingend eine Angabe 😞
Ich hab gerade zur UID gegoogelt - meine Mieteinnahmen sind so niedrig, dass ich dafür keine Umsatzsteuer zahle.
@Karin373, das spielt keine Rolle ob du Umsatzsteuer für deine Umsätze abführst oder nicht. Du machst mit airbnb Geschäfte deren Sitz in Ireland ist (bei booking.com ist es Niederlande), daher bist du verpflichtet über das Reverse Charge Verfahren (EU internes Umsatzsteuerverrechnugsverfahren) die Umsatzsteuer für die Servicegebühr für airbnb abzuführen.
Normal kannst du dies mit deiner Umsatzsteuer verrechnen, aber bei nicht Umsatzsteuerpflichtigen ist das dann Pech. Sind ja aber auch winzige Beträge.
Damit das geht ist Umsatzsteuer ID zwingend notwendig.
Danke, Jörg! An wen zahle ich denn die Umsatzsteuer?
@Monika--Elisabeth0 @Markus214 @Jörg8
Habt ihr da vielleicht weitere Informationen, die @Karin373 da noch weiterhelfen könnten? Wie läuft das genau mit der Umsatzsteuer, an wen wird die bezahlt, wie hoch ist sie,...? 🤔
@Julianedie Frage ist ja nun schon etwas älter, und ich habe damals deshalb nicht geantwortet, da ich dies eher für eine Scherzfrage hielt.
Wenn man mich fragt an wen man seine Steuern bezahlen muss, dann denke ich an kleine neugierige Kinder, aber nicht an einen Erwachsenen der voll im Leben steht 😉
Noch dazu wo die Frage von einem Superhost kommt. Jeder der Einkommen bezieht, egal woher, auch durch Vermietung, der wird eine Steuererklärung abgeben müssen! Ja wohin zahlt er den die Steuern?
Da ich meine Mieteinnahmen durch Airbnb in Österreich erziele, zahle ich meine Steuern ans österreichische Finanzamt, das steht ja auch in meinem ersten Post.
Die Frage bezog sich auf die Umsatzsteuer, die nach Irland abgeführt werden soll, diesbezüglich kannst du mir ja dann sicherlich Auskunft geben, Gerlinde ....
Ich zahle meine Steuer in dem Land, in dem sie angefallen sind! In meinem Fall in DE.
Meine Frage war nicht, wohin man die Einkommenssteuer für die Mieteinkünfte zahlt, das ist schon klar, dass man die an das Finanzamt des Landes zahlt, in dem die Mieteinnahmen erzielt werden.
Jörg hat geschrieben, dass über das Reverse Charge Verfahren (EU internes Umsatzsteuerverrechnugsverfahren) die Umsatzsteuer für die Servicegebühr für airbnb abzuführen ist und ich habe daraufhin gefragt, an wen ich diese Umsatzsteuer zahle - an das irische Finanzamt oder an welches denn? Das österreichische Finanzamt hat meine Airbnb-Einnahmen geprüft und mir dafür eine entsprechende Einkommensteuer vorgeschrieben, von Umsatzsteuer auf die Servicegebühr war allerdings keine Rede.
Jörgs Antwort auf meine Frage: "Wenn man mich fragt an wen man seine Steuern bezahlen muss, dann denke ich an kleine neugierige Kinder, aber nicht an einen Erwachsenen der voll im Leben steht." Sehr hilfreich.
@Karin373, kennst du irgend jemanden, der Steuern, egal welcher Art an irgend ein anderes Finanzamt (oder die dafür untergeordnete Behörde bei der Grundsteuer) bezahlen musste, als an das Finanzamt welches für seinen Wohnsitz bzw. Firmensitz zuständig ist?
Kennst du nur ein Land auf der Welt in dem nicht jede Adresse einem Finanzamt zugeordnet ist, (und wenn ja, wie kann dieses Land dann kontrollieren kann ob alle ihrer Steuerpflicht nachgekommen sind).
Wenn du mir nur eine dieser Fragen mit ja beantworten kannst, dann ziehe ich meine Aussage gern zurück und entschuldige mich für die "Unhöflichkeit", ansonsten muss ich aber die Aussage mit den Kindern stehen lassen.
Das österreichische Finanzamt hat meine Airbnb-Einnahmen geprüft und mir dafür eine entsprechende Einkommensteuer vorgeschrieben, von Umsatzsteuer auf die Servicegebühr war allerdings keine Rede.
Klar dass die das nicht interessiert, die Sachbearbeiter welche deine Einkommenssteuererklärung machen haben nichts, aber auch wirklich gar nichts mit der Umsatzsteuerabteilung zu tun. Deswegen interessiert es die auch nicht die Bohne ob du deine Umsatzsteuerschuld erfüllst oder nicht, umgangssprachlich nennt man das auch :
andere Baustelle
Ich bin auch umsatzsteuerbefreit und habe noch keine UID Nummer. War bisher auch nicht gefordert
1. Das Eine hat mit dem Anderen überhaupt nichts zu tun. Die Umsatzsteuer ID hat nichts damit zu tun ob du Umsatzsteuer pflichtig bist oder nicht.
Du machst Geschäfte mit Airbnb welche ihren Sitz in Ireland haben, und damit unterliegt ihr der Umkehrung der Steuerlast, und du musst die Umsatzsteuern für airbnb an das Finanzamt bezahlen. Du brauchst die ID um deren Steuern zu bezahlen, auch wenn du selbst für deinen Umsatz von der Steuer befreit bist.
Und das stimmt auch nicht dass dies bisher nicht gefordert wurde, selbstverständlich ist das in der EU schon immer Gesetz, bis 2019 konnte man noch wählen aber seit 2019 ist dies zwingend innerhalb der EU vorgeschrieben, dass die Umkehr der Steuerlast in der EU bei grenzüberschreitenden Geschäften anzuwenden ist.
Für mich erledigt das Ganze darüber hinaus eine Steuerberatungskanzlei
Du erinnerst dich doch sicherlich noch vom letzten Jahr, dass du deine Einkommenssteuererklärung unterschreiben musstest. Les mal die AGBs, da steht drin, dass die Erklärung nach deinen Angaben erstellt wurde, und die Kanzlei nur die fachliche Arbeit gemacht hat, du aber allein für den Inhalt verantwortlich bist.
Und damit die Kanzlei die richtige Erklärung erstellt, muss man denen den Geschäftssitz von airbnb mitteilen und die geschäftlichen Kontakte sowie das Gebührenmodel erklären.
Ich weiß nicht wie es bei euch in Österreich ist, aber in Deutschland kann ich Dir versichern, dass du bei falschen Angaben in der Einkommenssteuererklärung noch problemlos ohne Strafe nachändern kannst, bei der Umsatzsteuer geht das nicht.
Wir werden immer wieder vom Steuerberater darauf hingewiesen, dass bei keiner Steuerart der Fiskus so rigide ist wie bei der Umsatzsteuer, da bei keiner Steuerart mehr betrogen wird, und du allein bist verpflichtet dafür zu sorgen, dass alles abgeführt wird.
Und wer Geld verdient muss eben auch einen Fachmann bezahlen wenn es um die Steuer geht. Deswegen habe ich erst auf das Thema geantwortet um auf die Komplexität hinzuweisen, aber wenn dann eine Frage wie die "umstrittene" kommt klinke ich mich aus, da offensichtlich jemand so gar keine Ahnung hat und denkt er kann mal hier kurz erfragen wie die persönliche Steuererklärung zu erstellen ist.
Also wenn das nicht naiv ist @Monika--Elisabeth0 .
Lieber @Jörg8 !
Es fühlt sich für dich als Level10-weiß-nicht-was offensichtlich SEHR gut an, andere wie Volltrotteln dastehen zu lassen .....
Und selbstverständlich gibt es Fälle, wo man an ein ausländisches Finanzamt Steuern bezahlt.
Wenn du als Deutscher in Österreich Grundbesitz oder eine Immobilie erwirbst, zahlst du die Grunderwerbssteuer selbstverständlich ans österreichische Finanzamt, egal, wo dein Wohn- oder Firmensitz ist.
Und wenn ein Österreicher in Deutschland gearbeitet und einen Rentenanspruch erworben hat, bezahlt er Einkommensteuer für seine deutsche Rente in Deutschland, auch wenn er schon längst wieder in Österreich lebt und seine österreichische Pension in Ö versteuert.
LG Karin
@Karin373
In Österreich ist man ab Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei einem Mietumsatz größer 35k€ pro Jahr in der Lage, eine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen (Achtung, das Finanzamt setzt dann Gewinnabsicht voraus!). Dazu wird eine eigene Steuernummer vergeben und Du erhältst eine UID Nummer. Bis 100k Umsatz pro Jahr muss die UST Voranmeldung dann pro Quartal gemacht werden, über 100k Umsatz muss sie monatlich gemacht werden.
Wer eine derartige UID hat muss sie im AirBnB Account auch angeben. Die Servicegebühren von AirBnB Irland werden dann ohne UST verrechnet. Auf der anderen Seite enthalten dann aber auch die Umsätze aus Vermietung die gesetzliche UST von 10%, die natürlich dann im Rahmen der UST Voranmeldungen mit abgegeben werden wüssen.
Ich hoffe, das beantwortet deine Frage...
Lieber Markus!
Vielen Dank für deine Antwort, auf die Österreicher*innen ist auch hier im Forum Verlass 🙂
Meine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung liegen unter 35k€ pro Jahr, deshalb bin ich unsicher, ob mich diese ganze Geschichte überhaupt betrifft ... Kannst du mir dazu Auskunft geben?
LG Karin