Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo,
wir haben uns bereits telefonisch das Einverständis unserer Vermiter eingeholt, dass wir ein Zimmer unsere Wohnung bei AirBnB anbieten dürfen. Wir wollen uns das jetzt noch schriftlich bestätigen lassen.
Kann uns jemand helfen, was da genau drin stehen sollte oder hat vielleicht jemand eine Vorlage? Ich habe leider im Internet direkt für Untermiete Airbnb nix gefunden, nur für einmalige Untervermietung?!
Vielen Dank
Tom
Hallo @Tom172, hier triffst Du auf Gastgeber, eine Rechtsberatung können wir Dir nicht liefern.
Am Besten Du schaust einmal in Deinen Mietvertrag, was dort steht.
Abweichende Vereinbarungen mit dem Vermieter solltest Du immer schriftlich treffen, ein vorgefertigtes Formular findest Du hier nicht.
Viele Grüße
@Tom172 Was ich von anderen Gastgebern gehört habe: Es sollte dort stehen, dass Du die Erlaubnis hast, an wechselnde Untermieter u.a. zu Zwecken der Fremdenbeherbergung zu vermieten.
Also wenn ich das richtig verstehe ist in Hamburg das Richtige vorgehen:
1. Erlaubnis vom Vermieter einholen das man die Wohnung untervermieten darf
2. Registrierungsnummer vom Bezirksamt holen womit man seine Privatwohnung dann 8Wochen im Jahr untervermieten darf.
Ist doch richtig, oder?
Kann trotz erlaubnis vom Bezirksamt der Vermieter eine Untervermietung für 8 Wochen im Jahr verbieten?
@Bjoern13 guck mal hier nach, ob du noch etwas passendes findest ggf gibt es in HH auch ein homesharing club. HH&HG PW
Das Hilfecenter ist gut zum einlesen, oder hier im Forum, viel Spaß beim Lesen!
Hilfecenter: https://www.airbnb.de/help
FAQ's hier im Forum: https://community.withairbnb.com/t5/Hilfe/Community-Hilfe-FAQs/m-p/81291/highlight/true#M2978
Kleiner Tipp stöbere mal in Tipps und Tutorial
P.S.
Adden
um xyz – Host direkt im chat anzuschreiben, damit er deine Frage / Kommentar liest mache folgendes:
Taste @ eingeben, dann öffnet sich ein Aufklappfenster mit den derzeit beteiligten 5 Gastgebern/Mitgliedern . Mit der Maustaste den gewünschten Namen anklicken und er erscheint dann im Schreibfenster blau unterlegt. So erhält derjenige eine Info, sobald er sich einloggt.
Vielleicht liest du ja weiter mit und bringst dich ein. Wünsche dir viel Erfolg und nette Gäste
HH&HG Patricia
.
Dein Vermieter kann die Untervermietung praktisch immer verbieten. Es gibt da nur ganz eng begrenzte Ausnahmefälle. Daß das Bezirksamt zustimmt, hat für die Vermietererlaubnis keine Bedeutung.
@Bjoern13 aus AirBnB Presse mit online Formular vllt ein paar Tipps für dich
https://press.airbnb.com/de/airbnb-unterstuetzt-hamburger-gastgeber-bei-dem-neuen-staedtischen-regis...