Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo:
Ein ausländischer Gast bucht für knapp zwei Monate und möchte eine Vermieterbescheinigung von mir um sich bei der Gemeinde anzumelden (für seine Versicherung). Ich bin selber Mieter, der Gast also Untermieter. Kann ich ihm die Bescheinigung dennoch schreiben? Muss ich evtl. mit Problemen rechnen?
Schöne Grüsse, Peter
@Peter28: soweit ich weiß, reicht die Buchungsbestätigung von airbnb aus, um sich anzumelden. Ich würde nichts darüber hinaus machen, sonst leitet sich am Ende daraus ein Mietverhältnis über den gebuchten Zeitraum hinaus ab.
Danke für die schnelle Antwort, Andrea!
@Peter28 Das ist ein melderechtliches Problem. Bei einem Untermietverhältnis musst Du als Hauptmieter ihm die Wohnungsgeberstätigung auch ausfüllen, damit er sich ordnungsgemäß anmelden kann, was er bei einem längeren Aufenthalt auch müsste. Seit der Novellierung des BMG reicht die Airbnb-Bestätigung nicht mehr aus.
@Andrea1 Daraus leitet sich nichts ab, außer dass man bestätigt, dass die Person eben in der Wohnung wohnt.
@Andrea1 Dadurch, dass wir so viele Langzeitler haben, machen wir das quasi ständig. 😉
Danke für die Infos! Ab wann gilt der Airbnb Gast als Untermieter? Gibts da ein Limit?
@Peter28, sobald Du gegen ein Entgeld jemanden bei Dir übernachten lässt, ist er ein Untermieter. Wichtig ist immer, dass Du die Untervermietung, und das ist eben auch die über Airbnb, und wenn es nur ein paar Tage im Jahr ist mit dem Vermieter abklärst.
Du brauchst unbedingt eine schriftiche Genehmigung des Vermieters, es sei denn die Untervermietung ist bereits im Mietvertrag geregelt.
Ansonsten steht Dir u.U. Ärger in Form von a.o. Kündigung und saftige Nachzahlungen ins Haus.
Bin nur der Überbringer der Botschaft, bitte nicht köpfen 😉
Herzliche Grüße und viel Erfolg
Hallo Florian und Theresa, meine Mieter wohnen nun schon seit über 2 Wochen in der Wohnung. Wusste nicht, dass sie eine Vermieterbescheinigung brauchen. Gebt Ihr die Vermieterbescheinigungen direkt bei Ankunft der Langzeitler an diese aus? lg Barbara
Hallo zusammen, ich habe aktuell jetzt auch diese Frage. Bin Eigentümerin der Wohnung. Reicht nun die AirBNB Bestätigung aus oder muss ich tatsächlich eine Vermieterbescheinigung ausstellen? Die Mieter wollten zunächst für 4 Wochen bleiben und wollen jetzt verlängern um weitere 3 Wochen. Bitte um Unterstützung. vielen Dank Barbara
oh sorry habe gerade alle Infos gelesen.
Nach einigen Langzeitgaesten kann ich auch was beitragen:
Die Meldung (Wohnungsgeberbescheinigung) muss (in der Regel persoenlich) vom neuen "Mieter"
innerhalb von 2 Wochen nach Einzug beim Einwohnermeldeamt erfolgen.
Aber nur bei Umzug, d. h. wer nur einen Zweitwohnsitz begruendet braucht sich nicht
anmelden (soweit meine Praxiserfahrung).
Medlung bei Wegzug (Auszug) ist seit 2016 nur noch notwendig,
wenn ins Ausland gegangen wird.
Notfalls beim Einwohnermeldeamt nachfragen.
Die Praxis dass sich Gaeste, die beim gast einen Zweitwohnsitz gruenden, nicht anmelden muessen,
ist hier im Amt Praxis aber meiner Meinung nach doch notwendig aufgrund
Aber halt, da gibt es ja die
Ausnahmen von der Meldepflicht, P27 BMG
insb. 6. (2):
@Barbara685 Deine Gäste müssen sich nur behördlich anmelden, wenn sie als Ausländer länger als 3 Monate bei Dir sind oder als Deutscher, wenn sie länger als 6 Monate bei Dir sind und einen Erstwohnsitz haben. Nur dafür brauchen sie die Wohnungsgeberbestätigung von Dir. Manchmal allerdings auch für den Arbeitgeber o.ä.
Den Meldeschein für Deine Unterlagen musst Du aber von jedem Gast ausfüllen lassen.
Ganz herzlichen Dank für Eure Unterstützung. Lg Barbara
Hallo,
Wo finde ich so ein Meldeschein zum download?
Danke