Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
Letzte Antwort
Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
Letzte Antwort
Ich bin mir nicht sicher ob mein Beitrag passt.
Dieses Problem besteht unter anderem auch bei Vermietung in Italien als .
Rechnungsadressen als Privater Vermieter stimmen nicht.
Bestimmungen des Landes in dem das Objekt liegt werden nicht andgewendet.
Bei Airbnb ist dieser Fall,
Vermieter lebt in einem anderen Staat als in dem das Mietobjekt ist, nicht vorgesehen!
Vielleicht hat jemand einen Tipp?
Diese Probleme müssen doch auch andere Vermieter haben?
[Titel bearbeitet]
Was genau ist deine Frage bzw das Problem?
Welche Rechnungsadresse Vermieter angeben müssen, wenn sie eine Unterkunft im Ausland vermieten? Hat da etwa Italien spezielle Regeln, die bei AirBnB nicht abgebildet sind?
Airbnb kennt in den Einstellungen nur das Land in dem man lebt, einen Pass besitzt.
Die Rechnungen von Airbnb sind nicht für die Steuerberechnung verwendbar.
Airbnb verwendet nicht die Vorschriften des Landes, bei mir Italien, in dem das Objekt liegt.
In Italien gelten einige Regeln für Onlineportale und /oder Agenturen.
Hm, irgendwie verstehe ich dein Problem bzw. deine Frage immer noch nicht...
Um welche Rechnungen geht es, die AirBnB an die Gäste oder an die Gastgeber ausstellt?
Wie müssten die Rechnungen verfasst sein, damit sie korrekt wären?
Ich bin Vermieter und will die Rechnungen von Airbnb in meiner italienischen EKSt. Erklärung unterbringen.
Geht aber nicht da die Rechnungen die falsche MwSt. zur Rechnungsadresse enthalten. Die Steuer des Heimatlandes was aber falsch ist da die Steuer in Italien bei der Vermietung anfällt.
Somit kann ich diese Spesen nicht in die EKSt. Berechnung einbeziehen.
Das selbe gilt auch bei der Einstellung der örtlichen Gesetze. Es müßten die Gesetze des Landes gelten in dem das Objekt liegt.
Hallo Walter,
hast du eine Lösung gefunden? Ich habe das selbe Problem, nur mit Deutschland/Österreich.
Viele Grüße,
Harald
Du hast hier einen alten Thread ausgegraben. Du must
so anschreiben, sonst erhält er Deine Nachricht nicht.
Hallo Harald,
leider interessiert es Airbnb überhaupt nicht.
Für Airbnb gibt es da keinen Handlungsbedarf und so führe ich in meiner EK Erklärung das Einkommen lt. der italienischen EK Erklärung an.
In IT können leider keine Ausgaben berücksichtigt werden. Also können auch die MWST Rechnungen von Airbnb nirgends verwendet werden.
Schöne Grüße
Walter
Danke, Walter, für die Antwort. Sehr nett (-: