Verwüstete und beschädigte Wohnung und Schreiben des Rathauses an den Gast

Beantwortet!
Ursula85
Level 2
Kressbronn am Bodensee, Germany

Verwüstete und beschädigte Wohnung und Schreiben des Rathauses an den Gast

Hallo und guten Tag liebe Mitglieder von AIRBNB!

Hoffe ihr könnt mir helfen. Es geht um eine Familie die meine Wohnung für 5 Wochen gebucht haben. Die Wohnung war in einem sehr sauberen und renovierten Zustand .Und bei Abreise sind die Gäste nicht wie vereinbart zur Abnahme dabei gewesen da SIe zum Flughafen wollten. Es waren auch bereits schon 2 Gäste nicht mehr da.

So und dann hat uns fast der Schlag getroffen, alles war zugemüllt Tüten mit alten Essensresten , gekocht wurde nie sondern immer etwas bestellt (Pizza usw.), alles war in Tüten eine im Bad die nächte im Abstellraum und und und. Es stank sehr nach Rauch, obwohl es eine Nichtraucher Wohnung ist und auch an der Tür entsprechende Aufkleber sind (bzw. waren denn die hat man abgezogen und einfach auf den -sicherungskasten geklebt), und es auch so bei AIRBNB steht. Wir stellten dest das es Zigarren waren und es stank fürchterlich danach (4 TAGE lüften hat nichts geholfen, Kaffee haben wir aufgestellt um den Geruch zu entfernen), auch waren überall Zigarren Reste in den Tüten verteilt.

So aber nicht genug in einem Schlafzimmer war eine ganze Wand die gegenüber dem Bett war foll mit Fuss und Handabdrücken und verschmiert und musste alles gemalt werden, dann neue Tagesdecken waren mit gelber Filzfarbe beschmiert (von ZARA Home gekauft) , dann alle Bettwäsche und Leintücher hatten Blutflecken selbst ein ALoe Topper war verschmiert verdreckt und verpinckelt. Alles musste mehrmals gereinigt werden, aus der Tagesdecke ging die Farbe nicht mehr raus.

Das andere Schlafzimmer genau gleich auch hier alles versaut und übersäht mit Flecken.

Dann die Krönung in allen Bädern war das Sifon so verdereckt mit Sand und Haaren so dass vermutlich das Wasser nicht mehr abgelaufen ist und länger in der begehbaren Dusche stand so dass alles verschimmelt war, Glaswnd Tüpröffner abgerissen, dann hat eine neue Steinbodenplatte in der Dusche einen fetten Riss und ist kaputt. Dann alles an Silikon musste raus gemacht werden in allen beiden Duschen und neue Schaniere oben und unten an der Duschwand und und und !

Des Weiteren haben SIe an der  Eingangstüre das Schnier aus der Türe raus gerissen warum auch immer weiß ich nicht es konnte nicht mehr befestigt werden und wir mussten neue Schniere kaufen.

Dann beim abziehen der Bettwäsche stellten wir auch nich fest dass alle Kopfkissen voll mit Blut verschmiert waren und wir mussten alle in die Reinigung bringen.

Zu guter letzt wurde am Kühlschrank von 4 Plastik Regalen zwei davon so raus gerissen das wir sie nicht mehr anbringen konnten . Er ist gerade mal 2 Jahre alt und ich bin sprachlos.

Hab den Gast angeschrieben und er meinte es sei doch alles so vrlassen worden wie er es forgefunden hätte. Eine bodenlose Frechheit , all meine Bewertungen sagen super sauber und toll eingerichtet!!!!

Hab ihm auch gesagt ich verlange den Betrag von 850.-€ für alles zusammen. Ein Zimmer streichen, alles Silikon ernäuern, alles Reinigen, Kühlschrank , die Verauchte Wohnung alle Vorhänge runter alle Decken Reinigen alles usw.!!!

 

Nun er reagiert nicht einmal !!! Was soll ich tun bin immer noch geschockt.

Selbst nach de wir 4 Tage von morgens bis abends alles sauber gemacht haben die Handwerker da waren richt es immer noch nach Rauch !!!

 

Und zum Schluss kommt noch ein Schreiben an unsere Adresse mit dem Namen des Gastes das er sich auf die Wohnung angemeldet hat damit er einen Wohnsitzt hat um eine Steuernummer zu bekommen. Fassungslos und unberschreiblich sauer bin ich !!!

 

Danke für Eure Hilfe!!

 

Gruß ein fustrierter Vermieter ! Uschi

14 Antworten 14
Uwe25
Level 10
Cova da Piedade, Portugal

Hallo Ursula,

 

das klingt nach Moderne Miet-Nomaden die darauf aus sind nur Schäden zu verursachen ...

 

Hier ist ein reiner User-Forum und airbnb ließt hier nicht mit ...

 

Ich würde als erstes einen Mediations Fall anlegen und dort dem Gast gegenüber die Finalzielle Forderung erneut aufstellen mit Nachweis der Beschädigungen durch Bilder und solltest Du Facharbeiter bestellt und mittels Rechnungen diese auch belegen können ebenfalls hineinsetzten.

 

Der Gast hat 72h Zeit zu antworten bzw. zuzustimmen oder abzulehnen bzw. gar nicht darauf zu antworten. Nach 72h erneut aufrufen und dann erst kannst du Airbnb offiziell einbeziehen und schreibst dass du den entstanden Schaden in Höhe von   x Euro erstattet bekommen möchtest.

 

Ich würde in deinem Inserat nachfolgendes Ergänzen sofern noch nicht vorhanden:

 

1.) Kaution festlegen (500 - 1000 Euro), muss der Gast nur bei gerechtfertugter Forderung nach Check-out zahlen was auch eingefordert werden muss.

 

2.) Hinweis im Inserattext als auch in den Hausregeln: 

 

- Personalien werden festgehalten inklusive ID-Card Kopie (Meldezettel solltest du vorhanden haben, können online heruntergekladen werden)

- Check out nur gemeinsam um festzustellen, dass keine Schäden verursacht wurden

- Wohnung muss besenrein, wie erhalten ohne persönlichen Müll und Unrat übergeben werden.

 

Wünsche dir Geduld und Ausdauer um an deine Mehrkosten zu gelangen ...

 

Ich würde dem Gast nur 1 Stern geben und ausführlich beschildern was er angerichtet hat.

 

Happy hosting ...  

Ursula85
Level 2
Kressbronn am Bodensee, Germany

Danke Uwe, so werde ich es machen !!!!

 

LG Uschi 

Gabi37
Level 10
Germany

@Ursula85

 

das tut mir leid, das ist ja übel wenn man sich soviele Mühe gibt, dass Gäste sich wohlfühlen und dann sowas...

 

Du hast ja 12 Wohnungen eingestellt, hast Du da keinen bevorzugte Kontaktmöglichkeit zu airbnb, Du bist ja dann Profi Anbieter, oder?

 

Auf jeden Fall wie @Uwe25 schreibt, sofort einen Mediationsfall anlegen, Du hast dazu 14 Tage Zeit vor dem nächsten check-in:

 

https://www.airbnb.de/help/article/264/what-do-i-do-if-my-guest-breaks-something-in-my-place

 

Evtl. deinen check-in und check-out Prozess nochmals überdenken, und stringenter vorgehen. Es kann ja nicht sein, dass Du einen Termin zum check-out hast und keiner ist da, zumal die Wohnung 5 Wochen vermietet wurde. Evtl. eine Schlüsselkaution nehmen und bei ordentlicher Rückgabe der Wohnung und Schlüssel wieder zurückerstatten. Du kannst auch einen zusätzlcihen Mietvertrag mit den Leuten abschliessen, die längere Zeit Deine Wohnung mieten. Ich hoffe, Du hast die Adresse des Mieters, falls Du zivilrechtlich vorgehen willst.

 

Ursula85
Level 2
Kressbronn am Bodensee, Germany

Danke Gabi, den Meditationsfall hab ich soeben gemacht.!Da Uwe ja auch meinte ich soll es tun.

Ja ich vermiete mehrere Wohnungen hatte aber so einen Fall noch nie und Kaution berechne ich generell 300.-€ ja und die sollten schon mal nicht wieder ausbezahlt werden.

Du hast recht in Zukunft werde ich die Angelegenheit etwas strenger regeln mit Schlüsselkaution usw. genauso mit einem zusätzlichen Mietvertrag.

Es ist einfach nur ärgerlich soetwas zu erleben ! Man sieht ja erst mal nur an den Gast der buchen möchte und die berwertungen aber bei 10 guten Bewertungen kann es ja auch mal der Fall sein, das es daneben geht.

 

Trotzdem Danke für deine Mühe und Hilfe.

 

Sende Grüße vom Bodensee Uschi 

Ute42
Level 10
Germany

.

Hallo @Ursula85 ,

 

Du schreibst:

 

  • Und zum Schluss kommt noch ein Schreiben an unsere Adresse mit dem Namen des Gastes das er sich auf die Wohnung angemeldet hat damit er einen Wohnsitzt hat um eine Steuernummer zu bekommen. Fassungslos und unberschreiblich sauer bin ich !!!

 

Im BGB steht:

 

  • § 7 Wohnsitz; Begründung und Aufhebung

    (1) Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz.

 

Eine Unterkunft für 5 Wochen zu mieten dürfte aber kein Anzeichen dafür sein, daß sich jemand an einem Ort „ständig niederlässt“. Es ist in einschlägigen BGB Kommentaren zu lesen, daß die Anmietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses auf keinen Fall wohnsitzbegründend ist. Die Anmeldung eines Wohnsitzes durch Deinen Mieter ist also von vornherein rechtswidrig. Deinem Mieter droht nach § 54 (2) 1 in Verbindung mit § 54 (3) Bundesmeldegesetz ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

 

In dem Schreiben das Du von der Gemeinde bekommen hast geht es vermutlich um die „Meldepflicht des Vermieters“ nach §19 Bundesmeldegesetz. Seit Nov. 2015 müssen Vermieter den Wohnsitz eines Mieter dem Einwohnermeldeamt gegenüber bestätigen. Dies wirst Du sicher nicht machen.

 

Sollte das Schreiben des Rathauses nicht an Dich sondern an Deinen (ex)Mieter gerichtet sein dann mußt Du ein bißchen vorsichtig sein, denn fremde Briefe darf man nicht öffnen, §202 StGB = Briefgeheimnis. Solltest Du dies gemacht haben, dann sicher versehentlich in der Hektik der täglichen Geschäfte.

 

Ob Dein Mieter sich angemeldet hat um eine Steuernummer zu erlangen weiß ich nicht, es könnte auch sein daß er längst eine hat und jetzt seinen Wohnsitz durch ständige Ummeldungen verschleiern will. In diesem Fall kannst Du Dich gleich darauf einrichten, daß sämtliche Schreiben von Inkassounternehmen und Vollstreckungsbemühungen des Finanzamts jetzt bei Dir auflaufen.

 

Ich würde an Deiner Stelle dem Einwohnermeldeamt, der Polizei und vor allem dem Finanzamt per Einschreiben mitteilen, daß diese Person bei Dir keinen Wohnsitz hat und nie hatte. Außerdem würde ich die Schufa verständigen. Wie man weiß kann der eigene Schufa Score durch Leute mit schlechter Bonität im direkten Wohnumfeld beeinflußt werden.

 

 

 

 

 

Ursula85
Level 2
Kressbronn am Bodensee, Germany

Danke für deine Antwort:! Denke ich muss es ein  bisschen mehr erklären. Die Wohnung ist auf Teneriffa , der Gast war aus Russland (wollte ich nicht schreiben damit hier keiner denkt ich habe Vorurteile). Die Meldung des Ayubtamiento de Adeje (Rathaus) wurde nur unter der Türe durchgeschoben um war in keinem Umschlag. Hab dies auch schon meinem Steuerberater und Anwalt auf Teneriffa gesendet.

Der Steuerberater hat sich auch schon zurück gemeldet und meinte der Gast wird aufgefordert sich noch einmal ganz schnell auf dem Einwohnermeldeamt in Adeje zu melden da hier seine Frau vergessen wurde richtig einzutrage.

Es ist auf Teneriffa andeerst als in Deutschland mit der Anmeldung!!!

 

Ich als Vermieter hab da keinen Einfluss drauf , wenn jemand eine Adresse angibt wird er darauf gemeldet bekommt die sogenante Steuernummer NIE ausgestellt und der Vermieter erfährt davon nichts.

Hier ist es aber so, dass ich die Wohnung für die Touristische Vermietung auf dem zuständigen Amt angemeldet habe und dafür ein sogenanntes "V" bekommen habe und nun hat der sich einfach da angemeldet und laut Steuerberater könnte ich mit Problemen rechnen , was nicht sein muss aber sein kann !!!!!

 

Hinzukommt einfach auch die Verwüstung der Wohnung , es ist traurig so eine Erfahrung machen zu müssen.

Zum Glück war ich selbst gerade auf der Insel und konnte entsprechende Handwerker organisieren die alles wieder in Oednung gebracht haben aber ganz ehrlich allein die 4 Tage für das putzen und den Ärger da ist man schon erstmal richtig sauer!

 

Ja und ich weiss nun auch nicht was mit der Kaution die AIRBNB noch einbehalten passiert. Die möchte ich natürlich nicht zurückgeben da alles zusammen ohne den  vielen Stunden für die Putzfrau auch schon 850.-€ macht.

 

Ja dies noch kurz zu meiner Bitte um Hilfe !!!!!

 

Liebe Grüße Uschi 

.

Hallo @Ursula85 ,

 

Du schreibst:

 

„Ja und ich weiss nun auch nicht was mit der Kaution die AIRBNB noch einbehalten (hat) passiert“

 

Gäste müssen bei der Buchung die Kaution nicht tatsächlich „bezahlen“ sodaß airbnb den Betrag auf dem Firmenkonto hat. Wenn Du eine Forderung über das resolution center geltend machst, dann schaut sich airbnb den Fall zunächst einmal an und entscheidet dann, ob Du die Kaution bekommen sollst oder auch nicht, oder einen Teil.

 

Wenn entschieden wird daß Du die Kaution bekommst, dann versucht airbnb über ein bekanntes Zahlungsmittel des Gastes erst jetzt die Kaution einzuziehen, z.B. Kreditkarte. Wenn die Karte des Gastes aber keine Deckung aufweist oder der Gast der Belastung widerspricht, dann bekommst Du leider nichts.

 

Wie die Sache mit der Kaution ausgeht, ist völlig ungewiß.

 

Die Sache mit der Adressanmeldung bei airbnb Gastgebern scheint ein Problem in den USA zu sein. Da kaufen „Gäste“ mit gestohlenen oder gehackten Kreditkarten Waren bei Amazon ein und lassen die Paket an die Adresse der airbnb Unterkunft schicken. Bevor sich ein Vermieter versieht, ist er dann Beteiligter an einem Untersuchungsverfahren.

 

 

Vincent713
Level 1
Munich, Germany

Liebe Ursula,

ich bin seit Jahren Superhost bei Aldibnb und muss schon sagen, dass ich von AldiBnB ZIEMLICH enttäuscht bin! Bereits 2x haben Gäste einen Parkettschaden durch Wassereinwirkung (Bad überflutet) verursacht, der von AldiBnB (Garantieversicherung / Kaution) nicht erstattet wurde (trotz Einhaltung aller AldiBnB-Vorgaben!). Die "Kaution" hat bei AldiBnB für den Gast leider nur eine gewisse Abschreckungsfunktion, denn er erhält sie anscheinend immer zurück! Aktuell hat ein Gast eine (neue!!!) Wohnung verwüstet (Schäden, Schmutz - sogar Fäkalien an der Badezimmerdecke!!!), weil Party gefeiert wurde, aber erstattet wurde mal wieder nichts. Jetzt wollte ich gegen den Gast gerichtlich vorgehen, aber AldiBnB rückt die Kontaktdaten wegen Datenschutzes nicht heraus. Wie ich mich gerade fühle und was ich von AldiBnB halte, das kannst Du Dir sicher denken.

Ich finde es sehr schade, in welche  Richtung sich dieses Unternehmen entwickelt und wechsele deshalb zu VRBO (dort habe ich noch keine schlechten Erfahrungen gemacht).

 

Warum ich "AldiBnB" schreibe? Wenn man seinen Kunden keinen Service bietet, sie bei Problemen nur zutextet und im Regen stehen lässt, aber immer fleißig abkassiert (AldiBnB hat durch mich bereits über 50.000,00€ Provision verdient!!!), dann hat man als Vermittler von möblierten Unterkünften irgendwann nur noch billigen Schrott im Angebot (wo es egal ist, wie die Wohnung hinterlassen wird).

 

Beste Grüße,

Chris

(Verwalter)

@Vincent713 

Hast Du denn nicht über die Meldebescheinigung die Daten?

@Vincent713 

50.000 Euro Provision??

@Vincent713 

 

AldiBnB ??

Vrbo hat nichtmal eine DE-Seite, da muss man über Österreich buchen....

Ob da solche Schäden dem Gastgeber erstetzt werden darf bezweifelt werden..., da kommt man dann vielleicht vom Regen in die Traufe und die jüngsten Kritiken im Trustpilot lassen auch nichts gutes erahnen....

 

https://de.trustpilot.com/review/www.vrbo.com

Ute42
Level 10
Germany

.

@Vincent713   

 

Hallo Chris,

 

du schreibst du hättest schon zweimal einen Parkettschaden gehabt wegen Überflutung aus dem Badezimmer. Ich habe mir mal die Dusche im Badezimmer angesehen.

 

 

2020-11-24 Dusche 730.jpg

 

 

Normalerweise hat man ja in einer Dusche eine Duschtasse, das ist eine Wanne mit einer Tiefe von vielleicht 15cm in der dann Wasser stehen kann. Vorteil: Da wird eine ziemliche Menge Wasser zurückgehalten wenn der Ablauf mal ein bißchen verstopft ist. Nachteil: Man muß über den Wannenrand steigen.

 

Es gibt aber auch Duschen die mit dem Fußboden bündig sind, da muß man nicht über den Wannenrand steigen, weil es keinen gibt.

 

In diesem Badezimmer ist aber offenbar eine komplett flache Keramik ohne Wannenrand eingebaut die sich jedoch auf einem Podest befindet.

 

  • Nachteil 1: Es wird keinerlei Wasser zurückgehalten. Wenn der Abfluß mal ein bißchen verstopft ist, läuft das Wasser sofort in die Wohnung

  • Nachteil 2: Man muß trotzdem über eine Stufe steigen.

 

Kann es sein daß das Bad zweimal wegen dieser merkwürdigen Konstruktion überflutet wurde?

 

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Vincent713 ... wenn airbnb an dir 50'000.- Provision 'verdient' hat - und unter der Annahme, dass Gebühren von Gast und Gastgeber zusammen rund 20 % ausmachen - so hast du über die Platform airbnb gut 250'000.- Umsatz erwirtschaftet. 

 

Da sollte doch eine sinnvolle Bad(erneuerungs)konstruktion drin liegen .. und da hast du sicherlich auch Rückstellungen für Schäden miteinkalkuliert .. oder handhabst du dies wie die Meldescheine?

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