Schaden durch mich als Gast - es ist alles über das Meditati...
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Schaden durch mich als Gast - es ist alles über das Meditationscenter geregelt und gezahlt. Bis heute erhalte ich aber keine ...
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Hallo zusammen,
kann mir jemand helfen bei der Frage was in folgendem Fallbeispiel passiert:
Ich habe eine Buchung eines Gastes für beispielsweise 3 Monate akzeptiert, möchte diese aber vor Anreise des Gastes stornieren, da ich die Wohnung wider Erwarten für mich selbst brauche. Fallen da Strafgebühren an? Wenn ja, wonach richtet sich die Höhe derselben?
Und noch eine Frage: Was passiert, wenn ich die Wohnung wider Erwarten selbst benötige, wenn der Gast bereits eingecheckt hat?
Das wäre auch insbesondere bei einer Langzeitmiete von Bedeutung.
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe,
Constantin
Hallo @Constantin1, wie ich sehe, hast du doch schon einmal eine Buchung storniert, so dass du wissen müsstest, welche Strafen da auf dich zukommen. Für die genauen Details gehst du am besten über dein Dashboard auf "Hilfe" und gibst als Schlagwort Stornieren als Gastgeber ein. Da wird dir geholfen 😉
Hallo, Andrea,
vielen Dank für die schnelle Antwort und den hilfreichen Hinweis.
Schönen Gruß, Constantin
Teil eins deiner Frage hast du ja von @Andrea1 beantwortet bekommen.
Etwas ausführlicher möchte ich auf den zweiten Teil eingehen.
Da gibts verschiedene Möglichkeiten.
1. Du nimmst dir von dem Geld, welches dein Gast bezahlt hat, ein nettes Zimmer für diese Zeit.
2. Du stornierst und versuchst in deine Wohnung zu kommen.
Dann hat der Gast durchaus das Recht, dich rauszuwerfen denke ich, wenn er hartleibig ist.
Verträge sind dazu da, eingehalten zu werden.
3. Der Gast zieht aus und mietet sich im selben Ort eine Ersatzwohnung, welche ausstattungstechnisch deiner Wohnung entspricht.
Sollte er dafür dann mehr zahlen müssen, dürfte er dir den Mehrbetrag in Rechnung stellen und höchstwahrscheinlich auch vor Gericht damit durchkommen.
Vermiete keine Wohnung oder Zimmer, über die du nicht frei verfügen kannst!
Hallo, Annabelle,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Sehr nützlich 🙂
Schöne Grüße, C
Wir haben in so einem Fall (nur eine kurze mehrtägige Buchung) unserem Gast eine Ersatzunterkunft auf unsere Kosten in einem nahelegegenen Hotel besorgt und uns tausend Mal entschuldigt. Dafür bekamen wir dann sogar eine sehr gute Bewertung.