Wassergebuehren: auf Mehrwertsteuer achten

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Wassergebuehren: auf Mehrwertsteuer achten

Unser Wasserverbrauch wurde von mir am Ende 2020 abgelesen.

 

Jetzt hat mit der Wasserversorgen die Endabrechnung fuer 2020 gestellt,
aber rechtswidrig nicht beruecksichtigt, dass seit Jul 2020 der verminderte Umsatzsteuersatz des reduzieren Steuersatzes (also 5%) gilt.

 

Da die Rechnung fuer das ganze Jahr 2020 gilt, sind die 5%
auf das ganze Jahr anzuwenden und nicht, wie gelegentlich beobachtet
wird, nur auf den Zeitraum von Jul-Dez.

 

Die Unsicherheit, die hieraus entsteht, wird verstaerkt dadurch
dass die Finanzgerichtsbarkeit, Finanzverwaltung und Zivilgerichter
nicht immer einer Meinung sind.

 

Derjenige, der auf Quellangebe scharf ist, sei verwiesen auf
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-06-25-faq-umsatzsteuersatzsenkung.html

18 Antworten 18

@Veronica-and-Richard0  bei uns wurde es gesplittet, also ab 1.7.20 5% statt 7% MwSt.

Da der Hauptanteil der Rechnung aber auf das Abwasser entfällt, für das ja keine MwSt fällig wird, spielen die 2% Differenz kaum eine Rolle.

Inzwischen zahlen wir hier für das Abwasser mehr als für das Trinkwasser, was bei einer Poolbefüllung oder Garten giessen natürlich ungerechtfertigt ist.

Wenn es am Ende Jun 2020 eine Zwischen Ablesung gab, koennte dies rechtlich in Ordnung gehen.

Wenn es nur eine Ablesung Ende des Jahres gab, werden wohl die reduzierten 5% das ganze Jahr gelten.

 

Und auch unser Stromversorger hat ungerechtfertigterweise die 5% nur auf

das zweite Halbjahr angewandt.

Also aufpassen!

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Veronica-and-Richard0,

 

entschuldige Richard, aber da muss ich etwas korrigieren, die müssen nicht unbedingt ablesen, die dürfen auch den Zählerstand schätzen, und dann gilt diese Klausel:

Was ist bei laufenden Verträgen zu beachten, beispielsweise für Strom, Gas, Wärme, Wasser oder Telefon?

Bei Strom, Gas, Wärme oder Wasser ist in der Regel entscheidend, wann die Ablesung erfolgt. Der dann geltende Umsatzsteuersatz ist für den gesamten Abrechnungszeitraum anzuwenden. Die Versorgungsunternehmen können aber auch Zeiträume vor dem 1. Juli 2020 und Zeiträume im zweiten Halbjahr getrennt abrechnen. Für Zeiträume vor dem 1. Juli 2020 gilt dann der alte Umsatzsteuersatz, für Zeiten im zweiten Halbjahr 2020 der neue Umsatzsteuersatz.

 

Ich denke das wird mühsam mit denen rumzustreiten wenn die den Zählerstand für 30.06.2020 geschätzt haben. Ob sich das lohnt wegen der paar Euro?

 

 

Wolfgang12
Level 10
Hamburg, Germany

@Jörg8 das ist ja wohl nicht dein ernst, oder?

 

Stromkonzerne ziehen Bürgern unberechtigterweise Millionen aus der Tasche und man soll einfach stillhalten.

 

Ich finde deine Ansichten/Aussagen irreführend.

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Wolfgang12,

bei offensichtlicher Ungerechtigkeit und Verstoß gegen deutsches Gesetz gibst du den Rat still zu halten, und wenn ich Dir die gesetzliche Grundlage einstellen nach denen die Versorger abrechnen rätst du dazu dagegen vorzugehen?

 

Du hast schon ein seltsames Rechtsverständnis.

 

Darüber hinaus möchte ich darüber aufklären, dass die MwSt/USt bei den Versorgern nur ein Durchlaufposten ist, den sie bei Dir einziehen und an das Finanzamt weiterleiten.

Also hätte konsequenter Weise deine Aussage lauten müssen:

 

Das Finanzamt zieht den Bürgern unberechtigterweise Millionen aus der Tasche und man soll einfach stillhalten?

 

Bei diesem Satz hätten dir übrigens 90 % der Bevölkerung zugestimmt, und die restlichen 10% nur deswegen nicht weil sie keine Steuern bezahlen.

 

schönen Sonntag

Wolfgang12
Level 10
Hamburg, Germany

@Jörg8 

 

Ich habe das Gefühl das Ihr nur das versteht was Ihr verstehen wollt!

 

Meine Aussage war Sarkastisch gemeint bezogen auf deinen Thread!

 

Das Finanzamt zieht in diesem Fall nicht den Menschen das Geld aus der Tasche ( die MwSt ist gesenkt worden),die Stromkonzerne ziehen einen zu hohen Betrag ein.

 

 

 

@Wolfgang12  es geht ja nicht darum denen irgendwas zu schenken sondern ob eine Schätzung zulässig ist.... und das ist sie.

Die Schätzungen sind meist ziemlich genau bzw sind eben der Durchschnitt...

Die MwSt von der Abweichung (Schätzung/Real) dürfte bei normalem Wasserverbrauch im semmelbrösialen Bereich liegen...

@Sabine-Ingrid0 

 

 

 

Das Schätzungen erlaubt sind ist mir vollkommen klar das habe ich auch nie bezweifelt!

Ist zwar ein bisschen off-toppic aber ich fürchte wir werden in den nächsten Jahren eine ordentliche Preisinflation bekommen.

Die ganzen Gelder, die 20/21 nicht verdient wurden und die Steuerausfälle müssen wohl irgendwie auch wieder erwirtschaftet werden.

 

@ all.... 

Wie macht ihr das ? Erhöht ihr die Übernachtungspreise um den Verdienstausfall wieder auszugleichen oder habt ihr eine bessere Idee ?

@Sabine-Ingrid0 

 

Abwarten,der Situation anpassen und seine eigenen Vorstellungen zurückschrauben.

Wir rechnen nicht mit einer touristischen Vermietungsmoeglichkeit vor 2024.

@Veronica-and-Richard0  das macht vielleicht das Auswandern etwas einfacher, hast du schon etwas konkretisiert in dieser Richtung ? Ist der Käufer noch interessiert oder hat er kalte Füße bekommen ?

Der Kaeufer ist noch in Verhandlung mit dem Wohnungsbauamt, ob es seinen Plaenen zustimmt.

Ich habe aber auch schon von anderen Faellen gehoert, wo bei einer Bauablehnung das

lokale Bauamt vom Bayerischen Amt ueberstimmt wurde.

 

Insofern sind wir noch im Ungewissen und aquirieren weiter.

 

Klar ist aber, dass die Billionen Gelder nicht da sind, sondern frisch gedruckt werden.

Der Konern Gisecke+Devrient in Muenchen druckt jedenfalls schon in Sonderschichten rund um die Uhr.

 

Heisst das nun fuer die Immobilieneigentuemer, dass sich drern Immobilienwert durch die Geldvermehrung drastisch verringert?

 

Da ist es doch vielleicht besser viele Schulden zu haben?!?

@Veronica-and-Richard0 

"Heisst das nun fuer die Immobilieneigentuemer, dass sich drern Immobilienwert durch die Geldvermehrung drastisch verringert?

Da ist es doch vielleicht besser viele Schulden zu haben?!?"

 

Eine gute Frage die von Ökonomen oft unterschiedlich beantwortet wird.

Ich glaube nicht dass sich der Immobilienwert dadurch verringert, denn gerade durch die Inflation wird verstärkt nach greifbaren Wertanlagen gesucht.

Wenn du jetzt dein Haus verkaufst und hast dann zB 1 Million... was machst du damit ? Das sollte man vorher gut überlegt haben.

 

Schulden die durch die Inflation aufgefressen werden hört sich zunächst gut an, andererseits sind Schulden auch wieder zu tilgen und das heist jede private Krise (wie zB Arbeitsplatzverlust oder keine Einnahmen wegen Corona) hat massive Folgen für den Schuldner. Oft wollen Banken dann in der Krise ihr Geld sehen, verkaufen die Kreditverträge an andere Banken usw...

Es hängt also sehr mit der Bonität zusammen und die ist nicht bei allen gleich.... und es kommt natürlich sehr darauf an für welches Projekt die Schulden gemacht werden.

Wenn man anstatt Miete zu zahlen eine Wohnung oder ein Haus abbezahlt, macht es sicher Sinn (besonders bei den niedrigen Zinsen)... es sollte aber m.E. nicht auf Kante gerechnet sein.

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