Hallo @Sharvesh0 ,
bevor Du mit dem Vermieter redest, würde ich mich zuerst mal mit dem für Berlin geltenden Wohnraum-Zweckentfremdungsgesetz auseinander setzen, da gibt es gewisse Richtlinien bezüglich maximaler Vermietungsdauer pro Jahr u.ä.
Dann kommt es noch darauf an, wie lange Du Deine Hauptwohnung vermieten möchtest. Ist dies nur vorübergehend (evtl. wegen einer befristeten Auswärtstätigkeit o.ä.) und danach kommst Du wieder zurück? Denn je nachdem, ob es eine Eigentümergemeinschaft gibt und wie dort die Regelungen in der Teilungserklärung, Hausordnung etc. sind, muss auch Dein Vermieter von den restlichen Miteigentümern des Gebäudes eine Einverständniserklärung (soviel ich weiß einstimmig, bin mir aber nicht sicher) einholen und auch die kann jederzeit widerrufen werden...
Also, die Untervermietung von Objekten, die selbst angemietet sind, an wechselnde Gäste ist nicht ganz unkritisch, besser gesagt ist es eher schwierig und selbst wenn das Einverständnis des Vermieters vorliegt, dann gibt es doch noch diverse andere Hürden zu überwinden.
Einfacher wäre es, vorausgesetzt eine Erlaubnis zur Untervermietung liegt vor, wenn Du die Wohnung für einen längeren Zeitraum an einen Studenten oder Praktikanten befristet oder dauerhaft vermietest.