Wie überzeuge ich einen Vermieter bezüglich der Untervermietung der Wohnung

Beantwortet!
Sharvesh0
Level 2
Germany

Wie überzeuge ich einen Vermieter bezüglich der Untervermietung der Wohnung

Hallo, 

 

ich bin neu hier.

ich würde gerne meinen Hauptwohnsitz in Berlin auf Airbnb untervermieten, um ein passives Einkommen zu erzielen. Wie kann ich meinen Vermieter überzeugen, das Angebot anzunehmen? Hat jemand Erfahrung?

 

Viele Grüße

Sharu

5 Antworten 5
Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

Hallo @Sharvesh0 ,

 

bevor Du mit dem Vermieter redest, würde ich mich zuerst mal mit dem für Berlin geltenden Wohnraum-Zweckentfremdungsgesetz auseinander setzen, da gibt es gewisse Richtlinien bezüglich maximaler Vermietungsdauer pro Jahr u.ä. 

 

Dann kommt es noch darauf an, wie lange Du Deine Hauptwohnung vermieten möchtest. Ist dies nur vorübergehend (evtl. wegen einer befristeten Auswärtstätigkeit o.ä.) und danach kommst Du wieder zurück? Denn je nachdem, ob es eine Eigentümergemeinschaft gibt und wie dort die Regelungen in der Teilungserklärung, Hausordnung etc. sind, muss auch Dein Vermieter von den restlichen Miteigentümern des Gebäudes eine Einverständniserklärung (soviel ich weiß einstimmig, bin mir aber nicht sicher) einholen und auch die kann jederzeit widerrufen werden... 

 

Also, die Untervermietung von Objekten, die selbst angemietet sind, an wechselnde Gäste ist nicht ganz unkritisch, besser gesagt ist es eher schwierig und selbst wenn das Einverständnis des Vermieters vorliegt, dann gibt es doch noch diverse andere Hürden zu überwinden.

 

Einfacher wäre es, vorausgesetzt eine Erlaubnis zur Untervermietung liegt vor, wenn Du die Wohnung für einen längeren Zeitraum an einen Studenten oder Praktikanten befristet oder dauerhaft vermietest.

Sharvesh0
Level 2
Germany

hey @Ralf5,

 

ist das nicht eine vorübergehende Vermietung? Ich würde gerne die gesamte Wohnung dauerhaft vermieten, indem ich die Wohnung in Airbnb einstelle. Das Gesetz besagt, dass Privatpersonen grundsätzlich Anspruch auf eine Genehmigung haben, die es ihnen erlaubt, ihren Hauptwohnsitz kurzfristig zu vermieten. Wie viele Tage jemand seinen gesamten Hauptwohnsitz an Gäste vermieten darf, ist im Gesetz nicht festgelegt. Was denken Sie darüber?

 

In Ihrer Nachricht haben Sie erwähnt, dass ich die Wohnung an einen Studenten oder Praktikanten für einen längeren Zeitraum untervermieten könnte, entweder vorübergehend oder dauerhaft. Werden die Vorschriften weniger streng, wenn ich sie für einen längeren Zeitraum untervermiete? 

Warum sollte der Vermieter mich die Wohnung untervermieten lassen, wenn er denkt, dass er sie selbst zu einem höheren Preis vermieten kann?

 

Mit freundlichen Grüßen,

Sharvesh

 

Christa0
Level 10
Munich, Germany

@Sharvesh0,  Du solltest Dich in dieser Angelegenheit rechtlich beraten lassen. Nur juristisch kannst Du klären, was, wann und wo unter kurzfristige Vermietung fällt. Bei der Vermietung einer vollständigen Wohnung musst Du zwingend das Einverständnis des Vermieters haben. 

§ 540 BGB - Gebrauchsüberlassung an Dritte - dejure.org

Solltest Du ein  berechtigtes Interesse haben, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kannst Du von Deinem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. 

§ 553 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

 

 

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Sharvesh0 ,

 

ich bin kein Rechtsanwalt, es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten einer dauerhaften Vermietung:

 

a) dauerhafte Vermietung an einen Mieter (entweder befristet für mehrere Monate oder unbefristet ohne festes Ende) - ist m.E. kein Widerspruch zum Zweckentfremdungsgesetz - diese Art von Langzeitmieter findet man üblicherweise über lokale Zeitungen / geht auch in Airbnb, wenn man den Mindestaufenthalt entsprechend definiert. M.E. muss der Vermieter hierzu keine Einverständnis erteilen 

 

b) dauerhafte Vermietung an mehrere, ständig wechselnde Mieter - die Kurzzeitvermietungen an Touristen ist laut Zweckentfremdungsgesetz nicht erlaubt, jedenfalls nicht dauerhaft, sondern nur ausnahmsweise bis zu xx Tagen pro Jahr. Diese Art von Mietern findet man üblicherweise über Vermietungsplattformen wie Airbnb. Ob Du hierfür die Einverständnis vom Vermieter einfordern kannst, weiß ich leider nicht genau.

 

Wie Christa bereits erwähnt hat, würde ich einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen und mich beraten lassen. vielleicht bist Du ja auch Mitglied im mieterverein, die müssten sowas auch wissen. 

 

Uwe25
Level 10
Cova da Piedade, Portugal

@Sharvesh0  es handelt sich bei deiner Wohnung NICHT um dein EIGENTUM und ich muss davon ausgehen, dass dein Vermieter einen Standard-Mietvertrag verwendet in diesem i.d.R. eine Untervermietung ausgeschlossen wird!

 

Du hast deinen Zweck ja Eingangs erläutert. Du möchtest ein passives Einkommen erwirtschaften, was dein Vermieter mit deiner Miete ja bereits erwirtschaftet, sozusagen seinen Kaupreis der Immobilie monatlich zurück erhält bis diese beglichen ist udn erst dann einen Gewinn / Altersvorsorge erwirkt.

 

Du hast da etwas bei "Das Gesetz besagt, dass Privatpersonen grundsätzlich Anspruch auf eine Genehmigung haben, die es ihnen erlaubt, ihren Hauptwohnsitz kurzfristig zu vermieten." nichjt korrekt verstanden, den dies betrifft NUR den Eigentümer und nicjht den Mieter! Eine solche Genehmigung ist wiederum an lokale Gesetzte und Vorschriften gebunden, daher ist es Ratsam sich bei einem fachkundigem Anwalt zu beraten. 

 

Abschließend, warum sollte dein Vermieter zustimmen, dass Du diese Wohnung untervermietest !? Denn wenn Du Ihm reinen Wein einschenkst, wird er dir die Wohnung kündigen und erneut vermieten oder sich Deiner Idee annehmen ... 

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