Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Liebe Airbnb-"Profis"
Ich habe für meinen Aufenthalt in einer Grossstadt mehreren Gastgebern eine Anfrage geschickt über den Button links (also ohne Buchung). Nachdem ich das für mich beste Angebot gefunden hatte, habe ich allen angefragten Gastgebern eine Mail geschickt (nur Text, ohne irgendwelche Stornierung). Einer der Gastgeber möchte nun, dass ich den "Request", also die Anfrage zurückziehe. Gemäss FAQ sollten diese Anfragen auf "deine Reisen" erscheinen - tun sie aber nicht. Seltsamerweise wurde sie auch nicht nach 24 Stunden automatisch gelöscht. Frage: Kann ich als Gast diese Anfrage überhaupt zurückziehen oder muss mich der Gastgeber formell ablehnen?
Vielen Dank schon im Voraus!
@Nina65 Das ist etwas schwierig nachzuvollziehen ohne zu sehen was in deinem account alles angeboten wird. Da müsstest du mal in deinem account nachforschen, wo diese Anfragen abgelegt sind. Möglichkeiten sind zum Beispiel im Posteingang, die Wishlist oder Reisen.
Das Problem für Gastgeber ist, wenn sie es ablehen oder verfallen lassen, werden sie von airbnb sanktioniert und du machs dir damit sicherlich keine Freunde.
Versuche mal auf deine Reisen zu gehen ob dort Buchungsanfragen oder Erkundigungen erscheinen, und dann auf den Button klicken anfrage zurück ziehen.
Gruß Jörg
Hallo @Nina65,
meines Erachtens nach hast Du mit der Info-Mail an die anderen Gastgeber schon genug getan. Ich selber erhalte viele Anfragen (=Erkundigungen), die ich dann mit Vorabbestätigung beantworte und sehr viele Gäste lassen einfach nichts mehr hören, nachdem sie eine andere Unterkunft gebucht haben. In seltenen Fällen erhalten ich eine Automatische Nachricht, dass der Gast XYXY für diesen Zeitraum keine Unterkunft mehr benötigt, manchmal auch mit einem persönlichen Text dabei. Dies ist der Fall, wenn Du nach Bestätigung der festen Buchung vom Airbnb System gefragt wirst, ob Du anderen angefragten Gastgebern Bescheid geben willst, dass sich die Erkundigung erübrigt hat.
In Deinem Fall war es wohl so, dass einer (oder mehrere) der angefragten Gastgeber Dir zwar geantwortet hat, aber keine Vorabbestätigung gesandt hat, weswgen er kurz darauf von Airbnb nochmals erinnert wird, die Anfrage nun endlich vorabzubestätigen oder abzulehnen. Eigentlich müsste das System wissen, dass Du inzwischen bereits etwas anderes gebucht hast, da Du ja sogar die automatische "Gast-benötigt-keine-Unterkunft-mehr" E-Mail angestossen hast und somit müssten ab diesem Zeitpunkt die o.e. Erinnerungsmails an die Gastgeber ausbleiben. Vielleicht hat sich dies ja nur überschnitten oder es diese Funktion ist noch nicht durchgängig in das Airbnb-System hineinprogrammiert, was ich aus meiner Sicht nicht beurteilen kann, da dies bei mir in dieser Konstellation schon lange nicht mehr vorgekommen ist.
Falls es sich um einen Sysemfehler handeln sollte, so kann der Gastgeber trotzdem eine Vorabbestätigung an Dich senden, die Du dann nätürlich nicht annehmen kannst, da Du ja bereits was anderes gebucht hast (und das weiß das System auf jeden Fall, Du kannst rein technisch nicht für den gleichen Zeitraum zwei verschiedene Unterkünfte buchen). Diese nicht angenommene Vorabbestätigung verfällt dann automatisch nach 24 Std. und bleibt mit diesem Status so im System hängen ohne dass die Anfrage (Erkundigung) abgelehnt werden muss. Es könnte auch sein, dass der Gastgeber beim Versuch, Dir eine Vorabbestätigung zu schicken, eine Systemmeldung mit dem Inhalt "nicht möglich" erhält, da das System mittlerweile auf dem aktuellen Stand ist.
Wie auch immer, das ist Problem des Gastgebers und sollte Dich nicht kümmern. Du musst jedenfalls keine Anfrage (=Erkundigung) zurückziehen.
Ich hoffe, das ich nun nicht noch mehr Verwirrung gestiftet habe...
Genau das Problem habe ich auch - der Gastgeber bei dem ich angefragt habe möchte eine Stornierung der Anfrage. Aber das ist nicht möglich, bzw nicht vorgesehen. Das ein Gastgeber hier vielleicht etwas
"unfreundlich" reagiert ist zu verstehen. Abgesagt per Nachricht habe ich natürlich.
@Bernd ,
ich verstehe Dein Anliegen so, dass Du den angefragten Zeitraum nicht mehr benötigst.
Wie von @Mika8 bereits erklärt gibt es einen Unterschied zwischen einer Erkundigung (unverbindlichen Anfrage) und einer (verbindlichen) Buchungsanfrage.
Bei einer verbindlichen Buchungsanfrage, dies ist ein ROTER Button mit dem Text "Buchung anfragen" - darunter steht verwirrenderweise noch der Zusatz "Dir wird noch nichts berechnet" möchtest Du eine Buchung abschließen. Wenn nun der Gastgeber Deine Buchungsanfrage angenommen (bestätigt) hat, dann ist die Buchung verbindlich abgeschlossen (und jetzt wird Dir auch etwas berechnet) und eine Absage per Nachricht genügt hier nicht. In diesem Fall musst Du stornieren.
Wenn der Gastgeber Deine Buchung noch nicht bestätigt hat, dann kannst du entweder Deine Anfrage zurückziehen oder der Gastgeber kann Ablehnen. (Hintergrund ist, dass der Gastgeber innerhalb von 24 Std Annehmen oder Ablehnen muss um keine Sanktionen zu erhalten).
Bei einer unverbindlichen Anfrage (Erkundigung), dies geschieht über einen eher unscheinbaren hellblauen Link "nimm Kontakt auf", genügt es vollkommen, wenn Du dem Gastgeber per Nachricht absagst, hier ist keine weitere Aktion erforderlich (weder von Dir noch vom Gastgeber).
Wie lautet denn der Status in Deinem Nachrichtenverlauf?
Steht ein Gelbes "OFFEN" neben der Nachricht in der Übersicht des Posteingangs, dann ist es eine verbindliche Anfrage, die vom Gastgeber noch unbeantwortet ist
Steht ein Grünes "ANGENOMMEN" neben der Nachricht, dann wurde die Buchung bereits verbindlich abgeschlossen und Du musst stornieren, wenn Du nicht anreisen willst/kannst.
Falls noch Fragen sind, bitte einfach nochmals melden.
Wenn der Gast deine Buchung nicht mehr "leisten" kann, dann soll ER stornieren, nicht du, lass dich da auf nichts ein. Dem Gastgeber drohen bei Stornierung Sanktionen, die er wohl umgehen möchte, aber das ist nicht dein Poblem.
@Nina65, wenn es nur eine Anfrage war, brauchst du sie auch nicht zurückziehen und der Gastgeber hat auch keinen Nachteil dadurch.
@Monika--Elisabeth0 @Anja236 @Bernd86
Ich glaube hier läuft etwas "schief"
Nina fragte 2016 an @Monika--Elisabeth0
Bernd ist , so wie ich den Text verstehe, GAST und nicht Gastgeber. Bei einer unverbindliche Anfrage kann er dieselbe verfallen lassen. Klar ist es nett und höflich im chat zu reagieren . @Anja236
Ooookay, nur ein Schreibfehler von mir am Anfang...., ich meinte "Gastegeber" und nicht "Gast"....
@Bernd86 .. da du ja doch schon öfters mit airbnb verreist bist, gehe ich davon aus, dass du eine Buchungsanfrage von einer blossen Erkundigung unterscheiden kannst.
Für 'Neulinge'..
- Eine Erkundigung muss/kann man nicht zurückziehen.
- Eine Buchungsanfrage sollte man zurückziehen, wenn man die Reise nicht antreten möchte, denn der Gastgeber kann nur wählen zwischen 'akzeptieren' und 'ablehnen' .... 'akzeptieren' wäre in diesem Falle für den Gast schlecht, der ja gar nicht mehr will, hingegen 'ablehnen' ist für den Gastgeber schlecht, da airbnb es gar nicht gerne sieht, wenn man ablehnt (z.B. reagiert das System darauf mit Zurückstufung des Inserats und es wird nicht mehr so weit vorne angezeigt). Da der Gastgeber in diesem Falle ja nichts dafür kann, dass jemand die Buchung nicht antreten möchte, sondern bloss Arbeit damit hatte, ist es nur fair, diese Buchungsanfrage zu stornieren.
@Patricia741, danke, wollte eigentlich Bernd antworten, war etwas zu "schluddrig" beim Nachschauen. 😉
Vielleicht liegts an der Mondphase, dass wir heute so unaufmerksam sind....:-)
So viel geschrieben, aber doch nichts raus gekommen.
Ein Gast eröffnet eine Buchungsanfrage, worauf der Gastgeber Annehmen oder Ablehnen kann.
Jetzt hat der Gast eine andere Unterkunft gefunden.
Wie kann er die 1. Buchungsanfrage zurück nehmen?
Bitte in wenigen Worten!
Wo muss er drauf klicken?
Die Buchungsanfrage verfällt in der Regel nach 24 Std.
Fragst du nun als Gast oder als Gastgeber an?