@Stephan174 schrieb:
Ich habe heute morgen durch eine Mail von Airbnb das erstemal von der Pflicht, eine Wohnraumschutznummer bis zum 31.3. einzugeben erfahren. Ich frage mich, warum wir nicht früher von einem Gesetz, das ab dem 1.1.19 existiert, informiert worden. ...
Lieber @Stephan174 ,
Gesetze Hamburg betreffend werden offiziell in Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht, dieses hier konkret am 30.10.2018.
Es ist die Verantwortung und Pflicht jedes einzelnen Eigentümers einer Hamburger Immobilie, sich über die geltende Rechtslage selber zu informieren. Darauf weist Airbnb ausdrücklich hin.
Die Diskussion über die Wohnraumschutznummer währt nun ja schon eine Weile – selbst ich als Nicht-Hamburger konnte das mitverfolgen, ebenso Google.
Zu guter Letzt hat Airbnb offenbar nun alle Gastgeber von Hamburger Inseraten nochmals per eMail darauf hingewiesen. Das ist doch ein guter Service! Denn eigentlich ist dies nicht die ureigentliche Aufgabe der Vermittlungs-Plattform (egal ob sie jetzt A. oder B. oder I. heißt).
Das wäre, wie wenn sich jemand darüber empört, dass er jetzt plötzlich Einkommensteuer bezahlen oder Meldescheine ausfüllen müsste. Und niemand habe ihn darauf hingewiesen.