Wohnraumschutzsatzung Düsseldorf

Melissa1005
Level 1
Düsseldorf, Germany

Wohnraumschutzsatzung Düsseldorf

Hallo ihr Lieben,

ich bin durch das neue Gesetz der Stadt Düsseldorf wirklich maximal verwirrt. Laut Gesetzesbeschluss darf man seine Wohnung nun nicht mehr vermieten, es sei denn...?! 

Und das meine eigentliche Frage - was ist die Ausnahme?

Ich bin jeden Monat 2-3 Wochen beruflich unterwegs und habe die Wohnung in dieser Zeit vermietet. Und das würde ich auch gerne weiter so handhaben. Aber natürlich will ich mich nicht strafbar machen. Habt ihr schon erste Erfahrungen gemacht oder irgendwas gehört?

Liebe Grüße Melissa 

55 Antworten 55
Wolfgang152
Level 2
Düsseldorf, Germany

Hallo miteinander, öfter mal was neues. Hier ein interessanter Link ,bei dem man annehmen muß , das die Wohnraumschutzsatzung nur der Anfang war.

https://www1.wdr.de/nachrichten/airbnb-meldepflicht-vermietungen-wohnungen-100.html

Andreas426
Level 2
Düsseldorf, Germany

Liebe Leute, 

 

Ich habe nun eine Sondergenehmigung beantragt. 

Es ist so wie es ist und schaut Euch das Chance Risiko Verhältnis an. 

Ohne Genehmigung weitermachen kann bis zu 50.000 Geldbuße pro Wohnung bedeuten.

Das braucht wirklich kein Mensch. 

 

Bislang benötigte ich:

 

Ausführlichen Antrag mit Beschreibung der Gesamtsituation 

 

Einkommenssteuererklärung 2018

 

Aufgabe des Bankengeheimnisses 

(ja, Ihr lest richtig)

 

Gutachten eines unabhängigen und anerkannten Wirtschaftsprüfers. 

 

Ja, Ihr lest richtig. 

 

Also, viel spass und viel Erfolg 

.

@Andreas426 

 

Steuererklärung, Konteneinsicht und Wirtschaftsprüfer nur um eine Unterkunft vermieten zu dürfen - sind die noch zu retten? Das sind Informationen die kein Amt braucht um zu entscheiden, daß vermietet werden darf.

 

Ich glaube nicht daß es zulässig ist solche Anforderungen zu stellen und ich glaube nicht daß die das rechtlich durchsetzen können.

 

 

@Ute42 @Dagegen müsste erstmal jemand  klagen.. aber wer soll das tun ? Airbnb Vermieter haben keine Lobby aber dafür mächtige Feinde... und Airbnb wird sich vermutlich raushalten

Und selbst wenn, würde es Jahre dauern die wiederum eine gefährliche Verzögerung für die Gastgeber  darstellen...

In einer Zeit, in der selbst reguläre Vermieter gezwungen werden die Mieten zu deckeln kann man sich die Erfolgsaussichten ausmalen..

 

.

@Sabine-Ingrid0 

 

Ja, aber es gibt ja jetzt einen neuen Verein bei dem @Till-and-Jutta0  im Vorstand ist und der sich um die Interessen der Gastgeber kümmert. In diesen Verein könnte Andreas eintreten und eine Musterklage anregen.

 

Sabine, jetzt mal im Ernst, wozu braucht man einen Wirtschaftsprüfer um eine Unterkunft zu vermieten. Und was wollen die mit der Steuererklärung, es gibt in Deutschland ein Steuergeheimnis.

 

 

@Ute42  ja, ist komplett verrückt, mich würde der original Text interessieren, vielleicht kann @Andreas426  uns eine Kopie davon einstellen ?

.

@Sabine-Ingrid0 

 

Freilich ist das verrückt.

 

Wenn du auf dem Straubinger Gäubodenfest ein Festzelt betreiben willst, dann brauchst du dazu eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. In dieser Bescheinigung muß drinstehen, daß du keine Steuerschulden hast - das wars.

 

Ich habe noch nie gehört daß man zur Erlangung einer behördlichen Genehmigung die gesamte Einkommensteuererklärung vorlegen muß. Ich bin mir nicht sicher ob Andreas das richtig verstanden hat.

 

Solange ihr nur einen Teil eurer eigenen Wohnung vermietet, bekommt ihr innerhalb weniger Tage eine Genehmigung hierzu (Negativbescheid).

 

Was die Strafe (50.000€) angeht, wenn ihr "illegal" ganze Wohnungen vermietet:

Diese ist die jeweils maximal mögliche Strafe. Wenn jemand in Duisburg Müll in die Landschaft kippt, liegt die Strafe dort auch bei "bis zu 50.000 Euro". Wenn das Ordnungsamt jetzt jemanden erwischt, der im Wald einen Altreifen entsorgt, so wird er GARANTIERT nicht die 50.000€ Strafe bekommen. Hier gilt wie in jedem Ordnungswidrigkeitenverfahren der Maßstab der Verhältnismäßigkeit.

Wenn ihr 1 Wohnung illegal vermietet, wird sich die Strafe wahrscheinlich danach richten, was ihr denn durch Airbnb an Mehr-Einnahmen im Vergleich zur normalen Miete generiert habt. Erst bei Wiederholungen müsst ihr aufpassen...

 

Und wenn dann die Stadt tatsächlich einem illegal vermietendem EIgentümer auf die Schliche kommt und ihn mit einem Bußgeld von 500€ belegt, ist die Frage, ob die Stadt das Personal nicht besser woanders einsetzt, sprich, prüft die Stadt überhaupt Wohnungen aktiv? Oder reagiert sie nur auf (Anonyme) Tips von (genervten) Nachbarn? Das wissen wir leider nicht.

 

Nochmal: Es ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die hier vorliegt.

 

Und was dann das juristische Nachspiel angeht, kann erst dann gesagt werdne, wenn jemand den Mut hat gegen einen etwaigen Bescheid zu klagen.

@Sebastian543 

"Nochmal: Es ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die hier vorliegt."

 

Was anderes hat auch keiner behauptet, aber das reicht doch vollkommen !

 

Ein einziger Verstoß (mit höherem Bussgeld) reicht für das Jahresgehalt eines Angestellten... und es ist über Airbnb oder Booking einfacher zu finden als ein falsch geparktes Auto.

Wenn ein Vermieter denkt dass er schlauer ist als die anderen kann er es ja versuchen aber das könnte schwer in die Hose gehen....

deshalb halte ich nichts von solchen Beschwichtigungen wie

 

"Und wenn dann die Stadt tatsächlich einem illegal vermietendem EIgentümer auf die Schliche kommt und ihn mit einem Bußgeld von 500€ belegt, ist die Frage, ob die Stadt das Personal nicht besser woanders einsetzt, sprich, prüft die Stadt überhaupt Wohnungen aktiv?"

Es ist ja keine Aufforderung weiterhin illegal zu vermieten, falls Du dies so verstanden hast.

 

Ich sagte lediglich, dass ein Bußgeld von 50.000€ im Rahmen der in Deutschland erlassenen Verordnungen garantiert nicht einen - wie Du es schreibst - Angestellten trifft, dessen Jahresgehalt hier verloren wäre, wenn er eine Einheit illegal vermietet.

 

Nimmst Du mit Deiner nicht genehmigten Einheit z.B. 4000€ pro Jahr mehr ein als über dem normalen Mietmarkt generiert wäre, würde sich die Strafe wahrscheinlich an dieser Hasnummer orientieren (Grundsatz der Verhätnismäßigkeit) und auch das erst nach einer Anhörung.

 

Das Risiko hat jeder selbst einzuschätzen und entsprechende Handlungsmaßnahmen einzuleiten.

 

Am einfachsten wäre es aber ja für jeden, den offiziellen Weg mittels Genehmigung zu gehen, so muss auch keiner Angst vor Strafen haben.

 

@Sebastian543  ja richtig, ich hatte es so verstanden "dass es ja nicht so schlimm werden kann" weil es ja nur eine Ordnungswidrigkeit ist...

Du hast natürlich recht dass die Strafen im Verhältnis stehen werden aber die Mieteinnahmen für ganze Wohnungen und Häuser können sich durch die ABB & Co-Vermietung schon mal verdreifachen.. da kann was zusammenkommen.

 

PS:

Das mit dem Jahresgehalt hatte ich anders gemeint.., nämlich dass die Stadt jemanden einstellen könnte der alle Inserate durchforstet und sein Gehalt würde sich durch das Bußgeld schnell wieder amortisieren.

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