Solange ihr nur einen Teil eurer eigenen Wohnung vermietet, bekommt ihr innerhalb weniger Tage eine Genehmigung hierzu (Negativbescheid).
Was die Strafe (50.000€) angeht, wenn ihr "illegal" ganze Wohnungen vermietet:
Diese ist die jeweils maximal mögliche Strafe. Wenn jemand in Duisburg Müll in die Landschaft kippt, liegt die Strafe dort auch bei "bis zu 50.000 Euro". Wenn das Ordnungsamt jetzt jemanden erwischt, der im Wald einen Altreifen entsorgt, so wird er GARANTIERT nicht die 50.000€ Strafe bekommen. Hier gilt wie in jedem Ordnungswidrigkeitenverfahren der Maßstab der Verhältnismäßigkeit.
Wenn ihr 1 Wohnung illegal vermietet, wird sich die Strafe wahrscheinlich danach richten, was ihr denn durch Airbnb an Mehr-Einnahmen im Vergleich zur normalen Miete generiert habt. Erst bei Wiederholungen müsst ihr aufpassen...
Und wenn dann die Stadt tatsächlich einem illegal vermietendem EIgentümer auf die Schliche kommt und ihn mit einem Bußgeld von 500€ belegt, ist die Frage, ob die Stadt das Personal nicht besser woanders einsetzt, sprich, prüft die Stadt überhaupt Wohnungen aktiv? Oder reagiert sie nur auf (Anonyme) Tips von (genervten) Nachbarn? Das wissen wir leider nicht.
Nochmal: Es ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die hier vorliegt.
Und was dann das juristische Nachspiel angeht, kann erst dann gesagt werdne, wenn jemand den Mut hat gegen einen etwaigen Bescheid zu klagen.